Womo-Steuer-Neuer Ansatz oder kunktioniert das beim T4 erst garnicht?

  • Gefunden bei proallrad.com
    Ob ein „unechtes Wohnmobil” aber als „PKW” nach Hubraum oder als „anderes Fahrzeug” nach Gewicht zu besteuern ist, ergibt sich zwangsläufig aus der objektiven Beschaffenheit des Fahrzeuges - insbesondere aus der Größe der zur Personenbeförderung dienenden Bodenfläche. Ist diese Fläche kleiner als die Hälfte der gesamten Nutzfläche, dann gilt ein Fahrzeug insbesondere nicht als „PKW”.


    Müsste bei nur 5 Sitzplätzen im T4 doch auch funktionieren oder ?

  • Hallo,


    ist doch jetzt wirklich ausführlich diskutiert worden und ZIEMLICH eindeutig definiert. Steht alles oben im Link zur Wohnmobilbesteuerung.


    Echtes Wo Mo braucht Stehhöhe von 170cm an Spüle und Herd im Fahrzeug + einigen anderen Kleinigkeiten natürlich.
    Wenn das nicht vorhanden ist es ein unechtes und damit PKW. Zumindest Steuertechnisch.


    MfG Thomas