Probleme bezgl. Kaltlaufregler in Sicht

  • Hallo,
    schaut doch mal auf folgende Seite:


    Autokat.de


    Es scheint sich hier Ungemach anzudeuten. Zumindest für solche Systeme, wie ich -und wahrscheinlich viele andere Bus-Fahrer- eingebaut haben. Mein Kaltlaufregler der Fa. Kat-Center hat leider nur ein Gutachten nach § 19 StVZO. Leider nicht in Verbindung mit der 52. Ausnahmeverordnung. Die Frage, die sich stellt, gibt es eine rückwirkende Aberkennung der Euro2-Norm mit der Folge 180 Euro mehr zu löhnen oder nicht. Umweltplakette ist ja nicht betroffen. War vorher auch schon grün. Habe mal an meinen Verkäufer eine Mail geschickt. Mal schauen, was der antwortet.


    Schönen Sonntag noch


    Stefan


  • Moin Stefan,


    Text mal bis runter lesen sind hauptsächlich Fahrzeuge mit keinem bzw. U - Kat betroffen, also kein T4.


    By Maik

  • Zitat

    Text mal bis runter lesen sind hauptsächlich Fahrzeuge mit keinem bzw. U -
    Kat betroffen, also kein T4.


    By Maik


    Ne, leider nicht, die unter 1.) genannten sind genau die KLR wie ich einen von Kat-Centere drin habe. Habe nur ein einfaches Gutachten, ohne Nennung der 52. Ausnahmeverordnung als Grundlage. Außerdem habe ich nicht den Schlüssel 77 sondern 27, wie unter 2.) genannt. Ich zahle ja auch nur 7,.. Euro Steuer.


    Stefan