Finanzamt und Auflastung

  • hi freaks,


    nach den zahlreichen beiträgen zu den thema will ich als steuerexperte meinen senf auch noch dazugeben:


    1. bei auflastung und eintrag in den brief als kombinationsfahrzeug oder lkw ist ZWINGEND die besteuerung nach gewicht gegeben.


    die besteuerung nach hubraum geht nur für pkw. nach der legaldefinition in der stvo sind pkw fahrzeuge zur personenbeförderung bis zu einem zulässigen gesamtgewicht (zg) von 2.800 kg.


    ist also ein kombinationsfahrzeug über 2.800 kg oder ein lkw gegeben, ist eine besteuerung nach hubraum unzutreffend.


    2. bei meinem t4 (2.810 kg) hat sinnigerweise der tüv-prüfer den eintrag als pkw gelassen. trotzdem hat das fa die besteuerung nach gewicht vorgenommen.


    3. nicht in allen bundesländern gibt es einen reibungslosen datenaustausch zwischen zulassungstelle und fa. bei uns in ba-wü gibts da durchaus probleme.


    mein tipp: gleich nach der auflastung einen antrag auf änderung der steuerfeststetzung beim fa stellen und eine kopie des briefes dazu.


    4. führt das fa trotz auflastung die besteuerung nach hubraum durch, dann gilt : NUR KEINE PANIK, es wird alles wieder gut.


    gleich nach erhalt des falschen steuerbescheides schriftlich einspruch einlegen und begründen (in der FAQ steht auch ein urteil von bundesfinanzhof).


    dabei bitte höflich und freundlich bleiben, die leute im fa sind auch nur menschen und manche von ihnen fahren sogar t4 ;-)))


    von wegen dienstaufsichtsbeschwerde, ts ts ts.



    gruß, taxman

    Carvelle LR mit 2 Schiebetüren 111kw AHY + Box Vernünftige Leute fahren mit dem Bus zur Arbeit T2 Bj. '72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager T4 MV Allstar TD Bj. '95 mit ABL T4 MV Topstar TDI ACV Bj. '98 T4 Caravelle TDI ACV Bj. '98