...habe soeben mit meinem händler gesprochen und ihm klar gemacht, daß ich um eine "aktenlage zu schaffen" ihn ab anfang nächster woche in verzug setzen werde, da der liefertermin laut meiner "verbindlichen bestellung" vom 07.10.03 dann um 6 wochen überschritten ist. daraufhin hat er mir mitgeteilt, daß ich ja noch gar keine auftragsbestätigung von ihm habe, weil er das lieferdatum zum zeitpunkt der bestellung ja noch nicht kannte. somit haben wir keinen gültigen kaufvertrag - kein lieferverzug - keine rechte!!! mein mv/hl/autom. kommt nun nicht vor kw 25 - eure sicherlich auch nicht früher!!! immernoch probleme mit automatikgetriebe. mich würde interessieren, wann ihr (die wartenden) eure t5 mit automatik bestellt habt und was ihr für lieferdaten genannt bekommt. LANGSAM REICHT ES - ich schau nachher doch mal bei mercedes rein.
...von wegen gültigen kaufvertrag...
-
-
>[...]
>daraufhin hat er mir mitgeteilt, daß ich ja noch gar keine
>auftragsbestätigung von ihm habe, weil er das lieferdatum
>zum zeitpunkt der bestellung ja noch nicht kannte.
>[...]
>mich würde interessieren, wann ihr (die wartenden) eure t5
>mit automatik bestellt habt und was ihr für lieferdaten
>genannt bekommt
>[...]Ich glaube, mich auch erinnern zu können, dass auf der Bestellung
stand, dass erst mit der Auftragsbestätigung alles 'endgültig' ist.Ich habe meinen V6 HL Ende Oktober '03 bestellt und ursprünglich
hieß es, das Auto kommt nicht vor Mitte des ersten Quartals '04.
Auf der Auftragsbestätigung stand (bzw. steht immer noch) Ende Januar '04.
Wann geliefert wird ... (wie gesagt, steht seit Anfang Januar auf ZP 5).Aber ich glaube, wir müssen bei dieser Diskussion evtl. auch
unterscheiden zwischen V6 (ja immer Automatik - oder, später, 4motion)
und TDI mit Automatikgetriebe - sind ja wohl verschiedene Aggregate. -
hier weiss keiner nix !!
habe anfang 12/03 MV/HL/174PSTDI/4Motion bestellt und nun wegen der langen verzögerung auf 4Motion verzichtet und auf automatic umgestellt.
Nun geht die verzögerungsgeschichte hier anscheinend genauso weiter.
Beim automatic hört man liefertermine ab ende märz und nun juni! jeder
weiss es besser, aber keiner genau, auch die händler nicht.
Sowas habe ich in meiner laufbahn noch nicht erlebt. Vielleicht kann VWN mal
offiziell bekanntgeben wo die probleme liegen. Wahrscheinlich sind dann die
ersten automaten so mit kinderkrankheiten vollgepackt, dass man sich schon mal
mental darauf vorbereiten kann.
ich überlege mir mal in ruhe was ich mache. Vielleicht meldet sich mal jemand,
der schon eine akzeptable alternative zum T5 gefunden hat.
grüsse an alle
reiner>...habe soeben mit meinem händler gesprochen und ihm klar gemacht, daß ich um eine "aktenlage zu schaffen" ihn ab anfang nächster woche in verzug setzen werde, da der liefertermin laut meiner "verbindlichen bestellung" vom 07.10.03 dann um 6 wochen überschritten ist. daraufhin hat er mir mitgeteilt, daß ich ja noch gar keine auftragsbestätigung von ihm habe, weil er das lieferdatum zum zeitpunkt der bestellung ja noch nicht kannte. somit haben wir keinen gültigen kaufvertrag - kein lieferverzug - keine rechte!!! mein mv/hl/autom. kommt nun nicht vor kw 25 - eure sicherlich auch nicht früher!!! immernoch probleme mit automatikgetriebe. mich würde interessieren, wann ihr (die wartenden) eure t5 mit automatik bestellt habt und was ihr für lieferdaten genannt bekommt. LANGSAM REICHT ES - ich schau nachher doch mal bei mercedes rein.
-
Das eigentlich Ärgerliche an der Sache ist ja, dass VW Autos zum Verkauf anbietet, die das Unternehmen zum Zeitpunkt der Bestellung nicht in der Lage ist zu fertigen bzw. zu liefern.
Das scheint aber symptomatisch zu sein für Deutschland: Ersteigerung milliardenschwerer UMTS-Lizenzen ohne dass es zu dem Zeitpunkt schon Technik oder Vorstellungen über vermarktungsfähige UMTS-Dienste gab, Mautgebühr ohne funktionsfähiges Mautsystem, T5 Automatik ohne lieferbares Automatikgetriebe,...
Und das bei dem Preis! Traurig aber wahr! -
>ich überlege mir mal in ruhe was ich mache. Vielleicht meldet sich mal jemand,
>der schon eine akzeptable alternative zum T5 gefunden hat.Wenn Du so fragst... schau Dir mal den Renault Grand Espace 3.0 dCi Initiale an und fahr in zur Probe. Ausgereift, voll ausgestattet, Automatik serienmässig, moderne Common-Rail V6, Laderaum und Platz geringer aber vergleichbar, bester Werterhalt seiner Klasse. Wofür immer Du dich entscheidest, viel Erfolg!
