Auflastung T4

  • Hi,


    habe gehört, daß die Auflastung, und somit die Steuererleichterung nur noch bis Ende des Jahres gilt!
    Kann das irgend wer bestätigen?


    Gruss
    Axel

  • >Hi,
    >habe gehört, daß die Auflastung, und somit die Steuererleichterung nur noch bis Ende des Jahres gilt!
    >Kann das irgend wer bestätigen?
    >Gruss
    >Axel


    hallo axel


    von wem hast du gehört diese info , ist die quelle so vertrauenswürdig um hier so eine verwirrende aussage zu posten ,hätte gerne eine stellungsnahme zu dieser sache


    danke uwe

  • >>Hi,
    >>habe gehört, daß die Auflastung, und somit die Steuererleichterung nur noch bis Ende des Jahres gilt!
    >>Kann das irgend wer bestätigen?
    >>Gruss
    >>Axel
    >hallo axel
    >von wem hast du gehört diese info , ist die quelle so vertrauenswürdig um hier so eine verwirrende aussage zu posten ,hätte gerne eine stellungsnahme zu dieser sache
    >danke uwe


    Hat der vom FA <img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/grmpf-blau.gif alt=grmpf-blau> im Mai auch zu mir mal gesagt und wie ich im August <img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/gruebel-blau.gif alt=gruebel-blau> dann wieder angerufen hab hat er davon nichts mehr gewußt.


    Das war mal wieder im Gespräch das die die Besteuerung auf 3 Tonnen <img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/feuer.gif alt=feuer>erhöhen wollen.
    Aber das war ja schon öfters im Gespräch lt. FA


    Gruß Andi<img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/smile.gif alt=smile>

  • >>Hi,
    >>habe gehört, daß die Auflastung, und somit die Steuererleichterung nur noch bis Ende des Jahres gilt!
    >>Kann das irgend wer bestätigen?
    >>Gruss
    >>Axel
    >hallo axel
    >von wem hast du gehört diese info , ist die quelle so vertrauenswürdig um hier so eine verwirrende aussage zu posten ,hätte gerne eine stellungsnahme zu dieser sache
    >danke uwe



    Uwe,


    wenn Du mich so freundlich bittest..., gebe ich Dir diese Quelle natürlich gerne.
    Es handelt sich hier um ein VW Haus in München. Der Mitarbeiter konnte mir diese Aussage natürlich nicht schriftlich bestätigen, hat aber für meine Verwirrung gereicht! Deshalb hier meine Frage ans Forum!


    Axel

  • >habe gehört, daß die Auflastung, und somit die Steuererleichterung nur noch bis Ende des Jahres gilt!
    >Kann das irgend wer bestätigen?


    Nein - ist immer noch nicht klar wielange das noch gilt. Sicher scheint nur, dass es eine Frage der Zeit ist.


    >Hat der vom FA im Mai auch zu mir mal gesagt und wie ich im August dann wieder angerufen hab hat er davon nichts mehr gewußt.


    Dann war er Ende letzten Jahres in Nordkirchen zu einem Seminar bzgl. EG und Steuer - da war das ein Thema. Ist aber aufgrund vieler anderer Probleme wohl wieder nach hinten geschoben worden. Aber da das Geld fürs Steuersäckel bedeutet wirds ganz sicher wieder auf den Tisch kommen.


    >Das war mal wieder im Gespräch das die die Besteuerung auf 3 Tonnen wollen.
    >Aber das war ja schon öfters im Gespräch lt. FA


    Nicht 3 Tonnen sondern 3,5 Tonnen - und somit von keinem T4 mehr erreicht (T4 = max 3,3 to bei Fahrgestellen für Sonderfahrzeuge).
    Ausserdem gelten dann für aufgelastete Fahrzeuge echte Beschränkungen im Strassenverkehr. Also für uns wirds dann uninteressant

  • >
    >Uwe,
    >wenn Du mich so freundlich bittest..., gebe ich Dir diese Quelle natürlich gerne.
    >Es handelt sich hier um ein VW Haus in München. Der Mitarbeiter konnte mir diese Aussage natürlich nicht schriftlich bestätigen, hat aber für meine Verwirrung gereicht! Deshalb hier meine Frage ans Forum!
    >Axel



