Mittwoch 26. Mai 2004, 07:05 Uhr
«Zitronenauto
Zitatdarf zurückgegeben werden
Münster (ddp.vwd). Erwirbt ein Autokäufer ein so genanntes Zitronenauto mit zahlreichen Mängeln, darf er das Fahrzeug zurück geben und vom Händler einen fehlerfreien Wagen verlangen. Das betonen die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) unter Hinweis auf ein Urteil des Landgerichts Münster. Dieses gab dem Käufer Recht, der nach mehreren Reparaturversuchen die Nachlieferung eines mängelfreien Wagens forderte. Dies hatte die Händlerfirma als unverhältnismäßig abgelehnt. Stattdessen solle der gekaufte Wagen nachgebessert werden.
Im strittigen Fall hatte der Autokäufer laut DAV richtig Pech. In seiner Klage listet er acht Fehler am Wagen auf. Sie reichen von einem unrunden Motorenlauf wegen fehlerhafter Motorsteuerung über einen Defekt an der Auspuffanlage, ein zitterndes Lenkrad bei Tempo 120 bis 130 und Knarrgeräusche bis hin zu Verarbeitungsmängeln am Panoramadach, an den Vordertüren und am Beifahrersitz.
Angesichts der Vielzahl zum Teil gravierender Fehler könne ihm nicht zugemutet werden, sich mit einer Nachbesserung zufrieden zu geben, heißt es in dem Urteil. «Das ausgelieferte Fahrzeug weist derartig viele Mängel auf, dass man von einem Zitronenauto sprechen kann.
ZitatDie beklagte Firma könne sich daher nicht auf Unverhältnismäßigkeit berufen. (AZ: 2 O 603/02) ddp.vwd/hpn/hwa
Greetz
Ralph