-
T5 128KW TDI Automatik - bestellt am 24.07.2003
schriftliche Auftragsbestätigung erhalten Ende August unter Angabe des unverbindlichen Liefertermins Ende Oktober
Dann verschoben auf Ende 2003
Dann verschoben auf Anfang 2004
Bedingt durch zwischenzeitlich erhältliches Sonderzubehör habe ich meine Bestellung leicht abgeändert, Dadurch habe ich eine erneute schriftliche Auftragsbestätigung bekommen. Schauglaswoche war KW7, Liefertermin der 5. März.
Jetzt ist die erneute Verschiebung eingetreten. War mein MV letzte Woche noch in KW12, steht er jetzt in KW13 (und das wird nicht das Ende sein).
Den Händler in Verzug setzen, bringt wenig. Selbst bei 2 schriftlichen Auftragsbestätigungen. Der Arme kann ja gar nichts dafür. Ich habe mich schon damals wie auch jetzt lieber an VWN direkt gewendet und für mich das Bestmögliche erreicht.
-
> Ich habe mich schon damals wie auch jetzt lieber an VWN direkt gewendet und für mich das Bestmögliche erreicht.
Baun Sie dir jetzt nen T4? SCNT und
Andreas
-
SCNT = SCNR (sorry)
-
Mein HL 128kw Automatik wurde am 16.09.03 bestellt - da kann ich mir meinen Liefertermin ausrechnen. Oje! Hoffentlich wird diese Warterei wenigstens durch entsprechende Qualität belohnt!
-
>...habe soeben mit meinem händler gesprochen und ihm klar gemacht, daß ich um eine "aktenlage zu schaffen" ihn ab anfang nächster woche in verzug setzen werde, da der liefertermin laut meiner "verbindlichen bestellung" vom 07.10.03 dann um 6 wochen überschritten ist. daraufhin hat er mir mitgeteilt, daß ich ja noch gar keine auftragsbestätigung von ihm habe, weil er das lieferdatum zum zeitpunkt der bestellung ja noch nicht kannte. somit haben wir keinen gültigen kaufvertrag - kein lieferverzug - keine rechte!!! mein mv/hl/autom. kommt nun nicht vor kw 25 - eure sicherlich auch nicht früher!!! immernoch probleme mit automatikgetriebe. mich würde interessieren, wann ihr (die wartenden) eure t5 mit automatik bestellt habt und was ihr für lieferdaten genannt bekommt. LANGSAM REICHT ES - ich schau nachher doch mal bei mercedes rein.
Deinen Groll kann ich wirklich gut verstehen, aber bei Mercedes würde ich wirklich N U R reinschauen.
Am besten du fährst einen Viano mal Probe und schaust dir mal die Verarbeitung an.
Da wartest du dann gerne auf deinen T5.mfg und trotz einiger Mängel zufriedener T5 -Fahrer
Wolfgang
-
-
Lt. dem, was du hier schilderst, ist kein Vertrag zustande gekommen.
Die Bestellung, welche du unterschrieben hast, ist nur eine Willenserklärung deinerseits, daß du dieses Fahrzeug kaufen möchtest. Erst mit der Auftragsbestätigung, welche der Händler innerhalb 4 Wochen (bei Nutzfahrzeugen 6 Wochen) zusenden muß, kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Somit sind weder Du, noch der Händler an die Bestellung gebunden.
Wenn der Händler nicht einmal eine Bestätigung sendet, würde ich den Händler wechseln.
-
...welche der Händler innerhalb 4 Wochen (bei Nutzfahrzeugen 6 Wochen) zusenden muß, kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande.
was heist er muß? und wenn er es nicht tut? ist dann alles hinfällig?
>Wenn der Händler nicht einmal eine Bestätigung sendet, würde ich den Händler wechseln.
das sagst du so. ich habe gute konditionen verhandelt und möchte nicht noch einmal von vorne anfangen müssen.
-
>Lt. dem, was du hier schilderst, ist kein Vertrag zustande gekommen.
>Die Bestellung, welche du unterschrieben hast, ist nur eine Willenserklärung deinerseits, daß du dieses Fahrzeug kaufen möchtest. Erst mit der Auftragsbestätigung, welche der Händler innerhalb 4 Wochen (bei Nutzfahrzeugen 6 Wochen) zusenden muß, kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Somit sind weder Du, noch der Händler an die Bestellung gebunden.
>Wenn der Händler nicht einmal eine Bestätigung sendet, würde ich den Händler wechseln.leider falsch !!
jeder kunde der eine bestellung unterschreibt ist einen rechtsgültigen vertrag eingegangen,da der verkäufer nur handlungsbevollmächtigter ist wird der vertrag durch die firma nach überprüfung bestätigt, solange ist nur der kunde in der verpflichtung !!ausnahme er hat finanziert und nur dann hat er ein rücktrittsrecht innerhalb von 14 tagen
gruss rolf-uwe