63 Sammelauflastungen waren laut Aussage von SK gefälscht

  • >>>>......................
    >>Wenn dann auf kopierten Dokumenten auch noch Unterschriften gefälscht wurden - so der Vorwurf von SK - würde sogar auf Antrag eine strafrechtliche Verfolgung einsetzen.
    >>...........
    >Ja hoffentlich kommt es soweit. Zivilsachen zahlt die Rechtsschutzversicherung nämlich nicht :)


    Mit dem Strafverfahren habt Ihr nix zu tun, daß ist eine bilaterale Sache zwischen SK und J.R. Ihr habt ausschließlich zivilrechtiche (Schadenersatz) Ansprüche;-( Das strafrechtliche Urteil erleichtert nur die Durchsetzung des Zivilverfahrens, da es die unrechtmäßige Schadenshandlung feststellt.
    Ihr könnt höchstens eigene Betrugsverfahren (nach StGB) gegen J.R. eröffnen. Das wird allerdings außer Befriedigung von Eitelkeiten nicht viel bringen. Der Strafantrag selbst kostet allerdings noch nix ;)


    >Gruß HNW, der weiterhin gegen vorauseilenden Gehorsam ist, und dafür plädiert, das Ganze auszusitzen. In der Ruhe liegt die Kraft.


    Das wird nicht klappen. Ich denke, SK hat schon sehr deutlich klar gemacht, daß ohne Nachzahlung die Austragung ansteht.-( Den Ärger damit hat dann ausschließlich der Fahrzeuhalter!


    >Und das geht nicht gegen Dieter/Berlin Mariendorf. Vielen Dank, daß Du uns laufend informierst.


    MfG
    Roman

  • >Hallo zusammen,
    >hier MEINE Meinung:
    >Der von SK oder dem TÜV Emden vorgetragene Vorwurf der Fälschung von Gutachten durch Jann Rinderhagen bedarf ganz bestimmt der endgültigen Feststellung durch einen Richter, will sagen: Ohne Urteil wird in dieser Sache nix ausgetragen und auch nix ans Finanzamt zurückerstattet. SK und TÜV sind hier sicherlich nicht die letzte Instanz!
    >Insofern warte ich die evtl. anstehende Gerichtsverhandlung ab. Da wirds neben der Strafrechtlichen Seite auch eine Zivilrechtliche geben.


    Nein, Strafrecht und Zivilrecht verlangen verschiedene Verfahren. Wenn kein zivilrechtlicher Antrag gestellt wird (und das macht SK wenn dann nur für sich, nicht für Eure Schäden!), dann entscheidet das gericht ausschließlich Starfbelange. Der eventuell zustehende Schadenersatz ist dann in einer Folgeverhandlung zu klären.
    Sorry, aber vielleicht solltet Ihr doch mal einen Anwalt aufsuchen. ich denke, die verfarensweisen sind nicht klar.


    >Sollte diese letztinstanzlich auf Feststellung der Fälschung von Gutachten erkennen, DANN steht erst fest, dass zurückgelastet und erstattet werden muss. Das wird sicherlich noch Jahre!! dauern und daher sollte sich jeder erstmal gemütlich zurücklehnen.


    Täuscht Euch mal nicht! Das Verfahren kann in ein paar Tagen abgeschlossen sein. Die Ermittlungen sind einfach und der Tatbestand offensichtlich. Die Innenverhältnisse sind klar, und es gibt keinen Grund, daß das Verfahren später noch komplizierter wird.
    Sowas nehmen die Gerichte zwischen Frühstück und Mittag fix noch zum Aufwärmen rein ;) Vermutlich gibt das eh nur eine schriftliche Verhandlung in Abwesenheit der Parteien (10min im Richterzimmer, 2 Stempel, fertig zur Ausfertigung des Urteils).


    >Falls ich unrecht habe, korrigiert mich bitte!
    >Gruss,
    >FraJo


    MfG
    Roman



    PS: Ich kann nur nochmals Dieter wiederholen: <b>Geht geschlossen in die Offensive und weicht Eure Stellung nicht selbst durch solche unsinnigen Diskussionen auf!!!</b>

  • Morgen Roman,


    Du magst ja mit allem Recht haben!
    ABER - wenn ich über JR aufgelastet HÄTTE dann würde ich trotzdem mit der Firma SK keine Geschäfte machen wollen!
    Diese Firma ist in meinem Augen vollkommen unseriös!
    Es ist schon dreist wie die Leute versuchen schon vor dem Strafverfahren Geld aus den Leuten zu pressen und dazu noch das Forum benutzen!


