Emissionsklasse nicht bekannt!?

  • Hallo Leute,
    wie wahrscheinlich viele von Euch bin ich auf der Suche nach der geringsten Besteuerung meines T4, der gerade vom Womo zum PKW degradiert wurde. Ich soll den höchsten Steuersatz bezahlen, das nach Auflastung die Schlüsselnummer 00 aufweist.
    Hat hier jemand schon Erfahrungen gesammelt: Wie kann ich das FA davon überzeugen, dass mein T4 die (ehemalige) Schlüsselnummer 33 hat und somit m.E. S4 haben müsste? (im Brief hat man die 33 bei der Auflastung durchgestrichen) Kann ich somit auch rückwirkend die Steuer sparen?
    Was wird dann zukünftig die günstigste Anmeldung sein? PKW oder "anderes Fahrzeug"?
    Vielen Dank schonmal,
    Olli

  • Hallo,


    rückwirkend einsparen geht nicht !!!


    Es gäbe die möglichkeit wieder abzulasten, dann würdest du die alte Schlüsselnummer wiederbekommen.


    Ich gehe mal davon aus, das du keine Stehöhe von 1,70 Meter hast.
    Dann ist dein Fahrzeug ein "unechtes" Wohnmobil.
    Da gäbe es noch die Möglichkeit, wenn du auf Sitzplätze verzichten kannst:


    Das Schlupfloch „Gewichtsbesteuerung als anderes KFZ“


    Die Eigentümer von unechten Wohnmobilen, die hinten keine Sitzplätze benötigen, haben noch eine weitere Möglichkeit, weiterhin als „anderes Fahrzeug“ nach Gewicht besteuert zu werden. Die Besteuerung von Fahrzeugen hat unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung (PKW, LKW, Wohnmobil, Zugmaschine etc.), jedoch aber unter Anwendung des KraftStG und unter Feststellung der objektiven Beschaffenheit stattzufinden. Danach sind Fahrzeuge, die keine „echten“ Wohnmobile im Sinne des Steuergesetztes sind und bei denen nicht mindestens die Hälfte der Grundfläche der Personenbeförderung dient, keine PKW. Nicht-PKW sind steuerrechtlich „andere Fahrzeuge“ und werden wie LKW weiterhin nach Gewicht besteuert.


    Verschiedene Eigentümer von Geländewagen mit Ausbauten auf der Ladefläche haben auf diesem Weg die Beibehaltung der Gewichtsbesteuerung erreicht. Natürlich ist dieser Weg für jeden Kastenwagen oder Van anwendbar, wenn hinten keine Sitzplätze eingetragen sind. Generell klappt das wohl in Rheinland-Pfalz und verschiedentlich in Bayern. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen verweigern sich hier.


    Es kann ein guter Weg sein, auch hier das Fahrzeug beim Finanzamt vorzuführen und per Einspruch auf Gewichtsbesteuerung zu bestehen. Wird dieser Einspruch abgelehnt, muss aber geklagt werden. Alle Informationen dazu gibt es unter http://www.proallrad.com.



    Ansonsten alles zur Steuer:
    http://www.vwbuswelt.de/02forum/wiki/index.php/Steuer


    gruss...dieter

  • Zitat

    Hat hier jemand schon Erfahrungen gesammelt: Wie kann ich das FA davon
    überzeugen, dass mein T4 die (ehemalige) Schlüsselnummer 33 hat und somit
    m.E. S4 haben müsste? (im Brief hat man die 33 bei der Auflastung
    durchgestrichen) Kann ich somit auch rückwirkend die Steuer sparen?


    1. S4 hat kein T4.


    2. Zeig deinem Finanzbeamten Deine alte Briefkopie - dann sieht er selbst die `33` - das sollte Überzeugung genug sein. Er trägt Dir standardmässig eine 00 ein, da er durch die Auflastung nicht mehr weiß, was Du vorher für eine Schlüsselnummer hattest.


    3. Lege Einspruch gegen Deinen jetzigen Steuerbescheid ein, falls die Frist dazu noch nicht abgelaufen ist. Begründung siehe 2.


    4. Erzähle dem Forum hier, was Du überhaupt für einen Bus/Motor/Ausbau hast.


    5. Rückwirkend kannst Du höchstens dann Steuern sparen, wenn Du vom teuren PKW in eine günstige Womo-Klasse gerutscht wärst, denn auch hier gilt die "rückwirkende" Änderung der Steuer. Von 172 Euro ehemaligem Auflastungssteuersatz ausgehend, wird es schwer, zukünftig noch zu sparen. Einziger Bus der mir als PKW auf Anhieb einfällt, wäre ein 2,0L Benziner mit D3-Kat - nur der ist noch günstiger. Die anderen Benziner sind unwesentlich teurer in vergleichbarer Schadstoffklasse.


    6. Lese das Archiv



    Gruss
    Sequal

  • Hi,
    vielen Dank für die schnellen Antworten.


