Motor tot

  • würde gerne Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt wissen :
    Habe vor 4000 Km (ca. halbes Jahr her )beide Zahnriemen ,Spannrolle und Wasserpumpe an meinem AAB wechseln lassen .In den letzten Tagen sprang er schlecht an ,bei Ziehen der Kaltstarteinrichtung lief er aber rund .Heute bin ich auf der Autobahn liegengeblieben (keine Kompression ) habe gleich mal nach dem Zahnriemen gesehen ,augenscheinlich alles O.K: Dann folgte eine mehrstündige Fahrt auf dem Abschlepper des ADAC zu mir nach hause .Da hab ich noch mal genauer hingeschaut -folgender Schaden : die große Schraube für das kleine Antriebsrad auf der Kurbelwelle war vollkommen locker ,Fazit -die Nut in der kurbelwelle ist keine mehr ,das Zahnrad hat sich selbstädig gemacht -alle Ventile hin .Der Motor hat 245.000 km auf der Uhr ,verbraucht aber kein Öl !von Ölwechsel zu Ölwechsel (7.500 Km ). Die Welle ist ja wahrscheinlich nicht mehr brauchbar ,es sei denn ,es gäbe eine Möglichkeit die Welle an der Nut instandzusetzen .Inwieweit muß die Meisterwerkstatt für diesen Fall einstehen ?
    Da ich fürchte mal wieder auf den Kosten sitzenzubleiben ,jetzt noch die Frage :Hat noch jemand ein AAB Motor in ordentlichem Zustand zu verkaufen ?
    Ulli,
    der sich noch lange an dieses schöne Pfingsten erinnern wird

  • Moin,


    [...]
    >Habe vor 4000 Km (ca. halbes Jahr her )beide Zahnriemen ,Spannrolle und Wasserpumpe an meinem AAB wechseln lassen .In den letzten Tagen sprang er schlecht an ,bei Ziehen der Kaltstarteinrichtung lief er aber rund .


    Hier hätte man vielleicht schon misstrauisch werden und die Werkstatt kontaktieren können. Aber nachher weiss man es halt immer besser...



    >Heute bin ich auf der Autobahn liegengeblieben (keine Kompression )
    [...]
    >folgender Schaden : die große Schraube für das kleine Antriebsrad auf der Kurbelwelle war vollkommen locker ,Fazit -die Nut in der kurbelwelle ist keine mehr ,das Zahnrad hat sich selbstädig gemacht -alle Ventile hin .
    [...]
    >Inwieweit muß die Meisterwerkstatt für diesen Fall einstehen ?


    Ich denke mal, dass Du gute Chancen hast, denn die Schraube wird beim ZR-Wechsel gelöst. Sie sollte/darf nicht wiederverwendet werden und muss mit einem sehr hohen Drehmoment angezogen werden. Fehler dabei führen in der Regel zu einem Motorschaden.



    >Da ich fürchte mal wieder auf den Kosten sitzenzubleiben


    Mehr Optimismus. Rede mit der Werkstatt und frage, was sie davon halten. Lass aber keinen unbeaufsichtigt an den Wagen. Wenn die Werkstatt sich quer stellt, würde ich mir anwaltlichen Rat holen. Es geht schliesslich um einige 1000 Euro.


    zaydo

  • >Ich denke mal, dass Du gute Chancen hast, denn die Schraube wird beim ZR-Wechsel gelöst. Sie sollte/darf nicht wiederverwendet werden und muss mit einem sehr hohen Drehmoment angezogen werden. Fehler dabei führen in der Regel zu einem Motorschaden.


    Moin Zaydo,
    das kommt beim AAB ganz auf das Baujahr an, >1.95 muß keine neue Schraube verwendet werden, die alte Schraube wird mit 460Nm angezogen und gut ist.
    Ab 2.95 muß eine neue Schraube verwendet werden, Anzugsmoment ist da 160Nm + 180°. Das gilt nicht nur für ACV, sondern auch für AAB/AJA.
    Aber ansonsten ACK, wird nur schwierig werden, der Werkstatt einen Fehler nachzuweisen, vermute ich.
    Gruß, Georg

  • Moin,


    [...]
    >das kommt beim AAB ganz auf das Baujahr an,


    Ja, "sollte/darf nicht". Low pull-out ;-))



    [...]
    >Aber ansonsten ACK, wird nur schwierig werden, der Werkstatt einen Fehler nachzuweisen, vermute ich.


    Ja, obwohl der Zusammenhang mit der Reparatur offensichtlich ist, trotz der 4.000km, dürfte das der schwierige Teil sein. Aber da die Werkstätten in der Regel versichert sind...