    Ob und inwieweit die Daten an SK von der Staatsanwaltschaft herausgegeben wurden und inweiweit SK diese zur eigenen Gewinnerzielung verwerten darf wäre auch noch zu klären!


    Normal geht sowas LANGE nicht so schnell, normalerweise dauert das Ganze JAHRE! Mein Verfahren zum Urheberrechtsgesetz dauerte ca. 3 Jahre. Dank überaus 'kompetenter' Staatsanwälte die z.B. den Unterschied zwischen einer LIZENZ für ein Softwarprodukt und einer CD nicht kannten oder kennen wollten zog sich die Sache solange in die Länge bis ich zum Schluß 300 Euro an einen Verein spenden durfte und die Sache war erledigt! ;o) Und selbst die gierigen Anwälte von Microsoft schauten in die Röhre!


    Also - abwarten und wenn, dann nicht bei SK auflasten!!


    Gruß


    Mat.

  • >Hi Miko,
    >die bislang nur vier Bewertungen von coolio1974 sind in der Tat recht wenig. Es empfiehlt sich aber generell bei ebay, auch noch mal über Suche nach Verkäufer und Auktionen der letzten 4 Wochen zu gehen. Da kann man in einigen Fällen die Bieterfreunde erkennen, die natürlich nicht bewerten. Das Krasseste, was ich da fand, waren mehrere Auktionen eines Verkäufers, die von selben Bieterfreund ersteigert wurden und anschließend vom Verkäufer (!) mit der ebay-Funktion "Auktion erneut einstellen" reingesetzt wurden.
    >ebay schreitet übrigens nicht ein, wenn eine Person mehrere email-Adressen und mehrere ebay-accounts hat. Das ist sogar ausdrücklich erlaubt, wenn keine Auktionen manipuliert werden.
    >Gruß
    >Dieter / Berlin Mariendorf


    Der Trick bei ebay als Fakebieter zu arbeiten ist einfach: Immer wenn man selbst auf sein eigenes Angebot steigert (einfach anderer Name) anschließend nicht bewerten. Fakebieter kann man normalerweise nur über die untypuischen Bewertungsprofile entlarven;-(
    Ansonsten muß man lange Zeit mit "Artikel beobachten" tracken und die direkten Links zu den selbstersteigerten Artikeln (Wiederangebot nach ein paar Wochen;-) sammeln.
    So habe ich selbst schon 5 Leute ausgehoben! Das dauert allerdings lange, und ich denke, das Verfahren wenden SK u.a. auch an.


    MfG
    Roman

  • Roman,


    wo lebst DU denn?? Wir sind in Dtl.!


    Da sind verschiedene Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen beteiligt, sowas dauert unter normalen Umständen eeeewig!
    Also zumindest in Thüringen sollte man dafür minimal 2 Jahre ansetzen! Und dann gibts nen Strafbefehl, dann nen Widerspruch, dann ein Hauptverfahren, dann das nächste mit Zeugen... .


    Warum bündelt nicht mal jemand die ganzen Nummern und lastet bei einer ANDEREN Firma auf, nicht bei der Firma der man es zu 'verdanken hat' das die eigene Auflastung ungültig ist!
    Weil bei JR nichts zu holen ist sollen jetzt die Käufer bluten!!


    Das ist ja als wenn mir der TÜV die Karre still legt und ich dann wieder hin renne um sie zuzulassen!
    Dann gehe ich doch auch zur DEKRA!


    Mat.

  • >>Richtig, die Firma SK maßt sich überhaupt an GOTT zu sein!
    >>Irgendwie ist die ganze Sache sehr merkwürdig!!
    >>Gruß
    >>Mat.
    >
    >Ich kann mich dem nur anschließen ... SK hat rechtlich niemanden hier etwas zu sagen ... die ganze Angelegenheit entscheidet ein Deutsches Gericht, wenn es dazu kommt und sonst niemand ... wir befinden uns letztendlich erst in der Phase der Ermittlungen ... es besteht ein Tatverdacht, sonst gar nichts ... erst wenn die Ermittlungen zur Erhärtung des Tatverdachtes führen, dann wird es interessant ... egal, wie dies alles ausgeht, bei SK werde ich nicht auflasten lassen, da die Vorgehensweise dieser Firma mir sehr mißfällt ... wir befinden uns immer noch in einem Rechtsstaat und da kann es nicht angehen, daß hier schon über Nachzahlungen seitens dieser Firma spekuliert wird, wo noch gar kein offizielles Urteil gefaßt, Beschluß getätigt oder polizeiliche Ermittlungen beendet sind ...
    >
    >Gruß, Peter


    Das Problem ist nur: Stellt sich der momentane Tatverdacht als berechtigt heraus, dann kommt das Urteil mit allen negativen Folgen für den Halter (siehe meine Postings weiter oben)! Und dann muß und wird SK gar nicht mehr verhandeln!!!
    Alles, was Dieter vorschlägt ist eine Lösung für den Fall, daß SK gewinnt, nicht mehr und nicht weniger.
    Niemand sagt, daß Ihr jetzt irgedetwas im Vorfeld zahlen sollt. Aber sich rechtzeitig für die zeit danach zu einigen, das ist schon sinnvoll.


