Eberspächer Luftstandheizung D3LP

  • Hallo, bin neu im Forum und grüße alle Forianer.
    Bei meinem T4 2,5 TDI, ACV, Cali Coach, EZ 07/96 (MJ 97) muss vor der nächsten HU die Brennkammer der Standheizung ersetzt werden. Aus diesem Anlass habe ich folgende Fragen:
    1. Welche Teile außer der Brennkammer selbst sollten anlässlich des Wechsels
    sinnvollerweise noch ersetzt werden (Flammwächter, Glühkerze etc.)?
    2. Prüft die Werkstatt auch die Notwendigkeit des
    Wechsels dieser Teile oder muss ich explizit dafür zusätzlich einen
    Auftrag erteilen?
    3. Wie verhält es sich mit dem Gebläsemotor der Standheizung? Sind auch
    an diesem Teil Wartungsarbeiten vorzunehmen und Teile auszutauschen
    (z.B. Kohlen)?
    4. Welche Werkstatt (Freundlicher oder Boschdienst) ist vorzuziehen.
    Der örtliche :) ist m.E. eher auf PKW (VW und Audi) spezialisiert.
    T4 sieht man dort eher selten. Da ich die Werkstatt allerdings nur
    wegen eines Batteriewechsels in den letzten 18 Monaten in Anspruch nehmen
    mußte, kann ich keine Aussage über die Qualität von Reparaturarbeiten
    machen.
    Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?
    Schon jetzt vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
    Gruß Kalle1

  • Hallöchen,
    ich habe hier schon einiges zu dem Thema gelesen, da meine Heizung nun auch 10 Jahre alt wird. Die Aussagen zum Tausch sind sehr unterschiedlich. Angeblich würde den Tüv das nicht mehr interessieren? Da meine Heizung selten in Betrieb war und ich den Tausch nicht einsehe, suche ich noch nach einer Lösung. Vieleicht Sicherung raus und behaupten die Heizung wäre nicht in Betrieb ;)
    Gruß
    Holgi

  • Hallo!
    Das scheint von Tüv zu Tüv unterschiedlich zu sein. Mein T4 ist Baujahr 1993 und er ist nun schon das 2.Mal solange ich ihn habe, durch den Tüv gekommen, obwohl die Brennkammer weit über 10 Jahre ist.

  • Zitat

    1. die Pflicht zum Wechsel des Wärmetauschers (Brennkammer) noch 10 Jahren
    gibt es nicht mehr


    Moin,


    es stimmt, daß die EU-Richtlinie als Nachfolgevorschrift der bisherigen nationalen Vorschrift diese Pflicht nicht mehr beinhaltet.
    ABER: Der Hersteller hält dennoch an dieser Vorgabe fest, da Bauart und Material nicht geändert wurden - welche aufgrund der zur Entwicklungszeit gültigen Vorschrift konstruiert wurden und daher auf eine bestimmte Lebensdauer ausgerichtet sind. Woher soll das Material auch wissen, daß es jetzt anders korrodieren muß?
    Sicher: ein Austausch, einfach weil die Frist vorüber ist, ist nicht mehr Pflicht - aber zumindest wäre eine Kontrolle in kürzeren Intervallen angebracht. Da würde ich auf keinen Fall auf Basis des Zustands nach 11 Jahren den Betrieb für weitere 10 abstempeln, das sind immerhin dann 200% der Soll-Lebensdauer ...


    Ich selbst stehe auch dicht am Thema: mein Bus und damit auch die Heizung wird im November 11 und HU-fällig.
    Gibt es brauchbare CO-Warner als Alternative?

    Gruß
    MiKo
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    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 74 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 185Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"

  • Da hast du natürlich recht, aber es sieht so aus, als ob die Brennkammern schon seit längerem an Haltbarkeit gewonnen haben. Und wenn ein Fachbetrieb da eine neue Freigabe für einige Jahre erteilt, muss es ja entsprechende Erfahrungen geben.


    Zusätzlich einen CO-Warner einzusetzen ist natürlich eine gute Idee. CO-Warner gibt es ja inzwischen zu bezahlbaren Preisen z.B. hier.


    Ralf