>>mal eine ernste Frage, habt Ihr zwei einen Führerschein? Wenn ja, was habt Ihr auf die Frage geantwortet wieviele Personen ein FS Kl. III im Auto ermöglicht?
>>**kopfschüttel**
>>MfG
>>Roman
>Tut mir leid leiber Roman, aber eine derartige Frage gibt's nicht beim Führerscheierwerb.
Irrtum, ist eine Frage auf dem Bogen für die alte Klasse III gewesen Ja ja, ich hab auch schon nach der Wende FS gemacht...
>Eine Frage bzgl. max. 8 Personen auf einer Ladefläche existiert allerdings (ohne Sitze oder Sitzgurte!).
>Zum MiKo sei gesagt: Der Standpunkt bleibt derselbe ob nach einem Unfall mit 5 angegurteten oder 10 wobei einige nicht angegurtet wären!
??? Bei Unfall mit unangegurteten ist es "nur" die Verursachung eines Verkehrsunfalles (momentan 35,-Euro + 1 Punkt) die strafrechtlich relevanz hat. Beim Befördern von mehr als 8 Personen + Unfall ist es grob fahrlässige Verletzung der Fahrzeugführerpflichten zzgl. aller weiteren Punkte. Dafür ist der Lappen mindestens 3 Monate weg, zzgl. Punkte zzgl. Geldstrafe, zzgl. Verkehrsrechtliches Strafverfahren...
DAS macht dann schon einen kleinen aber feinen UNterschied
>Die von mir abgegebenen Erklärungen zu diesem Thema sind die rein rechtlichen Möglichkeiten!
Was sind das für "rein rechtliche" Möglichkeiten? Worauf genau berufst Du Dich?
>Crusher
MfG
Roman