<p style="background-color:#ffeeab;padding:10px;[/url]<tt>Zitat</tt>
das Chaos beim TÜV und Finanzamt scheint perfekt. Selbst VW kommt so langsam ins stolpern. Habe mir letzte Woche nach langer Suche ein gut erhaltenen Westfalia-California gekauft (TDI 2.5 l Bj 98). Der Erstbesitzer von dem ich den Wagen gekauft habe, hat von der Auflastung nix gewusst und hatte den Wagen von Anfang an als PKW versichert.</p>
Du meinst vermutlich nicht "versichert" sondern "zugelassen". Und das wiederum hat nicht der Besitzer gemacht, sondern VW selbst ab Werk. Alle California und sonstige, welche eigentlich ab Werk schon WoMos sein könnten, wurden als PKW zugelassen. Grund:
Vor der Gesetzesänderung mit Angleichung an EU-weite Regelungen hätte jedes Fahrzeug über 2,8 t nur noch 80 km/h in Deutschland fahren dürfen.
Jetzt frage ich dich: Wer würde sich ein WoMo kaufen mit dem man nur 80 km/h fahren darf?
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Da es ja ein echtes WOMO ist (feste Möbel, Klappdach, Wassertanks etc etc) will ich es nun auflasten, da ich es auch wirklich nur als Womo benutze. Der VW Händler sagte mir, das geht nicht mehr....das wurde am 1.5.05 abgeschafft....ich meinte ja, das betrifft die SUVs und Spassjeeps mit 4 Litzer Hubraum.....es war nix zu machen....</p>
Dann gehst du jetzt zum VW-Fritzen und sagst: "Ich will den auf 2,81 t haben weil ich die Zuladung brauche".
Die Auflastung hat erstmal nichts mit Steuer und Versicherung zu tun - sondern ist ja nur eine physikalische Eigenschaft am Fahrzeug: Es kann mehr zuladen.
Wenn der Händler so nett ist dich darauf hinzuweisen, dass du eventuell nicht den erhofften Steuervorteil erhälst => rechne es dem Händler positiv an. Er will nicht nur Abzocken, sondern informiert seine Kunden - wenn auch vielleicht nicht so ganz richtig.
Das es nur die Kombinationskfz treffen wird ist übrigens noch nicht raus - es gab keinen Entschluss bisher. Was die Finanzämter derzeit machen => läuft ohne rechtliche Basis. Sie "lassen es einfach mal bei der Gewichtbesteuerung". Denn: Sollten alle (!) "sonstiges KFZ WoMo" nicht nach Hubraum besteuert werden => dann müssten auch jene unter 2,81 t nach Gewicht besteuert werden. Sonst ergibt es ja keinen Sinn.
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Jetzt habe ich mich direkt an VW in Wolfsburg gewandt..mal schauen was passiert</p>
Du wirst eine Unterlage bekommen, die auch jedes VWN liegen hat: Welche Drehstabfedern vorne und welche Spiralfedern hinten verbaut sein müssen, damit du auf 2,81 t kommst.
<hr>
Nochmal zur Sicherheit:
Auflasten ändert (eventuell) die Besteuerung.
Umschreiben zum WoMo ändert (in jedem Fall) die Versicherung => <b>VORHER INFORMIEREN!</b> - sonst kann es teurer werden. Siehe hierzu:
http://www.gaskutsche.de/unterwegs_040122.html
CU Martin
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