Ich darf auch 10 Personen mitnehmen ohne Personenbeförderungsschein

  • >>mal eine ernste Frage, habt Ihr zwei einen Führerschein? Wenn ja, was habt Ihr auf die Frage geantwortet wieviele Personen ein FS Kl. III im Auto ermöglicht?
    >>**kopfschüttel**
    >>MfG
    >>Roman
    >Tut mir leid leiber Roman, aber eine derartige Frage gibt's nicht beim Führerscheierwerb.


    Irrtum, ist eine Frage auf dem Bogen für die alte Klasse III gewesen ;) Ja ja, ich hab auch schon nach der Wende FS gemacht...


    >Eine Frage bzgl. max. 8 Personen auf einer Ladefläche existiert allerdings (ohne Sitze oder Sitzgurte!).
    >Zum MiKo sei gesagt: Der Standpunkt bleibt derselbe ob nach einem Unfall mit 5 angegurteten oder 10 wobei einige nicht angegurtet wären!


    ??? Bei Unfall mit unangegurteten ist es "nur" die Verursachung eines Verkehrsunfalles (momentan 35,-Euro + 1 Punkt) die strafrechtlich relevanz hat. Beim Befördern von mehr als 8 Personen + Unfall ist es grob fahrlässige Verletzung der Fahrzeugführerpflichten zzgl. aller weiteren Punkte. Dafür ist der Lappen mindestens 3 Monate weg, zzgl. Punkte zzgl. Geldstrafe, zzgl. Verkehrsrechtliches Strafverfahren...
    DAS macht dann schon einen kleinen aber feinen UNterschied ;)


    >Die von mir abgegebenen Erklärungen zu diesem Thema sind die rein rechtlichen Möglichkeiten!


    Was sind das für "rein rechtliche" Möglichkeiten? Worauf genau berufst Du Dich?


    >Crusher


    MfG
    Roman

  • >Leider hat der Willi das Zusammenspiel der einzelnen Vorschriften eben nicht erkannt:
    >StVG § 24 Verkehrsordnungswidrigkeit besagt
    > "(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt..."
    >Somit trifft zwar Bußgeldkatalog Nr. )7/99 insofern zu, daß
    >"97 Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen..." wer
    >"99 Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert oder als anderer Verantwortlicher nicht für eine Sicherung eines Kindes in einem Kfz gesorgt..."
    >Dazu müssen jedoch
    >"A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung..."
    >vorliegen.
    >$21 StVO besagt jedoch:
    >"(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.....dürfen nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.....Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder auf Rücksitzen ohne Sicherung durch Rückhalteeinrichtungen befördert werden, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit mehr besteht."
    >Der letzte Satz besagt nichts anderes, als daß Kinder "ohne" befördert werden dürfen, wenn keine Gurte mehr "frei" sind!
    >Und zum Transport auf der Ladefläche sei gesagt, daß laut §21 StVO (2)
    >"Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen nur bis zu 8 Personen mitgenommen werden.....Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden....."
    >Von Sitzgelegenheiten auf Ladeflächen ist hier nicht die Rede!
    >Crusher


    Nix für ungut, aber Deine Interpretation der Vorschriften sieht sehr nach rosa Brille aus. Falls Du meinst im Recht zu sein bring bitte mal passende Urteile dazu!
    Alle bisher von mir gefundenen Urteile sagen eindeutig: Mehr als 8 Personen + Fahrer und nur FS Kl. III - Bußgeld + Punkte. Stichworte: Personenbeförderung mit DRK-Fahrzeugen, Kindertransport ohne PBS...
    Hast Du was anderes auf Lager?


    MfG
    Roman