Garantie ab Tag der Auslieferung - Tja, Pech gehabt!

  • Hallo an alle T5-Freaks,


    letztes Jahr im Sommer haben wir uns einen Multivan T5 zugelegt (EZ 26.01.2004).
    Im Dezember sind mir dann erstmals beim linken Schiebefenster weiße Querstreifen im Rollo des Seitenfensters aufgefallen, was ja wohl darauf schließen lässt, daß Wasser eingedrungen ist, oder?
    Außerdem, ebenfalls im Dezember hab' ich bemerkt, daß von der Sitzheizung des Fahrersitzes nur noch die Sitfläche warm wird und nicht mehr die Rückenlehne.


    Erfreut darüber, die Mängel noch während der Garantie festgestellt zu haben, bin ich also letzte Woche zum Händler und wollte die beiden Dinge geltend machen, erhielt dann aber die Auskunft, daß "neuerdings" die Garantie nicht mehr ab EZ läuft, sondern ab Tag der Auslieferung von VW-Werk an Händler, und der war bei meinem MV irgendwann im Dezember - also ätsch: keine Garantieleistung mehr.


    Das kann's doch wohl nicht sein! Wenn die Karre vor EZ ein halbes Jahr beim Händler auf dem Hof steht, hat der Kunde nur noch 1,5 Jahre Garantie, oder was???


    Für das undichte Schiebefenster haben sie mir als Kulanz 70% angeboten, aber für die Sitzheizung ginge angeblich nix mehr. Zufrieden bin ich damit nicht.


    Wer hat schon ähnliches erlebt? Gibt es Möglichkeiten, bei VW direkt diesbezüglich noch was zu erreichen?


    Freue mich über alle Tips und Anregungen!


    Grüße
    Tiffi

  • Da bist du falsch informiert worden. Ausschlaggebend für den Beginn der Garantielaufzeit ist die Auslieferung des Fahrzeugs an den Kunden, welches auch im Serviceplan dokumentiert wurde.


    gruß felix

  • Die Garantie fängt bei VW mit der Fakturierung an den Händler an, kaufst Du eine "Standuhr" und der Händler meldet die Auslieferung dem jeweiligen Vertriebszentrum nicht nach, läuft sie ab Fakturierung. Habe schon öfter solche "Uhren" verkauft-hatte noch nie Probleme mit Garantie + Gewährleistung.

  • Laut BGB ab Eigentumsübergang. Ich denke der Händler bekommt nicht das Eigentum, sondern übergibt nur und leitet das Geld weiter

  • Hallo


    bei mir ist es genauso, VW bestätigte mir,das das Fahrzeug ab Auslieferungsdatum in die Gewährleistung übergeht.Das hatte mir der Händler auch verdeutlicht und ich hatte dadurch natürlich auch weniger bezahlt.


    Gruß

    Gibt´s ne alternative zu nem VW Bus ???

  • Hallo Tiffi,
    du hast sowieso ein Auto ohne Garantie. Eine Werksgarantie gab es bei VW erst wieder ab dem 01.01.2005. Es geht hier also ausschließlich um die Gewährleistung nach BGB. Dieser Anspruch bezieht sich auf den Händler, der dir das Auto verkauft hat. Da es offensichtlich ein Gebrauchtwagen war, hast du in der Regel einen Gewährleistungsanspruch von einem Jahr ab Übernahme. Das heißt wenn du im Sommer 2005 gekauft hast, bis Sommer 2006. Hat dir der Händler eine Europagarantie oder sowas mitverkauft, wird diese deine Schäden und Mängel nicht decken und du mußt dich direkt mit dem Händler auseinandersetzen. Bei den Geschichten, die dir erzählt wurden, wird hier ein guter Anwalt wohl Geld verdienen können. Du solltest vorab schon mal auf jeden Fall deine Ansprüche schriftlich fixieren und unter Zeugen dem Autohaus übergeben oder per Einschreibebrief zusenden.


    Ich hoffe es hilft Klaus

  • Hallo,


    dieses Theater hatte ich damals mit meinem T4 auch. Zwischen Auslieferung im Werk und Auslieferung an den Erstbesitzer lag über ein Monat. Der erste VW-Händler hat Garantiearbeiten abgelehnt. Es folgten Telefonaten mit dem Vertriebszentrum und so weiter. Gemäß Bordbuch beginnt die Garantie mit dem Datum der Übergabe (im Serviceheft zu finden). Die Lösung des Problems: Fahre zum nächsten VW-Händler. Der Händler ein Ort weiter hatte überhaupt keine Problem mit dem komischen Datum im VW-Computer und hat die Arbeiten anstandslos ausgeführt.


    Viel Glück


    Olaf

  • ..ausschlaggebend ist das Datum der Auslieferung an den Kunden (1. Seite im Serviceheft)..
    Also beginnt auch bei einer "Standuhr" die Gewährleistungsfrist mit dem Datum der Auslieferung an den Kunden.
    Zu vorhergehenden Postings:
    VW hat, entgegen der Gesetzgebung nach Einführung der "Sachmängelhaftung 2002"
    schon immer eine Gewährleitung von 2 Jahren für neu zugelassene Fahrzeuge gehabt!
    Anders sieht es allerdings beim Kauf von sogenannten "Tageszulassungen" aus...diese sind natürlich schon mal zugelassen..und damit auch "ausgeliefert" worden.Die Gewährleistungsfrist kann bei solchen Fahrzeugen natürlich kürzer sein...aber dafür ist der Kaufpreis auch günstiger (Tageszulassungen sind Gebrauchtwagen!)


    Mfg
    shad

  • hallo Shad


    mir ist immer noch nicht klar, wer denn "VW" ist.
    Folgendes zur Auswahl betr. Gewährleistung:


    Der verkaufende Händler


    Die VW Organisation allgemein


    Der VW Großhändler, so es ihn den gibt.


    Der Hersteller VW im engeren Sinn, also die AG.


    oder wer ?


    Ist die Tatsache je in einem Prospekt oder Kaufvertrag festgelegt worden ?


    Grüße Flyer

  • Ich habe das Problem, dass die Auslieferung meines T5 auf den 15.Jan.04 datiert ist, die Übergabeinspektion im VW-Werk am 3.2.04 durchgeführt worden ist, und ein Schaden am 30.Jan.06 erkannt worden ist (die Wasserzuleitung zum hinteren Scheibenwischer ist gebrochen, und das Wasser ist im Fahrzeughimmel versickert).
    Der Vw-Händler sagt, dass wir einen Brief mit der Bitte um Kulanz an VW schreiben sollen.
    Nun meine Frage: haben ich wirklich nur Anspruch auf Kulanz, oder besteht Gewährleistunganspruch.
    An welche Adresse bei VW richte ich das Schreiben wg. Kulanz, damit die Sache kompetent bearbeitet wird.

  • Die Auslieferung kann nicht vor der Übergabe-Inspektion gemacht sein, das läßt VW nicht zu. Erst Übergabe-Inspektion=dann AUSLIEFERUNG. Man kann über das Vertiebszentrum (muß der Händler machen) den richtigen Termin umändern lassen.

  • ..bei der kurzen Zeitspanne zwischen Ablauf der Gewährleistung und Schadenseintritt sollte eine Kulanzanfrage Deines Händlers über SAGA II für eine 100% Freigabe Lohn/Material von VWN reichen.



    shad