Hallo, ich benötige Euren geschätzten Rat.
Ich bin günstig zu einer Westfalia T3-Schlafbank gekommen, die ich jetzt in meinen T4 KR einbauen will; technisch kein größeres Problem, --- aber ein Zubehörhändler hat mir gesagt, dies auf keinen Fall zu tun, da damit die Betriebserlaubnis für mein Fahrzeug erlöschen würde: "Einbau einer nicht für dieses Fahrzeug zugelassenen Schlafsitzbank"
Angeblich gibt es seit 1992 ein Gesetz das den Einbau nicht entsprechend zugelassener Schlafbänke untersagt.
Ist das so?
Wer hat schon T2/T3-Schlafbank in T4 eingebaut?
Kann/soll ich das beim TÜV abnehmen und eintragen lassen?
Oder war die Aussage nur Humbug.
Danke für hilfreiche Infos!