hat jemand einen 9 Sitzer mit WoMo Zulassung?

  • Hallo,
    ich habe beim Tüv vorgesprochen, die sagen die Bedingung für die WoMo Zulassung sind: Tisch, Schrank, Herd, Bett (alles fest, mindestens so das man zum Ausbauen einen Schraubenzieher benutzen muß.) Meine Idee: 3er Sitz letzte Reihe raus vom Multivan Klappbett rein, Tisch irgenwo an die Wand schrauben, und nen Nachttisch mit Katuschen Kocher hinter die Bank schrauben. Kann das klappen?

  • Hi,


    bin ich auch grad dabei zu machen, habe bisher im LR 9 Sitze eingetragen. Um WoMo-Zulassung zu bekommen werden wir auf 1 Sitz verzichten müssen, sonst wär es ein KOM. Wichtig scheint mir in diesen bestimmungen des Tüvs, daß nur 1 Schlafplatz vorhanden sein muß um die WoMo-Zulassung zu bekommen. Hier der Auszug:


    Sonderbestimmungen und Anforderungen unter Berücksichtigung des Merklblattes Nr. 740 des VdTÜV.
    Allgemeine Vorschriften s. Blatt 8.1
    Wo zu finden
    (§ ohne Angabe = Vorschriften und Erläuterungen Stichworte
    StVZO)
    Begriffsbestimmung: Wohnmobile sind Kfz mit Einrichtungen für Wohn- Art
    zwecke. Der Wohnteil muß mit seinen Einrichtungen dazu geeignet sein,
    einer oder mehrere Personen einen Wohnaufenthalt zu ermöglichen.
    Mindestausstattung für den Wohnteil:
    – Sitzgelegenheit mit Tisch
    – Schlafplätze, wobei auch Sitzgelegenheiten, die zu Schlafplätzen umgewandelt
    werden können, ausreichend sind
    – Küche bzw. Kocheinrichtung
    – Schrank- bzw. Stauraum
    Die Einbauten müssen fest eingebaut sein. Der Wohnteil muß den überwiegenden
    Teil des Fz einnehmen. Er muß den Eindruck eines für Wohnzwecke
    geeigneten und bestimmten Raumes hervorrufen. Volle Stehhöhe
    ist nicht erforderlich.
    Bezeichnung und Schlüsselnummer gem. System. Verzeichnis:
    SoKfz Wohnmobil bis ≤ 2,8 t: 1605 00
    SoKfz Wohnmobil > 2,8 t: 2105 00
    Von Fahrzeugherstellern werden verschiedene Bezeichnungen verwendet wie:
    Wohnmobil, Motorcaravan, Campingwagen, Campingbus, Reisemobil u.a.
    Haben Fz wohnmobilähnliche Teileinrichtungen mit geringerer Mindestausstattung
    (z.B. Pkw, Pkw-Kombi oder KOM mit Schlaf- und/oder Kocheinrichtungen),
    so bleibt die ursprüngliche FzArt unverändert. Diese Fz fallen
    nicht unter SoKfz Wohnmoblile.
    Sonderfälle:
    A. Der Einbau herausnehmbarer Wohneinrichtungen bleibt die ursprüngliche
    Fz-Art erhalten s. Anm. 1a
    B. Kfz mit auf-/absetzbarem Wohnteil, z.B. Huckepack-Wohnkabinen als
    Wechselaufbau s. Anm. 1b
    C. Wenn > 8 Fahrgastplätze für den Fahrbetrieb vorhanden sind, kann die
    Bezeichnung KOM erwogen werden, vor allem dann, wenn der Wohnraum
    und die Schlafmöglichkeiten nicht für alle zu befördernden Personen
    ausreichend sind. Es gelten dann die Vorschriften für KOM (s. Blatt 3.1)
    einschließlich der zusätzlichen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
    D. Wenn eine Ladefläche > 2,5 m2 vorhanden ist, kann die Bezeichnung
    Lkw verwendet werden.



