Steuerbescheid-Einspruch stattgegeben?

  • Wird es erstmal nicht geben! in Rheinland-Pfalz haben die Finanzämter Anweisung, die Einsprüche ruhen zu lassen, bis eine gerichtliche Klärung erfolgt ist.
    Gruß
    Daniel

  • >Bei mir wurde nicht nur der Einspruch sondern auch das Ruhen abgewiesen.


    Ich habe den Eindruck, dass grundsätzlich jeder Einspruch erstmal mit einem Formbrief abgewiesen wird/ wurde.
    Da muss man *fristgerecht* nachhaken und den Einspruch mit neuer/ erweiterter Begründung aufrechterhalten.
    Mit dem nun vorliegenden Aktenzeichen bei Camperline/ RU lässt sich *jetzt* ggf. ein Ruhen des Verfahrens erreichen. Zumindest aber sollte eine Ratenzahlung drin sein.


    Screwdriver

  • Bei maximal 3 Sitzplätzen hast du Chancen auf (rückwirkende) Anerkennung als SO.-KFZ da das FZ dann tatsächlich nicht zum überwiegenden Transport von Menschen ausgestattet war....
    Mehr dazu steht auch bei Camperline.


    >Mein erster Einspruch nach Vorlage von Camperline wurde abgelehnt sowie der Antrag auf Ruhen.


    Das hat sich jetzt ggf. geändert da es ein Aktenzeichen für ein anhängiges Verfahren gibt.
    Darauf must du dich beziehen wenn du ein Ruhen des Verfahren beantragst. Bei Niuchtstattgeben des Antrags kannst du evtl erstmal Beschwerde beim Amtsleiter vorbringen und wenn das nicht hilft bleibt dann nur noch das Aufrechterhalten deines Einspruchs der dann gerichtlich geklärt wird.
    Das hat dann aber keine aufschiebende Wirkung für die (Nach-)Zahlung des Steuerbescheids.


    Alle Angaben ohne Gewähr da auch nur selbst betroffener Laie....


    Screwdriver

  • Danke dir für deine Information.Habe 7 Sitzplätze eingetragen.Werde morgen beim Finanzamt mal anrufen wie es weitergeht.Hast du vielleicht ein Aktenzeichen parat?
    mfg
    Rainer

  • Hallo,


    hab einen 2001 Multivan mit Aufstelldach, aufgelastet und als WOMO zugelassen.
    Gegen die rückwirkende Steuererhöhung (von 172 auf 800€/Jahr) hab ich mit folgender Begründung Einspruch erhoben:
    Wenn das Fahrzeug steuerlich als PKW eingestuft wird, muß auch die entsprechende Schadstoffklasse rückwirkend angesetzt werden.
    Hintergrund: Bei der Auflastung über 2,8t tritt eine völlig andere Eingruppierung hinsichtlich der Emmissionsklasse ein. Das geht auch aus dem (alten) Fahrzeugbrief hervor. Als PKW erfüllt mein T4 folgendes Regelwerk: 98/69/EG III;A
    Nach der Auflastung: 93/59/III,GK1:G1
    Dazu musste der Wagen allerdings wieder ein PKW werden, was beim TÜV natürlich auch nicht umsonst ist. Das Ganze muß auch in die Papiere übertragen werden, was mit 15€ aber noch recht günstig war.
    Jetzt bezahl ich 420€/Jahr.


    Viel Erfolg,
    Thomas