Auflasten - Geschwindigkeitsbegrenzung

  • Hallo,
    verzeiht, wenn ich eine blöde Frage stelle, aber ich bin völlig neue "Bus-Besitzerin"! Wenn ich meinen T4 auflasten lasse, muss ich dann nicht eine Geschwindigkeitsbeschränkung in Kauf nehmen?
    Danke für die Antwort und Mühe - Stephanie

  • >Hallo,
    >verzeiht, wenn ich eine blöde Frage stelle, aber ich bin völlig neue "Bus-Besitzerin"! Wenn ich meinen T4 auflasten lasse, muss ich dann nicht eine Geschwindigkeitsbeschränkung in Kauf nehmen?
    >Danke für die Antwort und Mühe - Stephanie


    Hallo,


    nein. Alles was es früher mal ab 2.8 Tonnen gab, gilt jetzt erst ab 3.5 Tonnen (dank an die EU). Beim Tüv in Bayern gibt es dazu sogar ein Faltblatt.
    Einzige Ausnahme: Parken auf Gehsteigen mit dem entsprechenden Schild (denn die Festigkeit der Gehsteige hat die Eu noch nicht erhöht :-).
    Das einzige was ist, bei gewerblicher Nutzung ist ein Arbeitszeitnachweis (persönliches Kontrollbuch oder EU-Kontrollgerät) nötig.


    Tomy

  • >>Hallo,
    >>verzeiht, wenn ich eine blöde Frage stelle, aber ich bin völlig neue "Bus-Besitzerin"! Wenn ich meinen T4 auflasten lasse, muss ich dann nicht eine Geschwindigkeitsbeschränkung in Kauf nehmen?
    >>Danke für die Antwort und Mühe - Stephanie
    >Hallo,
    >nein. Alles was es früher mal ab 2.8 Tonnen gab, gilt jetzt erst ab 3.5 Tonnen (dank an die EU). Beim Tüv in Bayern gibt es dazu sogar ein Faltblatt.
    >Einzige Ausnahme: Parken auf Gehsteigen mit dem entsprechenden Schild (denn die Festigkeit der Gehsteige hat die Eu noch nicht erhöht :-).
    >Das einzige was ist, bei gewerblicher Nutzung ist ein Arbeitszeitnachweis (persönliches Kontrollbuch oder EU-Kontrollgerät) nötig.
    >Tomy


    Irrtum!
    Das persönliche Kontrollbuch oder EU-Kontrollgerät ist erst bei einem zulässigem GG über 3,5t erforderlich. Auch dann, wenn hinter einem PKW ein entsprechender Anhänger geführt wird, so daß mit dem Zug die 3,5t zGG überschritten werden. Übrigens gilt (und galt) das Tempolimit von 80 km/h nicht für PKW.


    Es gibt ja PKW, die auch ohne Anhänger ein zGG von über 3,5t überschreiten (z.B. Sprinter). Die dürfen auch "volles Rohr" fahren (eben PKW).

  • Hi,


    also nach meinem Kenntnisstand (werde morgen meinen Kumpel von der Dekra nochmal fragen)


    - Bei gewerblich genutzten Kfz ab 2.8 Tonnen ist ein Arbeitszeitnachweis erforderlich.
    - Dieser kann bis 3.5 Tonnen durch ein sog. persönliches Kontrollbuch (nicht Fahrtenbuch) erfolgen, darüber hinaus (d.h über 3.5 Tonnen) ist ein EU-Kontrollgerät nötig.


    Der Stand ist allerdings im Moment nicht mehr ganz frisch, aber wie gesagt, ich mach mich mal kundig.


    Tomy

  • Hier hab ich grade aus dem Netz gefischt passt ja ganz gut dazu:


    Schärfere Gesetze gegen rasende Kleintransporter und Drogen am Steuer sollen für mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen sorgen. Zur Eröffnung des 41. Verkehrsgerichtstages forderte dessen Präsident Peter Macke am Donnerstag in Goslar ein Tempolimit für Kleinlaster. Dies könne die Gefahr bannen, die von den teils "höchst aggressiv gefahrenen" Fahrzeugen mit schlecht gesicherter Fracht ausgehen.


    Bin ja mal gespannt wie das ausgeht.


    Ingo CB