    >Gruß, Georg


    zaydo

  • Hallo..
    ..unabhängig davon ob die KW-Schraube bei Deinem Fahrzeug ersetzt werden müsste oder nicht, so war sie mit Sicherheit nicht korrekt festgezogen bzw.(bei der alten Ausführung) nicht mit Sicherungsmittel eingesetzt.
    Ausschlaggebend ist doch die geringe Laufleistung nach Reparatur.


    ..Stellungnahme der ausführenden Werkstatt einholen
    ..Fahrzeug und demontierte Teile sicherstellen
    ..Gutachter einschalten


    Ich sehe gute Chancen die Werkstatt in die Pflicht zu nehmen.


    shad

  • Hatte auch schon mal die Freude, dass die Nut abgeschert war, allerdings nur etwa 10 Km nachdem da VW am Zahnriemen gepfuscht hat. Anwalt, selbständiges Beweissicherungsverfahren, Gutachter und fertig ist. Dummerweise dauerte das ein paar Monate, aber immerhin musste VW den Zeitwert des Motors und die Arbeitskosten übernehmen. Zeitwert bei Deinem Kilometerstand, ist allerdings wohl nicht mehr sooo hoch. Weiterer Nachteil: Neuer Motor, neues Öl/Kühlwasser/Schrauben/Schläuche.....da kommen gerne noch extra Kosten dazu, die sind auch nicht zu unterschätzen und müssen von Dir in jedem Fall selbst bezahlt werden!


    Viel Erfolg


    TdiKi

  • >Hatte auch schon mal die Freude, dass die Nut abgeschert war, allerdings nur etwa 10 Km nachdem da VW???...


    >>..wer ist VW?
    ..Ich glaube nicht das Dein Fahrzeug im Volkswagenwerk gewartet wird...!


    am Zahnriemen gepfuscht hat. Anwalt, selbständiges Beweissicherungsverfahren, Gutachter und fertig ist. Dummerweise dauerte das ein paar Monate, aber immerhin musste VW ??


    ...VW? ..oder doch wohl eher die ausführende Werkstatt Deines "Vertrauens"?


    den Zeitwert des Motors und die Arbeitskosten übernehmen. Zeitwert bei Deinem Kilometerstand, ist allerdings wohl nicht mehr sooo hoch. Weiterer Nachteil: Neuer Motor, neues Öl/Kühlwasser/Schrauben/Schläuche.....da kommen gerne noch extra Kosten dazu, die sind auch nicht zu unterschätzen und müssen von Dir in jedem Fall selbst bezahlt werden!



    >>> ..bis jetzt war hier auch nicht von VW...!..oder einer Vertragswerkstatt die Rede, sondern von einer "Meisterwerkstatt"!



    >Viel Erfolg
    >TdiKi



    shad

  • Oh, da korrigiere ich mich doch gleich: "VW" ist nicht das Werk, nicht der Konzern, nicht der Aufsichtsrat sondern ein ganz einfaches Autohaus unter eben diesem Logo.......mit Vertragswerkstatt, die von einem Meister geleitet wird...


    Ob es sich um eine Vertragswerkstatt oder eine freie Meisterwerkstatt handelt, ist nur insoweit von Belang, als das ein möglicher Gutachter an Vertragswerkstätten eventl. höhere Anforderungen stellt als an eine freie Werkstatt. Halte ich aber für unwahrscheinlich, wenn ein "Meister" am Motor werkelt, muss er sich halt alle Informationen besorgen, die er für eine fachgerechte Reparatur braucht.


    Also mein Tipp: Ab zum Anwalt, die wollen ja auch Geld verdienen und der leitet dann alles in die Wege.


    TdiKi




    >>Hatte auch schon mal die Freude, dass die Nut abgeschert war, allerdings nur etwa 10 Km nachdem da VW???...
    >>>..wer ist VW?
    >..Ich glaube nicht das Dein Fahrzeug im Volkswagenwerk gewartet wird...!
    > am Zahnriemen gepfuscht hat. Anwalt, selbständiges Beweissicherungsverfahren, Gutachter und fertig ist. Dummerweise dauerte das ein paar Monate, aber immerhin musste VW ??
    >...VW? ..oder doch wohl eher die ausführende Werkstatt Deines "Vertrauens"?
    > den Zeitwert des Motors und die Arbeitskosten übernehmen. Zeitwert bei Deinem Kilometerstand, ist allerdings wohl nicht mehr sooo hoch. Weiterer Nachteil: Neuer Motor, neues Öl/Kühlwasser/Schrauben/Schläuche.....da kommen gerne noch extra Kosten dazu, die sind auch nicht zu unterschätzen und müssen von Dir in jedem Fall selbst bezahlt werden!
    >
    >>>> ..bis jetzt war hier auch nicht von VW...!..oder einer Vertragswerkstatt die Rede, sondern von einer "Meisterwerkstatt"!
    >
    >>Viel Erfolg
    >>TdiKi
    >
    >shad

