So hallo alle zusammen hab mal wieder nee Frage:
Mein Multivan AAB Baujahr 1995 2,4D hat es ja damals nach der Steuerumstellung sauber dawischt. Habe rückwirkend fast 1000 Euro nachzahlen dürfen "Danke an die Regierung nochmal" Zuvor war er ganz normal als Wohnmobil zugelassen 2810kg sonder kfz mit 172 Euro steuer danach habe ich geringfügig mehr gezahlt " Trommelwirbel" geschmeidige 910 Euro im Jahr. Hab mich natürlich tierisch gefreut weil die finanzis es rückwirkend gefordert haben und 2 wochen später gleich für das nächste Jahr. Natürlich hab ich schnell gehandelt sofort Oxikat rein und jetzt bin ich bei 414 Euro gelandet nur die Steuer für das Jahr zuvor oder dreivierteljahr musste ich zahlen weil die Gesetzesänderung rückwirkend geltend gemacht wurde. Somit hab ich brav wie ich bin gezahlt und einspruch gegen die Steuer bescheid laut paragraf xyz ..... und so erhoben.
Jetzt zu meiner Frage ist jetzt schon was neues bekannt sind die Sammelklagen des ADAC und der Anderen Verreine schon verhandelt worden bzw. ist dabei schon was raus gekommen wer gewonnen hat bzw. ob die rückwirkende einziehung verfassungswidrig ist. Ich hoff es weis von euch einer bescheid wie die sachlage steht und ob ich das Finanza.. schon mal ans Bein pinkeln kann.
Gruß Wolfi