63 Sammelauflastungen waren laut Aussage von SK gefälscht

  • >>>Richtig, die Firma SK maßt sich überhaupt an GOTT zu sein!
    >>>Irgendwie ist die ganze Sache sehr merkwürdig!!
    >>>Gruß
    >>>Mat.
    >>
    >>Ich kann mich dem nur anschließen ... SK hat rechtlich niemanden hier etwas zu sagen ... die ganze Angelegenheit entscheidet ein Deutsches Gericht, wenn es dazu kommt und sonst niemand ... wir befinden uns letztendlich erst in der Phase der Ermittlungen ... es besteht ein Tatverdacht, sonst gar nichts ... erst wenn die Ermittlungen zur Erhärtung des Tatverdachtes führen, dann wird es interessant ... egal, wie dies alles ausgeht, bei SK werde ich nicht auflasten lassen, da die Vorgehensweise dieser Firma mir sehr mißfällt ... wir befinden uns immer noch in einem Rechtsstaat und da kann es nicht angehen, daß hier schon über Nachzahlungen seitens dieser Firma spekuliert wird, wo noch gar kein offizielles Urteil gefaßt, Beschluß getätigt oder polizeiliche Ermittlungen beendet sind ...
    >>
    >>Gruß, Peter
    >Das Problem ist nur: Stellt sich der momentane Tatverdacht als berechtigt heraus, dann kommt das Urteil mit allen negativen Folgen für den Halter (siehe meine Postings weiter oben)! Und dann muß und wird SK gar nicht mehr verhandeln!!!
    >Alles, was Dieter vorschlägt ist eine Lösung für den Fall, daß SK gewinnt, nicht mehr und nicht weniger.
    >Niemand sagt, daß Ihr jetzt irgedetwas im Vorfeld zahlen sollt. Aber sich rechtzeitig für die zeit danach zu einigen, das ist schon sinnvoll.
    >MfG
    >Roman



    Hast Recht, wenn SK gewinnt gehen wir geschlossen zum nächsten Auflaster! Der macht es dann gerne für 10 EUR weniger. Oder??

  • >Hast Recht, wenn SK gewinnt gehen wir geschlossen zum nächsten Auflaster! Der macht es dann gerne für 10 EUR weniger. Oder??


    zzgl. etwa 100 EUR für Austragung und Neueintragung bei TÜV/Dekra und Zulassungstelle zzgl. Steuernachzahlung für Zeitpunkt der J.R. Eintragung (bzw. Meldung ans FA)bis zur erneuten Meldung ans FA zzgl. Erklärungsnot gegenüber dem FA warum Gewichtsbesteuerung jetzt doch nachdem vorher doch nicht. zzgl. Eigener Aufwand mit dem neuen Auflaster.


    Wenn ich alleine die 100 EUR für Aus- und Eintragen abziehe kann da kein legales Gutachten günstiger sein, als in den sauren Apfel zu beissen und das Angebot von SK anzunehmen.


    Nach den Diskussionen der letzten Tage hier erwarte ich allerdings kein öffentliches Angebot seitens SK mehr.


    Die sind ja nun leider in der Position, dass die uns nicht entgegenkommen müssten. Ein vernünftiges Angebot seitens SK für die Betroffenen liegt einzig in deren Ermessensspielraum.

  • >Ich plädiere nochmal dazu sich in Wietzendorf zusammenzusetzen soweit möglich.


    Genau! Ich kann in der Zwischenzeit ordentlich ein trinken. 216 Euro originale Steuern mit 2,5t - da bleibt ja schließlich genug Geld für Getränke übrig. Und kostenloses Amusement gibs dann ja auch noch :)


    Sequal, *sing*

  • >
    >>Ich plädiere nochmal dazu sich in Wietzendorf zusammenzusetzen soweit möglich.
    >Genau! Ich kann in der Zwischenzeit ordentlich ein trinken. 216 Euro originale Steuern mit 2,5t - da bleibt ja schließlich genug Geld für Getränke übrig. Und kostenloses Amusement gibs dann ja auch noch :)
    >Sequal, *sing*


    Wenn ich meine Rostbeule noch sagen wir mal 10 Jahre fahre
    und dann noch immer 172 EUR zahle sind das rund 440 EUR Differenz.
    Dafür darf ich D-Zug fahren und muss nicht im orange gesprenkelten
    Leichenwagen durch die Gegend tuckern.


    o.K. ist sicher auch mal lustig im Stau gaaaaanz vorne zu sein und auf die Staumeldung im Radio locker zu singen: "welcher Stau?" - aber das is nu ma nich mein Ding :)


    naja - die Rechnung hinkt ein wenig - noch 10 Jahre schafft Dein Sams (Du weisst schon - der mit den Punkten) wahrscheinlich eh nicht (meiner so wie er unter den Verkleidungen aussieht aber wohl auch nicht).


