Beiträge von CKR

    Zum Thema Getriebeänderung und Zulassung in Deutschland: Da wir vor der selben Problematik stehen, habe ich die Dekra um Auskunft gebeten (In den Neuen Bundesländern zuständig für Änderungsabnahme nach §21 StVZO).
    Eine Änderungsabnahme ist möglich, wenn das Fzg. die Abgasnorm Euro2 oder schlechter besitzt oder die vorhandenen 5 Gänge nicht geändert werden und nur der 6.Gang hinzugefügt wird.
    In jeden Fall muss die neue Höchstgeschwindigkeit ermittelt und eingetragen werden, entweder durch GBS Fahrt auf der BAB oder auf dem Prüfstand.
    Kosten sollten 200€ nicht übersteigen.