Rüchwirkende Besteuererung Womo

  • Moin,


    auch ich habe Samstag meinen neuen Steurbescheid erhalten und soll jetzt ein kleines Vermögen hinblättern für letztes jahr und natürlich auch dieses Jahr. Gestern habe ich versucht bei unserer Hamburger Finanzamt Dienststelle anzurufen, aber auf den beiden Nummern war permanent besetzt. Heute bin ich durchgekommen und hatte sogar eine freundliche Beamtin dran. Die hat gesagt, dass wenn ich Ihr das jetzt fernmünlich versichere, dass mein Bus kein PKW sondern ein Womo mit Hubdach und Spüle und Kocher etc. ist dann brauche ich nicht zur Vorführung kommen sondern Sie ändert den Steuerbescheid so. Eine Vorführung ist natürlich zu einem anderen Zeitpunkt durchaus denkbar. Im Moment haben die nur so viel um die Ohren dass ihnen die fernmündliche Versichung reicht.


    Nachzahlen für letztes Jahr muß ich natürlich trotzdem, aber eben nicht so viel wie bei einer Einstufung als PKW.


    Mein AAB is E2 also Euro 1 und sie meinte vor 2010 würde eine Aufrüstung auf euro2 auch keine Steuerersparniss bringen. Stimmt das eigentlich?


    Gruß


    Christoph

  • >Mein AAB is E2 also Euro 1 und sie meinte vor 2010 würde eine Aufrüstung auf euro2 auch keine Steuerersparniss bringen. Stimmt das eigentlich?



    das stimmt. Erst ab 2010 wird S1 wie S0 behandelt.


    Grüße


    Kai

  • >wenn der geänderte Bescheid kommt, Einspruch gegen rückwirkende Änderung der Besteuerung einlegen und ruhendes Verfahren beantragen. Der ADAC und Camperline.de mit der Reisemobilunion bereiten Musterverfahren vor, an die man sich kostenlos dranhängen kann. Kleine Spenden werden natürlich trotzdem gerne angenommen, da die Verfahrenskosten erheblich sind.



    Wenn rückwirkend dann aber nicht in Frage kommt dann gilt die letzte Änderung ja nicht, und somit gilt die von zuvor, in der alle nach PKW Tarif besteuert werden. Ob dass ganze mal kein Schuss nach hinten ist? Mir als schon immer T4 PKW Bus Fahrer kanbns ja egal sein, ich löhn meine 401 Euro + Zuschlag wegen fehlenden DPF.

  • >Wenn rückwirkend dann aber nicht in Frage kommt dann gilt die letzte Änderung ja nicht, und somit gilt die von zuvor, in der alle nach PKW Tarif besteuert werden. Ob dass ganze mal kein Schuss nach hinten ist? Mir als schon immer T4 PKW Bus Fahrer kanbns ja egal sein, ich löhn meine 401 Euro + Zuschlag wegen fehlenden DPF.


    nein, der Einspruch richtet sich gegen das "davor", da niemand damit rechnen musste, das WoMos überhaupt von der Änderung 2005 betroffen sind. Gemeint waren ja die Geländewagen. Zulassungstechnisch sind WoMos eigentlich keine PKW. Und dagegen, dass man auch nicht damit rechnen musste, dass die Kriterien, nach denen ein Fahrzeug steuertechnisch ein WoMo ist, nachträglich verändert werden.


    Es geht darum, für die Besteuerung bis Ende 2006 wieder die Gewichtsbesteuerung zu erreichen. Weil es gesetzgeberische Willkür ist, nachträglich die Kriterien zu änern. Und die Aussage des Gesetzgebers "jeder hätte damit rechnen müssen" eben so nicht stimmt. Nach 2006 gilt dann das neue Steuergesetz und alles hat seine Ordnung.


    Grüße


    Kai

  • >wenn der geänderte Bescheid kommt, Einspruch gegen rückwirkende Änderung der Besteuerung einlegen und ruhendes Verfahren beantragen. Der ADAC und Camperline.de mit der Reisemobilunion bereiten Musterverfahren vor, an die man sich kostenlos dranhängen kann. Kleine Spenden werden natürlich trotzdem gerne angenommen, da die Verfahrenskosten erheblich sind.
    >http://forum.camperline.de/vie…25824c7810a7da70e6503cfa0
    >Grüße
    >Kai



    ja da schauen wir mal. Habe meinen T4 erst letztes Jahr gekauft und so nur 2 Monate angemeldet gehabt. Finaztechnisch lohnt sich der Einspruch vergkichen mit dem Verwaltungsaufwand dann wohl kaum. Aber es geht natürlich auch darum der staatlichen Willkür entgegen zu treten und das geht hier sicher mit dem geringst möglichen Aufwand für mich.


    Danke erstmal


    Christoph

  • >nein, der Einspruch richtet sich gegen das "davor", da niemand damit rechnen musste, das WoMos überhaupt von der Änderung 2005 betroffen sind. Gemeint waren ja die Geländewagen. Zulassungstechnisch sind WoMos eigentlich keine PKW. Und dagegen, dass man auch nicht damit rechnen musste, dass die Kriterien, nach denen ein Fahrzeug steuertechnisch ein WoMo ist, nachträglich verändert werden.


    Wenn die ganzen WoMos zuvor nicht betroffen gewesen wären hätten die auch nicht auf die Straße gehen müssen und nur für diese das neue Gesetz ende 2006 mit der Abschwächung eingeführt werden müssen.


    Ich beobachte das gerne weiter wie es sich entwickelt. Wenn ich weniger Steuern zahlen will kauf ich mir ein anderes Auto, ist einfacher und sicherlich weniger nervenaufreibend.


    Ab 2010 könne wir sicherlich mit neuen Gesetzen rechenen, wenn der bereits begonnene Wahlkampf dann zu Ende ist.


    Und die letzten Änderungen waren sicherlich nur ein Anfang, Autofahren wird noch sehr viel teurer werden.