Hallo screwdriver!
Die Besteuerung bei LKW- Zulassung bleibt.
Wie "bleibt"?
Die Besteuerung ist von der Zulassungsart völlig unabhängig zu betrachten.
Die Zulassungsart ist nur ein Indiz für die mögliche Besteuerung..
So ist die verkehrsrechtliche Zulassung als LKW an die fläche des Laderaums im Verhältnis zum Passagierraum gekoppelt.
Die steurrechtliche Zulassung bei LKW bis 3,5t zGG macht sich u.a. an der Zahl der Sitzplätze (maximal 3 in der Fahrerkabine) fest.
Bei WoMos ist es ähnlich.
Die verkehrsrechtliche Zulaasung macht sich an der entsprrechenden Ausstattung fest, die ggf. ein Sachverständiger Prüfer bei einer Prüforganisation bescheinigt.
Die steuerrechtliche Anerkennung als WoMo zusätzlich an der Stehhöhe im FZ.
So wird z.B. ein Fenstertrapo mit PKW-Zulassung und mit Anhänger trotzdem als LKW "behandelt" wenn damit gewerblich Ladung transportiert wird und es greift dann z.B. das Sonntagsfahrverbot.
Das das alles sehr undurchsichtig ist, ist mir klar.
Klar ist auch, dass es kaum "sichere" Massnahmen gibt, die einem die LKW-Besteuerung garantieren, selbst wenn das FZ als LKW zugelassen ist.
Im Zweifelsfall sind die Voraussetzungen VORHER mit dem zuständigen FA zu klären.
Zitat
Ich weiß noch wie lange der Behördenangestellte vom Finanzamt durch Otto geschlichen ist bis er ihm die Zulassung für das neue Bundesland erteilt hat.
Bite nicht die Zuständigkeiten durcheinanderwerfen.
Für die "Zulassung" ist das Kraftverkehrsamt zuständig
Die halten sich idR. an die Voragben des Herstellers oder die Ändrungsgutachten der technischen Prüfstellen.
Zitat
Und was meinst Du mit " rechtlichem Argument " ?
Gruß, Otto1992!
Dass auch Finanzbeamte zugunsten des Bürgers irren können.