Hallo zusammen,
ich habe im Juli meinen Bluestar verkauft, der als WoMo über 2,8 to zugelassen war. Die neue WoMoSteuer soll ja wohl nachträglich rückwirkend eingefordert werden. Kann es dann sein, dass ich einen Steuerbescheid erhalte, obwohl ich mein Auto vor langem verkauft habe? Mal sehen, was ihr dazu meint. Grüße aus dem wilden Süden, Reinhard