Beiträge von Axel aus KLM

    Entwarnung an der Steuerfront? Keine Spur!
    Bayern setzt die Steuererhöhung nur vorläufig aus, Hessen bleibt weiterhin hart.
    Eine endgültige Entscheidung ist noch völlig offen. Die fatalen Auswirkungen der Pläne sind im Fachhandel bereits spürbar.
    promobil hatte den Sachverhalt bereits in der vergangenen Woche direkt nach dem Bekanntwerden vermeldet: Das bayerische Finanzministerium setzt die geplante Besteuerung von Reisemobilen nach dem intensiven Protest von Reisemobilnutzern aus, das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat diese Maßnahme (aus wahltaktischem Kalkül?) ebenfalls in Aussicht gestellt.


    Entgegen der bisherigen Ankündigung, ab dem 1. Mai nach Pkw-Kriterien, also nach Hubraum und Schadstoffklasse, zu besteuern, soll die Problematik nun durch die Steuer-Abteilungsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder in einer Sitzung vom 23. bis 25. Mai geklärt werden. Damit ist die Anfang März an alle 111 Finanzämter Bayerns versendete Verfahrensanweisung, die die Finanzbeamten aufforderte, Reisemobilisten ohne Ausnahme wie Pkw-Nutzer zur Kasse zu beten, vorerst einmal ausgesetzt.


    Also das Ende des Steuerwuchers? Mitnichten! Die derzeitige Sachlage besagt nur, dass es auf der Arbeitsebene weitere Gespräche über die zukünftige Besteuerung von Reisemobilen geben wird. Die Kuh ist damit jedoch keineswegs vom Eis, sondern lediglich angeleint. Was Ende Mai beschlossen wird, steht nach wie vor in den Sternen! Zumal einzelne Bundesländer, etwa Hessen, bereits angekündigt haben, die Besteuerung nach Hubraum und Schadstoffausstoß zum 1. Mai konsequent umzusetzen.


    Für Verwirrung sorgt deshalb eine Pressemitteilung des Industrieverbands CIVD vom 30. März, in der sich der Verband erstmals überhaupt öffentlich zur Steuererhöhung äußert. Noch sei die Problematik nicht abschließend gelöst, heißt es im Text, aber die Richtung stimme. Die Steuererhöhung liege auf Eis, so der CIVD.


    Fakt ist jedoch nur, dass bis zum Abschluss der Gespräche, die Ende Mai beginnen, voraussichtlich keine Änderungsbescheide verschickt werden. Oder auf Beamtendeutsch: „Es wird gebeten, bei der Besteuerung von Wohnmobilen und bauartähnlichen Fahrzeugen bis auf weiteres nach der bisherigen Rechtspraxis zu verfahren.“ Und das nicht nur in Bayern, sondern in allen Bundesländern.


    promobil wird auch weiterhin alles tun, um die Steuer-Ungerechtigkeit abzuwenden. Gespräche auf höchster politischer Ebene und mit Entscheidungsträgern in allen 16 Bundesländern zeigen derzeit, dass der Protest möglicherweise erfolgreich ist. Dennoch: Der Protest darf nicht abebben. Deshalb läuft die Aktion Rote Karte für Steuerwucher, an der sich bislang schon mehrere Tausend Reisemobilisten beteiligt haben, nicht nur auf www.promobil.de weiter, sondern ab 13. April auch in der Mai-Ausgabe von Europas größtem Reisemobil-Magazin.


    Wie dramatisch die Situation ist, zeigt ein Eintrag aus der Protestliste von www.promobil.de: Dort schreibt ein Firmenvertreter von Nutz Mobile Freizeit GmbH (www.hymer-reisemobile-nutz.de) aus Burgberg: „Bei uns bangen 15 Mitarbeiter um den Arbeitsplatz. Absinkendes Kaufinteresse an Neu- und Gebrauchtwagen ist erschreckend bemerkbar. Wen zockt unser Staat als nächstes ab? “

    Die Aussage von dem Verkäufer ist genauso viel Wert als wenn ich dir sage das ich dir morgen 1 Million Euro überweisen werde.
    Es ist bis zum heutigen Tage noch NICHTS entschieden. Die ganze Geschichte liegt immer noch bei den zuständigen Ländern in den Ausschüssen zur Beratung vor. Also abwarten und schon mal in den Baumarkt trotten und nach geeigneten Materiallien für den Selbstausbau Ausschau halten.


    Hier seine Aussage:
    Durch den Wegfall der Steuervorteile für Fahrzeuge über 2,8 T wird Ihr VW T4 als Kombinationsfahrzeug steuerlich wieder als PKW eingestuft.Laut Pressemitteilung sind Wohnmobile von der Neuregelung ausgeschlossen.

    Hallo


    So ich habe mich mal ein bischen informiert.


    Es wurde der § 23 (6 a)abgeschafft. Hier der Text aus der STVO.


    Als Personenkraftwagen sind auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern zu dienen, und die außer dem Führersitz Plätze für nicht mehr als acht Personen haben.



    Ich habe unten mal die Beschlußsache zum ansehen auf meinem Server geladen. Vorsicht: Eine etwas dicke Datei.


    Mit freundlichen Grüßen aus Kleinmachnow



    Hier der Bundesratsbeschluß

    und nicht nur die. Ganz wichtig die Löcher im Längsträger kontrollieren. Der Schmutz und das Wasser haben meinen Schweller an der Fahrertür geschafft. Nur weil die blöden Löcher mit diesem tollen Hohlraumwachs verstopft waren. Also spüle ich jedes Frühjahr alle Hohlräume mit Wasser. Solltet ihr auch mal machen. Da kommt eine Brühe raus.


    Mit freundlichen Grüßen aus Kleinmachnow
    Axel