    Axel wo warst du denn da ich bin nämlich auf der suche nach einer "kometenten"
    Werkstatt dann brauch ich da nich hin


    Gruß Andi

  • mit Nachläuferachse ist das durchaus möglich. Mit Nachläufer kommt man sogar über die 3,5 to - allerdings gibts die ausschliesslich in Verbindung mit LKW Zulassung - und wer will die schon ;)


    Das ganze aber wie schon gesagt NICHT NACHTRÄGLICH - sondern nur bei neuen Fahrgestellen bzw. Triebkopf

  • >mit Nachläuferachse ist das durchaus möglich. Mit Nachläufer kommt man sogar über die 3,5 to - allerdings gibts die ausschliesslich in Verbindung mit LKW Zulassung - und wer will die schon ;)
    >Das ganze aber wie schon gesagt NICHT NACHTRÄGLICH - sondern nur bei neuen Fahrgestellen bzw. Triebkopf



    Sag ich doch<img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/smile.gif alt=smile><img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/smile.gif alt=smile><img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/smile.gif alt=smile>
    <img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/zwinker.gif alt=zwinker>

  • Hallo Willy,


    Zu: Ausserdem gelten dann für aufgelastete Fahrzeuge echte Beschränkungen im Strassenverkehr. Also für uns wirds dann uninteressant.


    Frage: was heißt hier "echte Beschränkungen im Straßenverkehr" ???


    Nenn mal ein paar Beispiele!


    Gruß
    Manfred ..... der immer noch mit seinen Stoßdämpfern "rumkaspert".

  • meine Achsen zusammenzählen würde, 1570kg vorn und 1490kg hinten. 3,5 to ist aber nicht erstrebenswert, wegen der vielen (mit über 2,8 to hat man ja theoretisch auch schon welche)Einschränkungen.
    Die einzige Hoffnung wäre "Besitzstandswahrung";-))
    Warten wir mal ab, was sie sich einfallen lassen, um den leeren Beutel zu füllen.
    Gruß Georg

  • >Hallo Willy,
    >Zu: Ausserdem gelten dann für aufgelastete Fahrzeuge echte Beschränkungen im Strassenverkehr. Also für uns wirds dann uninteressant.
    >Frage: was heißt hier "echte Beschränkungen im Straßenverkehr" ???


    STVo


    §3.3
    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,


    ---->Sprich - Womo und LKW > 3,5 to nur 80 km/h


    §7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
    (3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.


    ---->Rechtsfahrgebot innerhalb geschlossener Ortschaften


    Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 [..] beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination), [..]eine Tempo 100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung hat, 100 km/h, wenn [..]



    ---->keine 100 km/h mit Anhänger


    http://www.fahrschule-knittel.…ges/zeichen/41/41_253.gif
    Zeichen 253 - Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse


    ---->alle Einschränkungen mit dem LKW Symbol gelten auch für PKW > 3,5 to
    also auch Überholverbote und Tempolimits (Elzer Berg = 40 km/h für PKW
    > 3,5 to) usw.


    Kannst Du unter Fahrschule Knittel online einsehen.

  • Hallo Willy,


    leider komme ich erst heute dazu Dir für Deine Antworten zu danken,
    ich hoffe nur, das Du am Sonntagmorgen (08:14:46) nicht extra dafür früher aufgestanden bist!


    Das mit dem LKW ab 3,5 To und dann nur 80 km/h ,wusste ich schon,
    aber! In Kombination mit Anhänger und keine 100km/h, ist mir neu.
    Möglicherweise wir diese Regelung dann auch für Freizeitanhänger mit grüner Nummer, wie z.B. Bootsanhänger oder Pferdeanhänger gültig sein. Wohnwagen na klar auch.


    Mit dem Link "Fahrschule Knittel" ist das ja nicht so einfach, bis man das Amtsdeutsch erst mal verstanden hat!
    Aber trotzdem noch mal vielen Dank
    Gruß
    Manfred