hi leute,
gestern abend kursierten wieder mal wilde spekulationen über die auflastung mit gutachten ohne technische änderungen.
da fühle ich mich voll genötigt, auch meinen senf dazuzugeben. ;-))
1. auflastung ohne techn. änd. geht immer bei denjenigen t4, deren achslasten in der summe schon mind. 2,81 t ergeben.
2. vw trägt in den kfz-briefen nicht immer die maximalen achslasten ein. ich hatte erst gesten einen t4, bei den waren vorne 1.530 kg eingetragen. beim nachschauen, welche federn vorne tatsächlich drinne sind hat sich ergeben, das diese bis 1.600 kg belastet werden dürfen.
das ist schon des öfteren so gewesen, warum wissen die in hn sicher auch nicht.
aber hier ist das auflasten nur mit gutachten völlig rechtens.
3. ich hab grad nen brief bekommen mit achslast v 1.250 kg, h 1.230 kg und zgg 2.380 kg. eine auflastung ist hier ohne techn. änd. nicht möglich.
wer hier trotzdem ein gutachten zur auflastung ohne techn. änd. erstellt handelt rechtswidrig. diese auflastung wäre durch eine behörde ohne probleme aufhebbar.
ich hoffe ich konnte etwas zur klärung der diskussion beitragen.
grüße aus den äußersten süd-westen von taxman