    Egal - so weiss ich wenigstens, wofür ich das alles mache :)

  • >Wenn ich meine Rostbeule noch sagen wir mal 10 Jahre fahre
    >und dann noch immer 172 EUR zahle sind das rund 440 EUR Differenz.


    Jo - und die hat sich nach Deinem ganzen Terror mit diesen behinderten Auflastungen gen Null aufgelöst. 440 Euro in 10 jahren - dafür würd ich nichma 5min früher aufstehen morgens....


    >Dafür darf ich D-Zug fahren und muss nicht im orange gesprenkelten
    >Leichenwagen durch die Gegend tuckern.


    Das hat ja nu nix mit den Steuern zutun ;) Ich komm auch da an wo ich hinwill...


    >o.K. ist sicher auch mal lustig im Stau gaaaaanz vorne zu sein und auf die >Staumeldung im Radio locker zu singen: "welcher Stau?" - aber das is nu ma >nich mein Ding :)


    Freie Bahn mit Marzipan. Du bist vielleicht schneller, aber ich fahr vor Dir ;)


    >naja - die Rechnung hinkt ein wenig - noch 10 Jahre schafft Dein Sams (Du >weisst schon - der mit den Punkten) wahrscheinlich eh nicht (meiner so wie er >unter den Verkleidungen aussieht aber wohl auch nicht).


    In 10 Jahren ist an dem Auto jede Schraube einmal raus- und wieder reingedreht worden. Dann sieht der besser aus als Deiner jetzt ;)


    >Egal - so weiss ich wenigstens, wofür ich das alles mache :)


    Jo, und ich weiss wieso ich schon 1995 gesagt hab Ablastung statt Auflastung ;)


    Sequal

  • >In 10 Jahren ist an dem Auto jede Schraube einmal raus- und wieder reingedreht worden.


    Bei der Gelegenheit kannst Du dann ja mal hier und da mitm schwarzen Lackstift beigehen *G*


    >Dann sieht der besser aus als Deiner jetzt ;)
    naja - dafür muss dann aber noch der eine oder andere Lackstift dran glauben ;)


    >>Egal - so weiss ich wenigstens, wofür ich das alles mache :)
    >Jo, und ich weiss wieso ich schon 1995 gesagt hab Ablastung statt Auflastung ;)
    Du weisst aber, dass Ende 2005 die Einstufungen neu geordnet werden sollen?


    aber solange sparste für nen Benziner doch noch reichlich.

  • >
    >>Ich plädiere nochmal dazu sich in Wietzendorf zusammenzusetzen soweit möglich.
    >Genau! Ich kann in der Zwischenzeit ordentlich ein trinken. 216 Euro originale Steuern mit 2,5t - da bleibt ja schließlich genug Geld für Getränke übrig. Und kostenloses Amusement gibs dann ja auch noch :)
    >Sequal, *sing*


    Genau....
    Wir hocken uns dann vor das JR Beschwerde Zelt und nehemn eintritt.
    Anschliessend versaufen wir dann alles.


    Immer diese Leichtöl selbstzünder auflastung. :)
    Sorry aber meiner ist abgelastet :)


    Gruss
    Merlin

  • Wenn jemand sagt spring vom Haus, dann machst das wohl oder????


    Mein Gott. Wenn die TÜV Automotive GmbH ein Auflastungsgutachten genehmigt, dann ist das ohne zweifel rechtens. Wenn VW sagt, das geht nicht, dann akzeptierst du das ohne weiteres? LOL sag i nur.



    Du bist LOL



    sers

  • >Nun bin ich echt platt! Dat gips doch garnicht! Ich bin mir absolut sicher, dass ich bei den Gutachten sein muss! Was ist denn hier los?
    >Hat sich da einer einen Witz erlaubt?



    Scherzkeks,


    Ich hoffe doch das Du arbeitest und wenn ja das du erkennst was es beduetet
    jemanden das leben leichter zu gestallten.


