Folgende Aussage von VW hierzu:
Zitat:
"Die neuen Volkswagen Fahrzeuge mit Ottomotor, mit Erstzulassung ab dem 01.03.2006, sind fuer eine Zumischung von bis zu 10 Volumenprozent Bioethanol zum Ottokraftstoff (E10) geruestet. Fuer die 1,4 l Ottomotoren mit 59/63/66 KW gilt dies mit Erstzulassung Modelljahr 2007. Alle Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor dem 01.03.2006 liegt, koennen nicht mit dieser Beimischung betankt werden."
=> Superplus muss getankt werden.
Gruß
Stefan