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>>Wenn dann auf kopierten Dokumenten auch noch Unterschriften gefälscht wurden - so der Vorwurf von SK - würde sogar auf Antrag eine strafrechtliche Verfolgung einsetzen.
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>Ja hoffentlich kommt es soweit. Zivilsachen zahlt die Rechtsschutzversicherung nämlich nicht
Mit dem Strafverfahren habt Ihr nix zu tun, daß ist eine bilaterale Sache zwischen SK und J.R. Ihr habt ausschließlich zivilrechtiche (Schadenersatz) Ansprüche;-( Das strafrechtliche Urteil erleichtert nur die Durchsetzung des Zivilverfahrens, da es die unrechtmäßige Schadenshandlung feststellt.
Ihr könnt höchstens eigene Betrugsverfahren (nach StGB) gegen J.R. eröffnen. Das wird allerdings außer Befriedigung von Eitelkeiten nicht viel bringen. Der Strafantrag selbst kostet allerdings noch nix
>Gruß HNW, der weiterhin gegen vorauseilenden Gehorsam ist, und dafür plädiert, das Ganze auszusitzen. In der Ruhe liegt die Kraft.
Das wird nicht klappen. Ich denke, SK hat schon sehr deutlich klar gemacht, daß ohne Nachzahlung die Austragung ansteht.-( Den Ärger damit hat dann ausschließlich der Fahrzeuhalter!
>Und das geht nicht gegen Dieter/Berlin Mariendorf. Vielen Dank, daß Du uns laufend informierst.
MfG
Roman