LKw zulassung

  • Ohne die Steuerdiskusion neu zu entfachen wüßte ich gern , kann man einen langen T4 als LKW zulassen Was ist dafür nötig ?
    - 50 % Ladefläche ? Geht das nach der 2.Sitzreihe (ich brauch die 5 sitzplätze)
    - Muss eine Trennwand nach der letzten sitzreihe rein?
    - welche Einschränkungen haben Lkwzulassungen Sonntagsfahrverbot Fahren mit Anhänger, Parkverbote u.ä.
    - Hier berichtete jemand von Fahr(ten)schreibern ab bestimmten Gewichtsklassen
    z.Z. fahre ich ein 2810 Kg Kombinationsfahrzeug mit 1500 kg Wohnwagen,da brauch ich doch keinen oder ?

  • > Ohne die Steuerdiskusion neu zu entfachen wüßte ich gern , kann man einen langen T4 als LKW zulassen Was ist dafür nötig ?
    >- 50 % Ladefläche ? Geht das nach der 2.Sitzreihe (ich brauch die 5 sitzplätze)
    >- Muss eine Trennwand nach der letzten sitzreihe rein?
    >- welche Einschränkungen haben Lkwzulassungen Sonntagsfahrverbot Fahren mit Anhänger, Parkverbote u.ä.
    >- Hier berichtete jemand von Fahr(ten)schreibern ab bestimmten Gewichtsklassen
    > z.Z. fahre ich ein 2810 Kg Kombinationsfahrzeug mit 1500 kg Wohnwagen,da brauch ich doch keinen oder ?


    hi,
    also eine trennwand brauchst du nicht, sónntag darfst du mit hänger nicht fahren! mein kumpel wurde letztes we angehalten sonntag mit hänger (lkw t4) 200€ und 1 punkt für fahrzeughalter und 40€ plus ein punkt für den fahrer ...
    soweit ich das verstanden habe, brauchst du einen fahrtenschreiber nur für gewerbliche zwecke. es gibt aber eine alternative zum fahrtenschreiber wenn man ihn braucht, es gibt vordrucke die man ausfüllen kann. mein kumpel hat gleich eins bekommen *g*
    aber für deine zweck würde ich nein sagen.


    Phil

  • >wozu willst du die lkw zulassung??
    >wenn du steuern sparen willst reicht eine auflastung.


    Er hat doch schon aufgelastet. Und mit ziemlicher Sicherheit
    sind ab dem 1.5.2005 Kombi-KW mit über 2,8to zGGW nicht mehr
    nach Gewicht besteuert. LKW dagegen schon. Nur werden sicherlich
    die Finanzämter bei Fahrzeugen dieser Art noch genauer prüfen,
    ob ein LKW vorliegt oder nicht.


    CK

  • Hallo!
    Frage mal bei Fa. Wendler!
    Die beschäftigen sich mit dem Womo Umbau u.ä..
    Habe dort meine 2. Sitzbank einbauen und eintragen lassen (problemlos, trotz LKW-Zulassung).
    MfG
    Steffen-Axel


    Autohandel Carsten Wendler
    Oderstr. 29-31, D-10247 Berlin, Tel: +49 - (0)30 / 297731-20, Fax: +49 - (0)30 / 297731-25,


    > Ohne die Steuerdiskusion neu zu entfachen wüßte ich gern , kann man einen langen T4 als LKW zulassen Was ist dafür nötig ?
    >- 50 % Ladefläche ? Geht das nach der 2.Sitzreihe (ich brauch die 5 sitzplätze)
    >- Muss eine Trennwand nach der letzten sitzreihe rein?
    >- welche Einschränkungen haben Lkwzulassungen Sonntagsfahrverbot Fahren mit Anhänger, Parkverbote u.ä.
    >- Hier berichtete jemand von Fahr(ten)schreibern ab bestimmten Gewichtsklassen
    > z.Z. fahre ich ein 2810 Kg Kombinationsfahrzeug mit 1500 kg Wohnwagen,da brauch ich doch keinen oder ?

  • > es gibt aber eine alternative zum fahrtenschreiber wenn man ihn braucht, es gibt vordrucke die man ausfüllen kann. mein kumpel hat gleich eins bekommen *g*


    Bis 3,5 to zul. Gesamtzuggewicht geht das mit dem Tageskontrollblatt. Meines Wissens ist über 3,5 to Fahrtenschreiber Pflicht, außer bei PKW.


    Grüße


    Uwe

  • davon haben die in grün weiß nix gesagt, er kam auf nen gesamtgewicht mit hänger auf ca 4,2 oder 4,5 t ... aber mir kam es so vor, also ob die herren soetwas zum erstenmal kontrolliert hatten ;) haben ganz schön wild in ihren akten gesucht *g*

  • > Ohne die Steuerdiskusion neu zu entfachen wüßte ich gern , kann man einen langen T4 als LKW zulassen Was ist dafür nötig ?
    >- 50 % Ladefläche ? Geht das nach der 2.Sitzreihe (ich brauch die 5 sitzplätze)


    Mir geht es ähnlich...
    Das geht wohl gerade so beim L(angen)R(adstand) wenn ich meinem Zollstock vertrauen darf. Ist aber sehr! knapp an der Grenze und man muss einen wohlgesonnenen Prüfer erwischen.
    Dazu müssen die überzähligen Gurte entfert sein und die Befestigungspunkte im Boden "abgedeckt" sein. Am liebsten mit einer durchgehenden Platte für den gesamten Laderaum.
    Hab jetzt keine Ahnung ob für 5 oder 6 Sizplätze die Bestuhlung dann auch komplett drin sein muss.