  • .....ich würde es umgekehrt machen: Erst zum Anwalt, der holt eine Stellungnahme der Werkstatt ein, wenn die nicht wollen zu Gericht, die machen dann ein Beweissicherungsverfahren und bestimmen den Gutachter gleich selbst....und was der dann sagt steht auch im Urteil drin ;)


    TdiKi




    >Hallo..
    >..unabhängig davon ob die KW-Schraube bei Deinem Fahrzeug ersetzt werden müsste oder nicht, so war sie mit Sicherheit nicht korrekt festgezogen bzw.(bei der alten Ausführung) nicht mit Sicherungsmittel eingesetzt.
    > Ausschlaggebend ist doch die geringe Laufleistung nach Reparatur.
    >..Stellungnahme der ausführenden Werkstatt einholen
    >..Fahrzeug und demontierte Teile sicherstellen
    >..Gutachter einschalten
    >Ich sehe gute Chancen die Werkstatt in die Pflicht zu nehmen.
    >shad

  • >Oh, da korrigiere ich mich doch gleich: "VW" ist nicht das Werk, nicht der Konzern, nicht der Aufsichtsrat sondern ein ganz einfaches Autohaus unter eben diesem Logo.......mit Vertragswerkstatt, die von einem Meister geleitet wird...
    >Ob es sich um eine Vertragswerkstatt oder eine freie Meisterwerkstatt handelt, ist nur insoweit von Belang, als das ein möglicher Gutachter an Vertragswerkstätten eventl. höhere Anforderungen stellt als an eine freie Werkstatt. Halte ich aber für unwahrscheinlich, wenn ein "Meister" am Motor werkelt, muss er sich halt alle Informationen besorgen, die er für eine fachgerechte Reparatur braucht.
    >Also mein Tipp: Ab zum Anwalt, die wollen ja auch Geld verdienen und der leitet dann alles in die Wege.
    >TdiKi
    >>>Hatte auch schon mal die Freude, dass die Nut abgeschert war, allerdings nur etwa 10 Km nachdem da VW???...
    >>>>..wer ist VW?
    >>..Ich glaube nicht das Dein Fahrzeug im Volkswagenwerk gewartet wird...!
    >> am Zahnriemen gepfuscht hat. Anwalt, selbständiges Beweissicherungsverfahren, Gutachter und fertig ist. Dummerweise dauerte das ein paar Monate, aber immerhin musste VW ??
    >>...VW? ..oder doch wohl eher die ausführende Werkstatt Deines "Vertrauens"?
    >> den Zeitwert des Motors und die Arbeitskosten übernehmen. Zeitwert bei Deinem Kilometerstand, ist allerdings wohl nicht mehr sooo hoch. Weiterer Nachteil: Neuer Motor, neues Öl/Kühlwasser/Schrauben/Schläuche.....da kommen gerne noch extra Kosten dazu, die sind auch nicht zu unterschätzen und müssen von Dir in jedem Fall selbst bezahlt werden!
    >>
    >>>>> ..bis jetzt war hier auch nicht von VW...!..oder einer Vertragswerkstatt die Rede, sondern von einer "Meisterwerkstatt"!
    >>
    >>>Viel Erfolg
    >>>TdiKi
    >>
    >>shad

  • ..an das "gute" im Menschen und würde deshalb erstmal der ausführenden Werkstatt die Gelegenheit zur Stellungnahme geben..!


    shad

  • Genau, anrufen und höflich nachfragen, danach den Anwalt schriftlich nachfragen lassen....und das beste hoffen. Alle Werkstätten sollten eigentlich eine Haftpflichtversicherung haben, nur die wollen dummerweise auch nicht immer alles bezahlen, da liegt dann meistens das Problem begraben, welches sich ohne Rechtsstreit dann häufig nicht lösen läßt. Versicherungen........


    Kopf hoch, wird schon


    TdiKi



    >..an das "gute" im Menschen und würde deshalb erstmal der ausführenden Werkstatt die Gelegenheit zur Stellungnahme geben..!
    >shad