    MfG
    Roman

  • >Das Problem ist nur: Stellt sich der momentane Tatverdacht als berechtigt heraus, dann kommt das Urteil mit allen negativen Folgen für den Halter (siehe meine Postings weiter oben)! Und dann muß und wird SK gar nicht mehr verhandeln!!!


    Nur das der Richter im Strafverfahren einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz verhandeln wird! Und da fällte erst mal kein Urteil ob das nun gültig ist oder nicht! DANN muß SK nämlich erst mal zivilrechtlich vorgehen, im Zweifel gegen jeden Einzelnen!!



    >Alles, was Dieter vorschlägt ist eine Lösung für den Fall, daß SK gewinnt, nicht mehr und nicht weniger.
    >Niemand sagt, daß Ihr jetzt irgedetwas im Vorfeld zahlen sollt. Aber sich rechtzeitig für die zeit danach zu einigen, das ist schon sinnvoll.



    Da stimme ich Dir zu 100% zu!
    BLOSS nichts zahlen bevor es akut wird und WENN dann auch Alternativen prüfen!!


    Mat.

  • >>Richtig, die Firma SK maßt sich überhaupt an GOTT zu sein!
    >>Irgendwie ist die ganze Sache sehr merkwürdig!!
    >>Gruß
    >>Mat.
    >Ich glaube, SK sucht sich die Leute aus, die am leichtesten anzusprechen sind. Was ist mit den Leuten, die dieses Forum garnicht kennen, wie will SK an die herantreten?
    >MfG Wolfgang aus B.


    Die bekommen einfach nur ein Anschreiben (die Aressen derer, die über J.R. aufgelastet haben liegen SK garantiert alle vor): "Hiermit untersagen wird Ihnen untersagt ... MfG SK AG" Und die meisten werden einfach zahlen und gut is. Der Vorteil des Forum ist einfach, daß man hier gemeinschaftlich gegenüber SK auftreten kann (vorausgesetzt, man ist sich einig;-) um einen besseren Preis oder andere Möglichkeiten auszuhandeln.


    MfG
    Roman

  • >Eigentlich sollte in dem angeblich laufenden Ermittlungsverfahren gegen J.R. (das ja wohl von SK angestrengt wurde) nur die ermittelnde Behörde in der Lage sein, anhand der FGST.-NR. oder TÜV - Unterlagen auch die Halter festzustellen.
    >Ich will nicht hoffen, das der TÜV meine Anschrift oder sonstige Daten an SK übermittelt hat, schliesslich habe ich das Gutachten von J.R. gekauft!! Da hat dann SK erstmal überhaupt nix zu wissen!! Da müsste dann mal die datenschutzrechtliche Seite gehörig abgeklopft werden!


    TÜV --> Staatsanwaltschaft <--> SK <--> Halter


    Das Vorgehen in dieser Form ist verfahrens- und datenschutzrechtlich einwandfrei.


    MfG
    Roman

  • >Hallo Dieter,
    >wartet doch erstmal ab, was passiert. bevor weiters Geld aus dem Fenster
    >geworfen wird.
    >Viel. wurde ja nur der Gutachten Inhaber gefälscht die Sache an sich aber richtig übernommen.


    Wie soll das gehen? Die Fgst.-Nummern sind im Gutachten drin. Und wenn SK die nicht eingetragen hat, dann doch wohl J.R. oder wer? Jetzt kommt nicht mit "der TÜV", der liest die aten aus dem Gutachten nur aus und überträgt neue Daten in den Brief.


    >Im schlimmsten Fall müsst Ihr die Steuern bis zur nochmaligen Auflastung nachzahlen, eine Anklage wegen Steuerhinterziehung und daraus eine Vorstrafe wird es wohl kaum werden.