    "wer nichts kann will es auch nicht lernen"

  • >
    >>Hast Recht, wenn SK gewinnt gehen wir geschlossen zum nächsten Auflaster! Der macht es dann gerne für 10 EUR weniger. Oder??
    >zzgl. etwa 100 EUR für Austragung und Neueintragung bei TÜV/Dekra und Zulassungstelle zzgl. Steuernachzahlung für Zeitpunkt der J.R. Eintragung (bzw. Meldung ans FA)bis zur erneuten Meldung ans FA zzgl. Erklärungsnot gegenüber dem FA warum Gewichtsbesteuerung jetzt doch nachdem vorher doch nicht. zzgl. Eigener Aufwand mit dem neuen Auflaster.
    >Wenn ich alleine die 100 EUR für Aus- und Eintragen abziehe kann da kein legales Gutachten günstiger sein, als in den sauren Apfel zu beissen und das Angebot von SK anzunehmen.


    Korrekt, daß versuchen Dieter und ich ja schon seit Tagen klar zu machen. Daß passende Angebot von SK stand sogar schon! Aber da viele hier ja der Meinung waren, es gar nicht nötig zu haben, sieht es jetzt nicht mehr so rosig aus. Wer's nicht glaubt, der darf gern bei Herrn Kölbl anrufen.-(


    >Nach den Diskussionen der letzten Tage hier erwarte ich allerdings kein öffentliches Angebot seitens SK mehr.
    >Die sind ja nun leider in der Position, dass die uns nicht entgegenkommen müssten. Ein vernünftiges Angebot seitens SK für die Betroffenen liegt einzig in deren Ermessensspielraum.


    MfG
    Roman

  • Guten Tag!


    Ich bin durch Zufall auf einen Hinweis der Akreditierungsbehörde des Kraftfahrtbundesamtes gestoßen:


    Die Eintragung von Fahrzeugspezifischen Daten in typenbezogene Teilegutachten ist nichtig!


    Text der Mitteilung:


    Verwendung der Fahrzeugidentnummer in Teilegutachten (05.06.2002)
    Auszug aus einem Rechtsgutachten


    Straßenverkehrszulassungsrechtliche Beurteilung


    a) Nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO hat die Änderungsabnahme die Untersuchung zum Gegenstand, ob für die ein- bzw. ausgebauten Teile
    "a) die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten nach der Anlage XIX vorliegt,
    b) der in dem Teilegutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird."
    b) Das Teilegutachten nach Anlage XIX wiederum hat zu untersuchen, ob bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Ausbau des begutachteten Teils das Fahrzeug vorschriftsmäßig genutzt werden kann. Das Teilegutachten nimmt also einen Fahrzeugtyp und nicht ein individuelles Fahrzeug in Bezug, so das die individuelle Identität eines Einzelfahrzeuges für die Beurteilung der Vorschriftsmäßigkeit des Teiles ohne straßenverkehrszulassungsrechtliche Relevanz ist.
    c) Hieraus folgt, dass unter straßenverkehrszulassungsrechtlichen Aspekten die Angabe der Ident-Nr. des konkreten und vom Einbau betroffenen Fahrzeuges ohne rechtlichen Belang ist. Die Änderungsabnahme kann also auch nicht mit dem Hinweis auf eine fehlende bzw. nicht vom Hersteller selbst eingetragene Identnummer abgelehnt werden.
    Das Teilegutachten ist ohne die Fahrzeugidentnummer zu erstellen





    Siehe folgende Quelle:
    http://www.kba.de/Dresden/Akkr…Akkreditierungsstelle.htm


    Das würde bedeuten: (Und das ist jetzt meine persönliche Auffassung - wegen der seriösität!)


    Wenn eine Änderung nach §19 StVZO auf Grund eines vorliegenden Gutachtens gemacht wurde, so kann die zuständige Stelle (hier der TÜV Emden) Änderungen an allen Fahrzeugen, die den im vorliegenden Gutachten aufgeführten Typen entsprechen und die entsprechenden technischen Voraussetzungen erfüllen, ohne Vorlage weiterer Gutachten durchführen - und das an beliebig vielen!
    Eine Bindung an ein bestimmtes Fahrzeug ist ausgeschlossen, da es ja dem Wesen eines "typenbezogenen Teilegutachtens" widerspricht.
    Die Firma SK hat mit ihrer Praxis der Zuordnung der Gutachten zu einzelnen Fahrzeugen somit einen irrelevanten Versuch unternommen die Übertragbarkeit des Gutachtens zu verhindern.
    Trotzdem:
    Natürlich ist die Fälschung eines Gutachtens nicht rechtens!
    Eine Kopie eines Gutachtens, wenn diese als solche auch bezeichnet ist, nicht unbedingt.
    Sollte der Name der Firma SK unrechtmäßig verwendet worden sein ist dies natürlich auch sehr bedenklich, aber nicht unbedingt für den Fahrzeughalter, der guten Gewissens ein Gutachten erworben hat, sondern gegebenenfalls für den Verkäufer, der möglicherweise arglistig gehandelt hat.
    Strassenverkehrszulassungsrechtlich sollte sich jedoch nichts ändern.


