TÜV - AU

  • Hallo zusammen
    Ich bin grad auf der Suche nach nem Bulli, und da hab ich was ganz interessantes gefunden. Allerdings hat er keine AU mehr, abgelaufen 11/04, aber noch Tüv bis 11/06 ?? Und da frag ich mich wie kann das sein, muß das nicht normalerweise zusammen gemacht werden?? Abgesehen davon ist die AU an sich ja völlig unproblematisch, oder?
    Ansonsten ist er in einem ganz guten Zustand, dem Alter und der Laufleistung entsprechend ...
    Vielen Dank
    Jens

  • AU würde ich nicht machen (lassen), wenn der Zahnriemen fällig wäre.
    Ansonsten bekommt man TÜV, auch wenn AU zwei Monate später abläuft!

  • >AU würde ich nicht machen (lassen), wenn der Zahnriemen fällig wäre.
    >Ansonsten bekommt man TÜV, auch wenn AU zwei Monate später abläuft!


    Hi Jan, also der Zahnriemen hat knappe 20tkm weg, von daher kein Problem. Ja, wenn es zwei Monate später wären, dann hätte ich es auch verstanden... aber wie kann er im November TÜV kriegen wenn im GLEICHEN Monat AU abläuft. Mir kommt das spanisch vor...
    Beste Grüße vom Jens

  • Hallo,
    bei meinem Bus ist es auch um ein paar Monate verschoben und ich hatte mich darüber beim Kauf auch sehr gewundert, aber ich hatte nachgefragt und auch eine plausible Erklärung bekommen:
    Der Vorbesitzer musste Gesundheitlich bedingt aufhören mit dem Bus zu fahren und hat in daher erstmal abgemeltet und in die Garage gestellt, in der hoffnung dass sich der Gesundheitszustand wieder verbessert.
    Dies war leider nicht der Fall und er entschloss sich den Bus zu verkaufen.
    Wenn ein Fahrzeug über ein Halbes Jahr aber abgemeldet ist, ist der Tüv erloschen (mit den 6 Monaten bin ich mir nicht ganz sicher aber es gibt da eine Grenze) und muss bei wiederanmelden neu gamcht werden die Au gilt aber noch. Daher kommt bei mir die Verschiebung.


    MFG Mendrik

  • >
    >Möglich ist das schon, doch einen Grund sehe ich auch nicht! Kannst ja AU einfordern vor dem Kauf!


    Hi, ja das mach ich auch!


    Hab grad mal bei der Dekra angerufen, ist wohl möglich, weil die AU ja immer bis zum Ende des Monats gilt, wenn man also am Anfang des Monats machen läßt ist das kein Problem.


    Gruß
    Daniel

  • Ist der Bus abgemeldet? Wenn bei der Abmeldung kein AU-Nachweis vorgelegt wurde, dann wird bei uns in BaWü auch nicht der Termin vom Nummernschild auf die Abmeldebescheinigung übernommen. Kann man bei Wiederzulassung die AU-Bescheinigung wieder vorlegen, ist alles klar, wenn nicht, muss man die AU neu machen lassen.
    Grüße
    Andreas