LKW zulassung und Sonntagsfahrverbot

  • Hallo,
    wir haben einen T4 Trapo und einen T5 HL, der T4 hat ein zul.Gesammtgewicht von 2,8tonnen und ist als LKW zugelassen. Dürfen wir jetzt Sonntags fahren oder nicht? Ein Polizist versicherte mir das jedes Auto, egal wie schwer, als LKW zugelassen Sonntag fahrverbot hat. Ein weiterer Polizist versicherte mir das Autos als LKW zugelassen bis 3,5t fahren dürfen, mit Hänger aber nicht (egal ob ich mit dem Zug 3,5t überschreite oder nicht).
    Weiß jemand was offizielles oder ist das alles Grauzone?
    Danke für eure Hilfe
    MfG
    Christian aus dem Vogtland



    Mountainbiking

  • Mit dem Sonntagsfahrverbot sind Fzg. als LKW über 3,5 t betroffen. Also solo kann ein T4 immer fahren. Als Gespann mit Anhänger darf er Sonntags überhaupt nicht fahren ( egal welches Gewicht).

  • STVO, Par 30
    (3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. ....


    Also erst ab 7,5t oder mit Anhaenger.


    Henrik

  • habe ich doch geschrieben, T4 Kasten ist ein LKW und darf "solo" am Sonntag fahren, aber nicht mit Hänger. Das gilt mit den Anhänger für alle als LKW zugelassen Fzg., wie z.B. Caddy Kasten, Renault Partner usw.