Hi,
es wurde schon häufiger gepostet, daß bei einer Wandlung nicht mehr 0,67 sondern o,4 % des Bruttopreises pro 1000 KM fällig sind. Auch mein Freundlicher
hat natürlich mit den 0,67 gerechnet und ich habe ihm den Betrag trotz
Reklamation, bezahlt, da ich die Differenz von ca 850 Euros schon mehrfach durch meinem Freundlichen eingespart habe.
Da mein Freundlicher von der Regelung nichts wußte und das Fahrzeug mit
Hannover schon mit 0,67 % rückabgewickelt war ( so sagt zumindest mein Freundlicher ) zahlte ich eben den Mehrpreis und versprach ich ihm mehr Details bezüglich der Wandlungskonditionen.
So nun meine Fragen:
Wer kennt das Aktenzeichen des Gerichtsurteil zu den Wandlungskonditonen?
Betrifft dies jedes Fahrzeug, bzw jeden T5 ?
Wo sind Fakten nachlesbar?
Auch auf Mawuwas HP finde ich keine Details.
Vielen Dank für eure Hilfe
Wolfgang G.