    >- Muss eine Trennwand nach der letzten sitzreihe rein?


    Nein, nur "eine deutliche Aufkantung".
    Laut dem gerade anwesenden Sachverständigen bei meinem nächstgelegenen TÜV reichen dem ca.20cm vollkommen.


    >- welche Einschränkungen haben Lkwzulassungen Sonntagsfahrverbot Fahren mit Anhänger, Parkverbote u.ä.


    Fahrten mit Anhänger entsprechend der LKW-Fahrverbote.
    Parkplätze mit Verbot für für FZ über 2,8T sind nicht erlaubt. :)


    >- Hier berichtete jemand von Fahr(ten)schreibern ab bestimmten Gewichtsklassen
    > z.Z. fahre ich ein 2810 Kg Kombinationsfahrzeug mit 1500 kg Wohnwagen,da brauch ich doch keinen oder ?


    Das betrifft wohl nur gewerbliche Nutzung.
    Je nach den zukünftigen Gegebenheiten laste ich meine T4 auch wieder auf 2795kg ab....



    Bitte beachten: Die Kriterien für das FA sind andere als die des TÜV!
    Hierzu bitte das zuständige Finanzamt konsultieren, da örtlich durchaus (kleine) Abweichungen möglich sind.


    Auf kürzliche Nachfrage will das FA in Berlin zusätzlich zu den Forderungen des TÜV eine durchgehende Trennwand und Begrenzung (im Brief!) auf maximal 3 Sitzplätze.


    Nicht unerheblich ist für die Versicherung die Differenz zwischen (eingetragenem) Leergewicht und zul.Ges.Gew.(=Nutzlast). Bei LKW-Zulassung gibt es bis 1000kg Nutzlast den erheblich günstigeren "Kleintransporter-Tarif". Ggf. sollte man dann das tatsächliche Leergewicht ermitteln und eintragen lassen und dazu -falls erforderlich- entsprechend ablasten lassen.


    Und das hab ich letztens schon mal geschrieben:
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    Wenn dein FZ lt Brief ein LKW mit maximal 3 Sitzplätzen ist und mit Trennwand zum Laderaum, wird der per se (bisher und wahrscheinlich auch zukünftig) auch als LKW versteuert unabhängig vom zul.Ges.-Gew. Einziges weiteres Kriterium ist, dass die Ladefläche mindestens so gross sein muss wie die Bodenfläche die zur Personenbeförderung dient. Wenn mehr Sitzplätze vorhanden sind und /oder keine durchgehende Abtrennung zum Laderaum vorhanden ist, dann darf (nicht muss) das FA das Fahrzeug als PKW betrachten. Das "lustige" dabei ist zudem, dass die Eintragung als LKW in den FZ-Papieren für das FA nicht verbindlich ist. Zudem sind die Kriterien des TÜV, ein FZ als LKW zuzulassen erheblich weiter gesteckt. Da gibt es keine Trennwand-Vorgabe und nur eine Begrenzung der Sitzplatzzahl auf 6. Die Ladefläche muss nur mindestens die Hälfte der Bodenfläche des FZ haben und mit einer "Aufkantung" vom Passagierraum getrennt sein. FZ über 2800kg bis 3500kg zul. Ges.-Gew. werden bis zum 30.04.2005 grundsätzlich als LKW besteuert wenn man sie als Kombinationskraftwagen zugelassen hat. Bei vielen Fahrzeugen der 2600kg-Klasse war dazu eine (meist recht unproblematische) Auflastung erforderlich.
    Zukünftig fällt nun die Gruppe der Kombinationskraftwagen ersatzlos weg und alle FZ bis 3500kg zul.Ges.-Gew sollen ab 01.05.2005 nach Hubraum und Schadstoffklasse wie "normale" PKW besteuert werden. Nun beraten allerdings (angeblich?) noch die Finanzminister der Länder (die KFZ-Steuer ist eine Ländersteuer) ob und welche Ausnahmen es weiterhin geben darf, da es möglichst einheitlich geregelt werden soll. Man spricht inzwischen schon von einer Verzögerung bis Ende Mai.... Dabei soll angeblich eine mögliche Ausnahmeregelung für Wohnmobile in der Diskussion sein. Wünschen täte ich mir eine weitere Regelung, die z.B. auch die "Nutzlast" berücksichtigt. Eine Nutzlastregelung von 800kg oder 900kg würde fast alle T4 erfassen können :) Ob da die SUV mithalten können?
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