Liebe T4ler,
am 11. oder 12. September hatte ich meinen MV T4 auch hier im Forum als gestohlen gemeldet.
Zur Erinnerung: gepflegtes Liebhaberfahrzeug, 111KW-Diesel, 139tkm.
Bj. 1999, Modell 2000, Standheizung, Klima, CD-Radio, 235er Reifen auf Zender-Alufelgen, Perleffekt-Lackierung usw. Longlife-Service mit anderen Sachen gerade für 470,-€ neu gemacht.
Ich habe den Diebstahl der Versichgerung und der Polizei sofort gemeldet und überhaupt alle Formalitäten umgehend erledigt.
Nach meinen Recherchen ist eine gleichwertige Wiederbeschaffung unter 17.500€ kaum möglich.
Nun habe ich die Zentrale meiner Versicherung angerufen und gefragt, wie es jetzt weitergeht. Nächste Woche läuft ja die einmonatige Frist ab, nach der die Versicherung den Verlust bezahlt.
Mir wurde gesagt, sie bekommen dann einen Brief und einen Scheck in Höhe des Wiederbeschhaffungswertes.
Was mache ich, wenn dieser Scheck absolut am realen Wert vorbeigeht?
Zudem wurde mir gesagt, dass bei der Wiederbeschaffung über einen privaten Verkäufer, der die MWst. nicht ausweisen kann, die Versicherung die MWst. aus dem Kaufpreis rausrechnen bzw. abziehen würde. Ist dem so ?
Das alles veträgt sich irgendwie nicht.
Ist jemand vom Fach und kann mit Ratschlägen helfen ?
Viele Grüße
Ulli