Gerichtsurteil Steuer rückwirkend zurück?

  • So hallo alle zusammen hab mal wieder nee Frage:


    Mein Multivan AAB Baujahr 1995 2,4D hat es ja damals nach der Steuerumstellung sauber dawischt. Habe rückwirkend fast 1000 Euro nachzahlen dürfen "Danke an die Regierung nochmal" Zuvor war er ganz normal als Wohnmobil zugelassen 2810kg sonder kfz mit 172 Euro steuer danach habe ich geringfügig mehr gezahlt " Trommelwirbel" geschmeidige 910 Euro im Jahr. Hab mich natürlich tierisch gefreut weil die finanzis es rückwirkend gefordert haben und 2 wochen später gleich für das nächste Jahr. Natürlich hab ich schnell gehandelt sofort Oxikat rein und jetzt bin ich bei 414 Euro gelandet nur die Steuer für das Jahr zuvor oder dreivierteljahr musste ich zahlen weil die Gesetzesänderung rückwirkend geltend gemacht wurde. Somit hab ich brav wie ich bin gezahlt und einspruch gegen die Steuer bescheid laut paragraf xyz ..... und so erhoben.
    Jetzt zu meiner Frage ist jetzt schon was neues bekannt sind die Sammelklagen des ADAC und der Anderen Verreine schon verhandelt worden bzw. ist dabei schon was raus gekommen wer gewonnen hat bzw. ob die rückwirkende einziehung verfassungswidrig ist. Ich hoff es weis von euch einer bescheid wie die sachlage steht und ob ich das Finanza.. schon mal ans Bein pinkeln kann.
    Gruß Wolfi

    "Ein hoch auf unsern Busfahrer, Busfahrer.......\"

    VW T4 Multivan 2,5 TDI AXG 2001 (grün),

  • Zitat

    schau mal hier nach:
    http://www.reisemobil-union.de/


    Pitter


    ah ok danke sind nur leider nicht sehr weit gekommen bis jetzt ich hoff das wird noch und ich hoff die gewinnen auch hab sogar gespendet *G*


    danke

    "Ein hoch auf unsern Busfahrer, Busfahrer.......\"

    VW T4 Multivan 2,5 TDI AXG 2001 (grün),



  • Hallo,


    Die Musterklage der Reisemobilunion wurde am 8.August 2007 eingereicht.


    Ja,-----so schnell arbeiten die Gerichte nun auch nicht-----.
    Soweit ich weiß gibt es da nichts neues.


    Das Urteil über die Kilometerpauschale für den Weg zur Arbeit , beim Bundesverfassungsgericht steht ja auch noch aus.


    Allerdings habe ich gegen meinen Einkommensteuer-Bescheid Widerspruch eingelegt und den Geldbetrag bis zum 21 KM gefordert.


    Dieser wurde mir dann auch zähneknirschend überwiesen (300 Euro) mit dem Hinweis, das falls das Verfassungsgericht die jetzige Km-Pauschale - erst ab dem 21 Km für Verfassungskonform hält, ich den Betrag mit 6% Zinsen zurückzahlen muß.


    Warten wirs ab.