Ist es richtig, daß wenn man über 2,8t Aufgelastet hat und...

  • ... sich beim zu schnell fahren erwischen läßt, mehr bezahlt als PKW? LKW-Tarif? Wieviel mehr? Gruß Lutz

  • >... sich beim zu schnell fahren erwischen läßt, mehr bezahlt als PKW? LKW-Tarif? > Wieviel mehr? Gruß Lutz


    Moin,


    weswegen sollte man? Denkst du die werden erstmal die technischen Daten ziehen, wenn du ein Ticket von der Stadt bekommst?


    Im Bussgeldkatalog habe ich bisher keine Gewichtsgrenze gefunden ab der du mehr zahlst. Wichtig ist IMO die Grenze 3,5 to in Verbindung mit einer Lkw-Zulassung wegen der 80 Km/h und des Fahrtenschreibers, der dann Pflicht wird.


    Aber so, wie du dich anhörst, wirst du in absehbarer Zeit genaueres sagen können, oder?



    ingo

  • >>... sich beim zu schnell fahren erwischen läßt, mehr bezahlt als PKW? LKW-Tarif? > Wieviel mehr? Gruß Lutz
    >Moin,
    >weswegen sollte man? Denkst du die werden erstmal die technischen Daten ziehen, wenn du ein Ticket von der Stadt bekommst?
    >Im Bussgeldkatalog habe ich bisher keine Gewichtsgrenze gefunden ab der du mehr zahlst. Wichtig ist IMO die Grenze 3,5 to in Verbindung mit einer Lkw-Zulassung wegen der 80 Km/h und des Fahrtenschreibers, der dann Pflicht wird.
    >Aber so, wie du dich anhörst, wirst du in absehbarer Zeit genaueres sagen können, oder?
    >
    >ingo
    Hallo Ingo, ich weiß nur, daß bei Schild315 es nur bis 2,8t geht. Wenn da einer ganz genau ist, dann gibt es eine Rechnung. Gruß Lutz
    <IMG SRC="http://www.lunie.gmxhome.de/Forumbilder/parkengehweg.gif[/url]

  • >>>... sich beim zu schnell fahren erwischen läßt, mehr bezahlt als PKW? LKW-Tarif? > Wieviel mehr? Gruß Lutz


    >Hallo Ingo, ich weiß nur, daß bei Schild315 es nur bis 2,8t geht. Wenn da einer ganz genau ist, dann gibt es eine Rechnung. Gruß Lutz
    ><IMG SRC="http://www.lunie.gmxhome.de/Forumbilder/parkengehweg.gif[/url]


    Hallo Lunie


    Hab noch einmal beim ADAC nachgeschaut:


    Da steht immer Pkw, bei Geschwindigkeit wird scheinbar nur nach Pkw und Lkw unterschieden, nicht nach Gewicht.


    Beim Schild 312 geht es unabhängig nach dem zulässigem Gesamtgewicht, unabhängig von der Zulassungsart. Und ob da eine Politesse die Möglichkeit hat sofort zu unterscheiden ob der eine T4 unter und der Andere über 2,8 to zGG hat, wage ich zu bezweifeln.


    ingo

  • >... sich beim zu schnell fahren erwischen läßt, mehr bezahlt als PKW? LKW-Tarif? Wieviel mehr? Gruß Lutz


    Nein - erst ab 3,5 to zul. Ges. Gew. wirds teurer.
    Einschränkende Schilder sind zwar zu beachten, da wird aber "nur" der Verwendungsbereich eingeschränkt. Nicht die Höhe der Bussgelder.


    Was allgemein zu beachten ist und kaum einer realisiert;


    Bei fahrten mit Anhänger gelten andere Bussgeldbestimmungen.


    Sprich ohne Anhänger kosten ausserhalb geschlossener Ortschaften 20 km/h zuviel "nur" 30 Eur aber keine Punkte.


    Kfz über 3,5 to oder Kfz unter 3,5 to MIT Anhänger(unabhängig von der Bauart) 50 Eur und 1 Punkt.


    Die Gebühren und Auslagen für die Zustellung eines Bußgeldbescheides betragen derzeit zusätzlich 18,12 Euro (5,62 für die Postzustellung sowie 12,50 Bearbeitungsgebühr).