    Dafür (Hinterziehung) gibt es keine Rechtsgrundlage. Steuerhinterziehung setzt das bewußte Handeln des Hinterziehers voraus. Bis zum jetzigen Zeitpunkt habt Ihr ja noch unwissend Steuern gespart. Nach dieser Diskussion allerdings ...
    Nee, keine Angst, Steuerstrafverfahren werden nicht kommen. Da stehen Aufwand und Nutzen in keinen sinnvollen Verhältnis, das wissen sogar FA-Beamte ;)
    Die rückwirkende Nachzahlung bei Austragung der Auflastung kommt aber gewiß.


    >Daher erstmal abwarten was wirklich passiert.
    >ciao
    >Martin


    MfG
    Roman

  • >
    >Zwangsweise wird erst nach dem Urteil gelöscht! und Zivilsachen dauern lange!


    Dat ist STRAFRECHT!!!


    Zvilrecht ist nur der Schadersatz (der von SK und Euer eigener Anspruch).


    MfG
    Roman

  • >Leute - macht doch mal langsam!
    >Laßt doch erst mal klären ob überhaupt was gefälscht wurde und ob die Auflastungen wirklich ungültig sind!
    >SK ist doch nicht umsonst so 'kulant'!


    Na ja, die werden auch wissen daß 20-30% der Leute dann die Austragung und den Umbau vorziehen würden oder gar kein Gutachen bräuchten. ich gehe mal davon aus, daß SK den bequemen Weg sucht um trotzdem noch ausreichend Gebühren ohne weitere Arbeit zu bekommen.-)
    Ich denke, es sollte nochmals ganz genau für jeden geprüft werden, ob er das Gutachten wirklich benötigt oder ob er vielleicht mit den Umbauten preiswerter wegkommt. Und dann mit SK nochmal hart verhandeln (in Gruppe!!!)!


    >Ich würde erst mal kein Geld 'hinterherwerfen'!!!
    >Gruß
    >Mat.


    Momentan würde ich auch nix weiter machen als Verhandeln und dann einen Vertrag für die Zeit nach Abschluß des Verfahrens schließen. Zahlen muß und sollte jetzt absolut keiner!


    MfG
    Roman

  • >Morgen Roman,
    >Du magst ja mit allem Recht haben!
    >ABER - wenn ich über JR aufgelastet HÄTTE dann würde ich trotzdem mit der Firma SK keine Geschäfte machen wollen!
    >Diese Firma ist in meinem Augen vollkommen unseriös!


    Das mag sein, deswegen ja auch mein Vorschlag: Genau prüfen, ob das Gutachten nötig ist (oder auch, ob es von SK sein muß;-). Vielleicht ist die ustragung und Sammelauflastung über einen anderen Anbieter weitaus günstiger?


    >Es ist schon dreist wie die Leute versuchen schon vor dem Strafverfahren Geld aus den Leuten zu pressen und dazu noch das Forum benutzen!
    >Ob und inwieweit die Daten an SK von der Staatsanwaltschaft herausgegeben wurden und inweiweit SK diese zur eigenen Gewinnerzielung verwerten darf wäre auch noch zu klären!


    Dürfen sie leider;-( Die Staatsanwaltschaft klärt mit der herausgabe nur, ob eine Straftat im angezeigten Umfang vorliegt. Dafür braucht SK natürlich die Daten und muß mit den eigenen (weiterhin geheimen) Geschäftsunterlagen abgleichen. Dabei kommt SK zwangsweise in den besitz der Halteradressen und kann sich an die Leute wenden. Genaugenommen ist das sogar aktive Schadensbegrenzung im Sinne des Halters, denn normalerweise müßte SK sich gar nicht mit den einzelnen Auflastern rumärgern sondern könnte eine komplette Löschung aller nicht lizensierten Gutachten von Amts wegen erwirken. Dann ist gar kein Verhandlungsspielraum gegeben, denn SK ist nicht verpflichtet, mit einem der über J.R. aufgelasteten einzugehen! Alle würden einen Brief vom KBA oder vom örtlichen Strassenverkehrsamt bekommen und dürften zur UMtragung antraben. Mehr ÄMter, mehr gebühren, mehr Ärger...


    >Normal geht sowas LANGE nicht so schnell, normalerweise dauert das Ganze JAHRE! Mein Verfahren zum Urheberrechtsgesetz dauerte ca. 3 Jahre. Dank überaus 'kompetenter' Staatsanwälte die z.B. den Unterschied zwischen einer LIZENZ für ein Softwarprodukt und einer CD nicht kannten oder kennen wollten zog sich die Sache solange in die Länge bis ich zum Schluß 300 Euro an einen Verein spenden durfte und die Sache war erledigt! ;o) Und selbst die gierigen Anwälte von Microsoft schauten in die Röhre!


