Hallo,
schaut doch mal auf folgende Seite:
Es scheint sich hier Ungemach anzudeuten. Zumindest für solche Systeme, wie ich -und wahrscheinlich viele andere Bus-Fahrer- eingebaut haben. Mein Kaltlaufregler der Fa. Kat-Center hat leider nur ein Gutachten nach § 19 StVZO. Leider nicht in Verbindung mit der 52. Ausnahmeverordnung. Die Frage, die sich stellt, gibt es eine rückwirkende Aberkennung der Euro2-Norm mit der Folge 180 Euro mehr zu löhnen oder nicht. Umweltplakette ist ja nicht betroffen. War vorher auch schon grün. Habe mal an meinen Verkäufer eine Mail geschickt. Mal schauen, was der antwortet.
Schönen Sonntag noch
Stefan