  • >>... sich beim zu schnell fahren erwischen läßt, mehr bezahlt als PKW? LKW-Tarif? Wieviel mehr? Gruß Lutz
    >Nein - erst ab 3,5 to zul. Ges. Gew. wirds teurer.
    >Einschränkende Schilder sind zwar zu beachten, da wird aber "nur" der Verwendungsbereich eingeschränkt. Nicht die Höhe der Bussgelder.
    >Was allgemein zu beachten ist und kaum einer realisiert;
    >Bei fahrten mit Anhänger gelten andere Bussgeldbestimmungen.
    >Sprich ohne Anhänger kosten ausserhalb geschlossener Ortschaften 20 km/h zuviel "nur" 30 Eur aber keine Punkte.
    >Kfz über 3,5 to oder Kfz unter 3,5 to MIT Anhänger(unabhängig von der Bauart) 50 Eur und 1 Punkt.
    >Die Gebühren und Auslagen für die Zustellung eines Bußgeldbescheides betragen derzeit zusätzlich 18,12 Euro (5,62 für die Postzustellung sowie 12,50 Bearbeitungsgebühr).


    Danke Willy, also wie bisher weiterfahren. Mit dem Anhänger wußte ich ja auch noch nicht. Gruß Lutz

  • >>Beim Schild 312 geht es nach dem zulässigem Gesamtgewicht, unabhängig von der Zulassungsart.
    >Sollte es heissen
    >ingo


    Hallo Ingo, die Politesse wird das nicht unterscheiden können, solange wie man es nicht als Werbung auf die Heckscheibe schreibt;-) Helfe gegen geringes Entgelt bei Auflastung über 2,8t – oder so ähnlich;-) Aber ich stehe öfter mal auf solchen Plätzen die dann mit Parkschein sind. Dieser läuft allerdings immer schneller ab als man denkt oder man holt erst gar keinen, weil man rein statistisch erst nach dem zwanzigsten mal erwischt wird und das ja somit billiger wird. Dann kommt irgendwann ein Brief vom Polizei - Präsidenten mit einer Rechnung über 10,-DM. Euro hatte ich noch nicht und seit der Auflastung auch noch keine Rechnung. Wird aber noch ganz sicher kommen und dann mal sehen ob die Gewichtsgrenze berücksichtigt wird. Gruß Lutz

  • hi Lutz,


    entscheidend ist, was in deinem kfz-brief steht.


    wenn da "kombinationsfahrzeug oder (fälschlicherweise) pkw steht gibts gar keine probleme.


    wenn jedoch lkw eingtragen ist, muß man vorsichtig sein.


    gruß, taxman

    Carvelle LR mit 2 Schiebetüren 111kw AHY + Box Vernünftige Leute fahren mit dem Bus zur Arbeit T2 Bj. '72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager T4 MV Allstar TD Bj. '95 mit ABL T4 MV Topstar TDI ACV Bj. '98 T4 Caravelle TDI ACV Bj. '98

  • >hi Lutz,
    >entscheidend ist, was in deinem kfz-brief steht.
    >wenn da "kombinationsfahrzeug oder (fälschlicherweise) pkw steht gibts gar keine probleme.
    >wenn jedoch lkw eingtragen ist, muß man vorsichtig sein.
    >gruß, taxman


    Hi taxman, was Willy da unten geschrieben hat, haut schon hin. Ich habe WoMo üb. 2,8t. Gruß Lutz

  • >>wenn jedoch lkw eingtragen ist, muß man vorsichtig sein.


    >Hi taxman, was Willy da unten geschrieben hat, haut schon hin. Ich habe WoMo üb. 2,8t.


    Er hat schon recht - für LKW gelten noch ein paar Zusatzbestimmungen - diese wieder unter 3,5 to unabhängig vom Gewicht. So darf ein LKW sonntags ohne Ausnahmegenehmigung (Frisch- oder Kühltransporter) nicht mit Anhänger fahren.


    Ausserdem gabs da noch irgendwas mit Ozon und Fahrverboten - das weiss ich aber nicht mehr genau.


    LKW dürfen in einigen Wohn- /Spielstrassen nicht geparkt werden.


    Aber das betrifft alles ausschliesslich LKW - unabhängig vom Gewicht.