ZitatNur für den gewerblichen Kraftverkehr muss man aufpassen dass das addierte
zGG. des Zuges nicht über 3,5 t kommt -da zählt das zGG-. Dann muss man
einen Fahrtenschreiber haben oder mindestens Fahrtenbuch für solche
Fahrten führen. Ich habe meinen Bulli (der mal von 2690 auf 2810kg
aufgelastet wurde) deshalb wieder auf 2740kg abgelastet.
Das Problem kenne ich, allerdings gilt hier in Oesterreich diese Regel NICHT fuer den Werksverkehr. Also wenn die Firma mit eigenem Bus+Haenger ihr Material fuehrt, kein Fahrtenschreiber erforderlich. Nur wenn die Transportdienstleistung als sochel angeboten wird, sprich Du machst eine Spedition mit T4+Haenger auf...
War aber auch hier in Oe nicht einfach herauszufinden...
lg Uli