Stand meiner Recherche:
Mein 99er MV II KANN mit einem RPF die grüne Plakette erreichen (zur Zeit rote Plakette ohne RPF), auch wenn in vielen Listen max gelb als erreichbar angegeben ist. Grund: Laut Oberland Mangold hat das Kraftfahrtbundesamt bei diesem Typ (und wenigen anderen Typen) einen Fehler in der ursprünglichen Einstufung gemacht.
Und tatsächlich, in einigen aktuellen Listen gibt es bei der Schadstoffschlüsselnummer (04) 27 eine Fußnote, dass bei dieser Schadstoffschlüsselnummer, wenn gleichzeitig als Schadstoffnorm "96/69/EG I" im KFZ-Schein eingetragen ist, die grüne Plakette BEI NACHWEIS, DASS DIE VORRAUSSETZUNGEN FÜR DIE GRÜNE PLAKETTE ERFÜLLT SIND, eben die begehrte grüne Plakette erteilt werden kann. Angeblich beruht diese Fußnote auf einer Gesetzesänderung von Ende 2007 (wird z.B. bei der DEKRA so weit ich weiß noch nicht berücksichtigt).
Meine Fragen:
1.) Kann mir jemand meine Recherche bestätigen?
2.) Erreicht man bei diesem Motor immer die grüne Plakette durch Einbau des RPF?
3.) Welche RPF sind zu empfehlen?
Danke für Eure Tipps (und vielleicht fallen bei meinem Recherchenergebnis dem Einen oder Anderen ja einige Steine vom Herzen...).
Gruß,
G.