    Glückwunsch ;) So viel Glück im Softwaregeschäft haben nur wenige! Das Verfahren mit SK wird sich wahrscheinlich schneller erledigen. Dazu gibt es ausreichend Präzedenzfälle und es ist auch einStandardverfahren, anders als das Softwarelizenzrecht. Ich denke mal, 2 Monate bis 12 Monate Maximum.


    >Also - abwarten und wenn, dann nicht bei SK auflasten!!


    Ist doch mal ein Wort! HabtIhr andere, seriöse Anbieter? Der Schaden durch .R. muß eh von jedem getragen werden, egal wie es jetzt mit SK ausgeht, es sei denn, jeder will gegen J.R. ein (dann wirklich 2 Jahre laufendes) Schadenersatz- und später ein gesetzliches Mahnverfahren angehen. darauf wird es nämlich hinauslaufen ;(


    >Gruß
    >Mat.


    MfG
    Roman

  • >Roman,
    >wo lebst DU denn?? Wir sind in Dtl.!
    >Da sind verschiedene Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen beteiligt, sowas dauert unter normalen Umständen eeeewig!
    >Also zumindest in Thüringen sollte man dafür minimal 2 Jahre ansetzen! Und dann gibts nen Strafbefehl, dann nen Widerspruch, dann ein Hauptverfahren, dann das nächste mit Zeugen... .
    >Warum bündelt nicht mal jemand die ganzen Nummern und lastet bei einer ANDEREN Firma auf, nicht bei der Firma der man es zu 'verdanken hat' das die eigene Auflastung ungültig ist!
    >Weil bei JR nichts zu holen ist sollen jetzt die Käufer bluten!!
    >Das ist ja als wenn mir der TÜV die Karre still legt und ich dann wieder hin renne um sie zuzulassen!
    >Dann gehe ich doch auch zur DEKRA!
    >Mat.


    Da stimme ich ir allerdings voll zu. Vielleicht kann man in der jetzigen Situation ein bißchen handeln und woanders einen günstigen Sammelpreis bekommen?


    MfG
    Roman


    PS: Strafverfahren in M/V z.Zt. durchschnittliche Bearbeitungszeit 4 Monate! Jugend- und Eigentumsdelikte sogar unter 2 Monate. Zivilrecht hingegen 8-24 MOnate ;)

  • >>Das Problem ist nur: Stellt sich der momentane Tatverdacht als berechtigt heraus, dann kommt das Urteil mit allen negativen Folgen für den Halter (siehe meine Postings weiter oben)! Und dann muß und wird SK gar nicht mehr verhandeln!!!
    >Nur das der Richter im Strafverfahren einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz verhandeln wird! Und da fällte erst mal kein Urteil ob das nun gültig ist oder nicht! DANN muß SK nämlich erst mal zivilrechtlich vorgehen, im Zweifel gegen jeden Einzelnen!!


    Ich denke mal, SK wird den Antrag stellen, J.R. ween Verletzung des Urheberrechts mit erheblichem vermögensschaden abzustrafen. Als Nebenantrag wird die amtsmäßige Löschung des illegalen Nutzunsrechtes beantragt. Das geht im Strafverfahren noch durch.
    Den Schadersatz selbst werden sie dann gegen J.R. extra geltend machen. Da ist bei den Haltern ja nix zu holen (glücklicherweise;-).


    >
    >>Alles, was Dieter vorschlägt ist eine Lösung für den Fall, daß SK gewinnt, nicht mehr und nicht weniger.
    >>Niemand sagt, daß Ihr jetzt irgedetwas im Vorfeld zahlen sollt. Aber sich rechtzeitig für die zeit danach zu einigen, das ist schon sinnvoll.
    >
    >Da stimme ich Dir zu 100% zu!
    >BLOSS nichts zahlen bevor es akut wird und WENN dann auch Alternativen prüfen!!
    >Mat.


    MfG
    Roman

  • >PS: Strafverfahren in M/V z.Zt. durchschnittliche Bearbeitungszeit 4 Monate! Jugend- und Eigentumsdelikte sogar unter 2 Monate. Zivilrecht hingegen 8-24 MOnate ;)


    Na wenigstens im Zivilrecht isses bei den Fischköppen wie bei uns! ;o)


    Mat.

  • >
    >>PS: Strafverfahren in M/V z.Zt. durchschnittliche Bearbeitungszeit 4 Monate! Jugend- und Eigentumsdelikte sogar unter 2 Monate. Zivilrecht hingegen 8-24 MOnate ;)
    >Na wenigstens im Zivilrecht isses bei den Fischköppen wie bei uns! ;o)
    >Mat.


    Wir streiten nicht so viel, dafür aber zäher ;-))


    MfG
    Roman