    Mein T4: 1998er Transporter, lR, 2,5l Tdi, 75kw, 2 Sitzplätze vorn, hinten Eigenausbau (der mir ja zur Abnahme zum Womo) diente. Tatsächlich fehlt mir jetzt zum Womo die Stehhöhe.


    Steuernsparen meinte ich inbezug auf die horrende Rückforderung zum 1.1.2006 von insgesamt 1500 Euro! Es kann einfach nicht sein, dass man für dasselbe Kfz mit der gleichen Motorisierung völlig unterschiedliche Steuersätze heranzieht. Ich hoffe, dass man mir die ehemalige Emissionsnummer 33 (rückwirkend) anerkennt und ich nicht (ungerechterweise) wesentlich mehr zahlen muss als andere. Ich bin ja durchaus auch bereit mehr als 172 Euro zu zahlen. Aber 940 € geht gar nicht.
    Hat irgendjemand sich mal von VW die Bestätigung geholt, dass das spezielle Kfz schadstoffarm ist oder irgendeiner Euro-Norm entspricht? Ich war in Kiel bei VW und die Herren konnten mir nicht weiterhelfen.


    Ich habe Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt unter Bezugnahme auf die "unbekannte" Emissionsklasse und habe jetzt nochmal einen Nachtrag aufgesetzt, indem ich eine weitere und rückwirkende Besteuerung nach Gewicht fordere, da mein T4 laut Gesetz gar kein PKW sein kann.
    Ich bin höchst gespannt, was da so kommt.


    Erst hatte ich überlegt, mir auf die schnelle ein Hochdach aufzubauen, da ein Kollege somit plötzlich nur noch ein Viertel für das letzte Jahr nachzahlen musste. Oh, Wunder, denn das Dach ist jetzt erst eingetragen worden. Mir hat der selbe Beamte vom FA gesagt, dass man nur weniger zahlt, wenn das Dach nicht eingetragen ist ??????????
    Warum werden nicht alle gleich behandelt bzw. informiert?!


    Horrido,
    Olli

  • Moin

    Zitat

    Mein T4: 1998er Transporter, lR, 2,5l Tdi, 75kw, 2 Sitzplätze vorn, hinten
    Eigenausbau (der mir ja zur Abnahme zum Womo) diente. Tatsächlich fehlt mir
    jetzt zum Womo die Stehhöhe.


    Also Diesel - da wird schonmal als PKW gar nichts günstiger als die 172 Euro.


    Zitat

    Steuernsparen meinte ich inbezug auf die horrende Rückforderung zum
    1.1.2006 von insgesamt 1500 Euro! Es kann einfach nicht sein, dass man für
    dasselbe Kfz mit der gleichen Motorisierung völlig unterschiedliche
    Steuersätze heranzieht.


    Wie gesagt, das tut auch niemand. Das Elend liegt daran, dass bei Auflastung seinerzeit die nicht mehr notwendige Schadstoffklasse ausgetragen bzw. genullt wurde. Es musste ja jetzt nur noch nach Gewicht besteuert werden. Nach neuer Gesetzgebung gilt jedoch die Schadstoffklasse wieder - die 172 Euro sind Geschichte seit bereits mehr als 2 Jahren!!! Das Finanzamt kennt jedoch Deine ursprüngliche Schlüsselnummer nicht mehr. Also weise Sie drauf hin und alles wird gut!


    Zitat

    Ich habe Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt unter Bezugnahme auf
    die "unbekannte" Emissionsklasse und habe jetzt nochmal einen Nachtrag
    aufgesetzt, indem ich eine weitere und rückwirkende Besteuerung nach
    Gewicht fordere, da mein T4 laut Gesetz gar kein PKW sein kann.


    ?? rückwirkend nach Gewicht? Du meinst, Du möchtest alles so beibehalten, wie es bisher war sprich einfach nur nichts nachzahlen? Um eine Nachzahlung kommst Du nicht herum. Das ist einfach so. Versuche Dein Bus als "anderes KFZ" einzustufen - dann gelten weiterhin die 172 Euro. Welche Bedingungen Dein Bus dafür erfüllen muss, erfragst Du beim TÜV oder im Archiv.



    Was auch immer Dein Freund da gemacht hat - wenn lediglich die Stehhöhe als Kriterium zur Womo-Anerkennung fehlt, so gilt der Zeitpunkt des Dachaufbau bzw. -eintrag in die KFZ-Papiere. Lässt Du jetzt ein Dach aufbauen, bist Du auch erst ab jetzt Womo - nachzahlen ist also für die dachlose Zeit aufjedenfall angesagt! Bei Deinem Freund wird es sich entweder um ein Irrtum oder um den Anfang seines Steuerjahres handeln, dessen Zeitraum aber wieder gegengerechnet wird. Zahlen müsste auch er.


    Wenn Dir die zukünftige Steuer zu hoch ist und die Geschichte als "anderes KFZ" nicht funktioniert, denk über ein Hubdach nach. Das Pilzdach reicht ja schon und ist für ca. 900 Euro neu zu haben.


    Gruss
    Sequal