Gefunden bei proallrad.com
Ob ein „unechtes Wohnmobil” aber als „PKW” nach Hubraum oder als „anderes Fahrzeug” nach Gewicht zu besteuern ist, ergibt sich zwangsläufig aus der objektiven Beschaffenheit des Fahrzeuges - insbesondere aus der Größe der zur Personenbeförderung dienenden Bodenfläche. Ist diese Fläche kleiner als die Hälfte der gesamten Nutzfläche, dann gilt ein Fahrzeug insbesondere nicht als „PKW”.
Müsste bei nur 5 Sitzplätzen im T4 doch auch funktionieren oder ?