@all
Stehhöhe spielt ab sofort keine Rolle mehr ???
Wo kann man das nachlesen?
Kann man jetzt auch wieder Geländewagen als Wohnmobil zulassen und versteuern?
Wenn mich nicht alles täuscht naczulesen §9 Abs. 1 Nr 2a Buchst. b KraftStG.
Es gilt:
Zitat von "Finanzamt"§ 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden
Unter den Begriff Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes fallen Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,
richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften;
sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.
Soweit ich das richtig verstanden habe, heißt das, dass sich das Finanzamt von nun an bei der Besteuerung der Fahrzeuge an die jewelige Klasse halten muss. Das heißt, ist es ein Wohnmobil, egal ob echt oder unecht, wird es als Wohnmobil versteuert.
Daher auch eventuell Nachteile für Benziner-WoMos...
Hoffe ich konnte helfen!