    Gruß Klausi1





    >Hallo,
    >ich habe beim Tüv vorgesprochen, die sagen die Bedingung für die WoMo Zulassung sind: Tisch, Schrank, Herd, Bett (alles fest, mindestens so das man zum Ausbauen einen Schraubenzieher benutzen muß.) Meine Idee: 3er Sitz letzte Reihe raus vom Multivan Klappbett rein, Tisch irgenwo an die Wand schrauben, und nen Nachttisch mit Katuschen Kocher hinter die Bank schrauben. Kann das klappen?

  • Moin Klausi1,


    toller Beitrag - aber mit einem kleinen Schoenheitsfehler:


    > bin ich auch grad dabei zu machen, habe bisher im LR 9 Sitze eingetragen.
    > Um WoMo-Zulassung zu bekommen werden wir auf 1 Sitz verzichten müssen, sonst
    > wär es ein KOM.


    *widersprech* - Du schreibst ja selber:


    > C. Wenn > 8 Fahrgastplätze für den Fahrbetrieb vorhanden sind, kann die
    > Bezeichnung KOM erwogen werden,


    1. <b>Fahrgastplaetze</b> - dazu kommt dann noch der Fahrer!
    2. <b>kann</b> - "koennen heisst nicht muessen"


    Gruss,


    C@.

  • Hi C@


    danke für den Hinweis, werde ich gleich mal beim Inschönör anwenden, folglisch könnten die 9 Sitze weiterhin bestehen bleiben.


    Gruß Klausi1



    >> C. Wenn > 8 Fahrgastplätze für den Fahrbetrieb vorhanden sind, kann die
    >> Bezeichnung KOM erwogen werden,
    >1. <b>Fahrgastplaetze</b> - dazu kommt dann noch der Fahrer!
    >2. <b>kann</b> - "koennen heisst nicht muessen"
    >Gruss,
    >C@.

  • Moin,


    > danke für den Hinweis, werde ich gleich mal beim Inschönör anwenden,
    > folglisch könnten die 9 Sitze weiterhin bestehen bleiben.


    ja, das wuerde mich auch interessieren.


    Ich dachte daran:


    - die vordere 2er-Bank als Tisch umzuuklappen -> Tisch vorhanden
    - beide 2er-Baenke umklappen und Matratze drueber -> Bett gemacht
    - hinten Schrank reinbauen mit Spirituskocher - wo steht, dass der vom Innenraum aus zu bedienen sein muss, under der Heckklappe (bzw. bei mir Tueren) geht's doch auch :)


    Nachtgruss,


    C@.

  • Hallo C@,


    so hab ich mir das auch vorgestellt...minimalausbau! hinten nen Schrank rein, mit Kocher. Somit ist Stauraum auch vorhanden.


    Gruß Klausi1



    >Moin,
    >> danke für den Hinweis, werde ich gleich mal beim Inschönör anwenden,
    >> folglisch könnten die 9 Sitze weiterhin bestehen bleiben.
    >ja, das wuerde mich auch interessieren.
    >Ich dachte daran:
    >- die vordere 2er-Bank als Tisch umzuuklappen -> Tisch vorhanden
    >- beide 2er-Baenke umklappen und Matratze drueber -> Bett gemacht
    >- hinten Schrank reinbauen mit Spirituskocher - wo steht, dass der vom Innenraum aus zu bedienen sein muss, under der Heckklappe (bzw. bei mir Tueren) geht's doch auch :)
    >Nachtgruss,
    >C@.

  • Moin nochmal,


    sag' mir doch bitte mal, wenns geklappt hat, und vor allem wo - ich versuche dasselbe mal hier (HH) - woher kommst du denn?


    GN,


    C@.

  • Moin C@,


    klar werd ich machen, ich komm aus Hockenheim.


    Gruß Klaus




    >Moin nochmal,
    >sag' mir doch bitte mal, wenns geklappt hat, und vor allem wo - ich versuche dasselbe mal hier (HH) - woher kommst du denn?
    >GN,
    >C@.