Es ist vollbracht: WoMo über 2,8t. Meine Güte, was 'ne Prozedur! (Teil 2)

  • -Oktober: Drehkonsole neu gekauft und eingebaut. Für den Kocher ist mir nun doch was eingefallen. Ich krame in meiner Garage einen uralten Juwel-Benzinkocher hervor. Niemand der das Ding mal in Betrieb gesehen hat, würde auf die Idee kommen , das Ding im Auto anzuschmeißen!!! Aber ich bin sauer und ich brauche ein WoMo (die PKW-Zulassung frißt mich auf!). Also Holzbrett gesucht, mit der Stichsäge ein Loch in Größe des Kochers reingesägt, das Ding durchgeschoben und mit einer(!) Schraube auf meinen Doppelboden geschraubt!


    -auch Oktober: In HH zum LBV-Baurat - ähnlich TÜV-Prüfer - gesagt, was ich haben will. Gebühren für Eintrag muß man bei dem Verein vorher bezahlen - aber ich war ja auf der sicheren Seite. Was sollte jetzt noch schiefgehen? Ich hatte ja alles vorher abgesprochen. Kuckt der sich die Kiste an und sagt, daß das mit dem WoMo in Ordung geht. Dann schiebe ich mein mittlerweile eingestaubtes VW-Gutachten rüber und sage (durch die andauernden Postings im Forum bestätigt) völlig siegessicher:


    "Und die Auflastung machen wir auch gleich noch!"


    Sagt er: <b>"Da müsse er erstmal in seine VW-Liste schauen, ob das denn ginge!"</b>


    Ich halte ihm nochmal mein VW-Gutachten unter die Nase und lese laut und deutlich vor, was da drin steht. Der Inhalt ist hier ja bekannt... (ohne techn Änderung). Doch seine Liste, die beim TÜV-Nord im Auftrag von VW erstellt wurde, sagt doch tatsächlich, daß Hi: 1330kg <b>nicht ausreicht!!!</b> sondern 1460kg vorgeschrieben sind. Er besteht auf einen Federumbau. Das haut mich von den Socken.


    Also überlege ich mir folgende Variante: WoMo hier eintragen und mit "meinem" VW-Gutachten zwecks Auflastung zum nächsten Prüfer. Ich bitte ihn noch mir nicht nur die vorhandenen 2 Sitzplätze, sondern 4 Sitzplätze einzutragen, da ich ja für vorn noch eine Doppelsitzbank habe und im Bereich der Schiebetür meine Platte noch weiter aussägen will, um dort (im Bedarfsfall) noch einen weiteren Sitz montieren zu können.


    Angepisst von unserer vorherigen "Auflastungsdiskussion" sagt er, daß er nur einträgt, was auch vorhanden ist. Ich weise ihn nochmal darauf hin, daß ja schließlich alle Pilzköpfe und Gurte noch im Fahrzeug eingebaut sind und er sich doch denken kann, was das für eine elende Sauerei ist, wenn ich jetzt im eingebauten Zustand die Platte aussägen muß! <b>keine Chance!</b> Er schreibt mir einen Mängelschein(!!!) und ich soll die Kiste nochmal vorführen. Ich bin dem Platzen nahe und er gibt mir den Mängelschein und meine Unterlagen zurück. Meim Durchblättern in seiner Anwesenheit stelle ich fest, daß er mein VW-Auflastungsgutachten mit einem roten Kuli durchgestrichen hat. Er beteuert, er hätte es nicht mit Absicht gemacht. Um Schlimmeres für seine Gesundheit und mein Führungszeugnis zu verhindern, verlasse ich völlig außer mir schnell den Hof.

  • Tja das ist schon ein Krampf ich kenn das.


    Habe meinen '97iger MV wegen Versicherung heute auch zum WoMo umschreiben lassen.


    Da ich leider die Teuros für den T4 anschaffen muß, ist meine Frau (mit unseren Zwillingen) gestern u. heute da hingefahren.
    Die hat vielleicht geflucht!!


    Es soll ja MV's geben, die ohne irgendwelche techn. Änderungen einen WoMo Eintrag bekommen haben, nur der TÜV hier in Nürnberg ist etwas pingelig, die wollen unbedingt den Gaskocher u. den Schrank sehen.
    => Also schnell zum REIMO Händler um die Ecke ein Schränkchen, das anstelle des einen Einzelsitzes reinkommt gekauft (400€ Wucher!!), aber was will man machen, wenn man keine Zeit zum selberbasteln hat.


    Dann heute Gaskocher auf den Schrank gestellt u. die bessere Hälfte mit den Kids wieder zum TÜV.
    Nach einigen Diskussionen haben die dann das WoMo eingetragen.


    Bei der Versicherung inkl. Vollkasko machts jetzt so ca. 360€ aus?
    Also die ganze Aktion macht sich bei mir erst nach einem Jahr bezahlt.


    Gruß
    Gerald