Sichtbare, eindeutig erst nach einem Hagelschlag entstandene Eindellungen am GFK Aufstelldach werden laut Versicherungsgutachter nicht als solche anerkannt, sondern werden als „konstruktiv bedingte Eindellungen“ angesehen. Laut Gutachter und der Versicherung gibt es bei den GFK Dächern von Westfalia keinen Fall, bei dem eine Versicherung einen Hagelschaden anerkannt hätte. Bevor ich mich auf ein teures Vergleichsgutachterverfahren einlasse, möchte ich hier im Forum die Frage stellen, ob jemand einen Hagelschaden am Westfalia GFK Dach nachgewiesen hat und dies auch von einer Versicherung anerkannt wurde.
Danke für Info´s
Reiner