    Nochmals: Das ist meine private ganz persönliche Auffassung. Natürlich gibt es unterschiedliche und manchmal muss man diese deshalb ausstreiten...und das Ergebnis ist auch nicht überall gleich...

  • Eine Bitte: Es sind in diesem Forum bereits mehrfach Diskussionen zum Thema entfacht worden, die zu Schäden bei den Anwendern dieser Gutachten geführt haben. Bitte bitte, werft kein solches Zitatewissen mehr hier rein!


    Ein kurzer Komentar zum Thema Teilegutachten: Es geht hierbei eindeutig um "Teile" und deren bestimmungsgemäße Verwendung zur Modifikation von Fahrzeugen. Es dabei nicht um Fahrzeuggutachten.


    Im Fall SK vs. J.R. geht es aber um letztere, also um das geistige Eigentum des Auftraggebers eines solchen, fahrzeugspezifischen Gutachtens. das ist nicht derselbe Sachverhalt!


    Es wäre für alle beteiligten Personen sehr hilfreich, wenn in Zukunft solche KOmmentare unterbleiben. es stiftet nur UNruhe und bringt in der momentanen Situation keine Punkte!


    MfG
    Roman

  • Hej Roman,


    ich verstehe Eure Unruhe,


    und Du hast Recht daß Teilegutachten etwas anders geartet sein mögen als Gutachten fürs gesamte FAhrzeug. Aber:
    Die Sachverhalte um die es geht sind durchaus vergleichbar, und ich finde diesen Hinweis hier schon sehr interessant.
    Manchmal werden Bestimmungen eben auch analog angewandt.


    Man muß es ja jetzt nicht weiter breit treten aber kennen (wissen) sollten diese eschon alle Betroffenen (und auch alle anderen, die`s nicht brauchen oder aber auch brauchen könnten für solche und andere Fälle).


    Gruß Fridi

  • Hallo,


    es gibt unter den T3-Fahrer viele, die mit einer Kopie des SK-Gutachtens aufgelastet haben. Dazu braucht man aber einen TÜV, Dekra oder sonstigen Sachverständigen, der sich der Argumentation anschliesst: "was für einen Bus gut ist, kann für andere, technisch gleiche Busse, nicht schlecht sein". Diese Prüfer machen das dann aber auf eigene Verantwortung.


    In der Praxis hat aber SK die Kopieauflastungen aber schon nahezu unterbunden. TÜV, Dekra und so haben alle von oben Weisung, mit Kopien nichts mehr einzutragen. Inzwischen gibt SK die Gutachten auch nicht mehr heraus.


    Kann das auch mit den T4 funktionieren: Im Prinzip schon, aber die Bandbreite an technischen Ausgangssitutationen ist ungleich größer. Man benötigt eine Kopie eines SK-Gutachtens und einen willigen Prüfer.


    Aber: dies ist etwas ganz anderes als eine Gutachtenfälschung. Fälschung ist illegal.


    Deswegen werden die mit gefälschten Gutachten erlangten Auflastungen auch wieder ausgetragen. Kopieauflastungen nicht.


    Viele Grüße


    jemand

  • Ich glaube es geht weniger um dieses Gutachten (was keins in diesem Sinne ist sondern nur eine Bescheinigung über die Abnahme) sondern um das untem im Schreiben erwähnte Dokument, den Bericht des Herrn 'Kühnleihn'!
    Gruß


    Mat.

  • >Ich glaube es geht weniger um dieses Gutachten (was keins in diesem Sinne ist sondern nur eine Bescheinigung über die Abnahme) sondern um das untem im Schreiben erwähnte Dokument, den Bericht des Herrn 'Kühnleihn'!
    >Gruß
    >Mat.


    Genau!
    Das wollte ich auch gerade schreiben.
    Den Bericht vom aaS Kühnlein würden wir gerne mal sehen.


    Grüße,
    Christian