Hallo,
wie im ursprünglichen Beitrag angekündigt, habe ich bei SKN und Oberland-Mangold angefragt, wie es sich mit der Gewährleistung für den DPF verhält, wenn der SKN-Chip installiert wird.
Die Antwort von Oberland-Mangold finde ich ehrlich gesagt etwas bescheiden, dafür dass es solange gedauert hat.
Allerdings habe ich auch nicht wirklich etwas anders erwartet: Chiptuning und Gewährleistung für den DPF gibt es wohl nicht zusammen.
Meine Anfrage an SKN und die Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im oben genannten T4-Forum der "VWBuswelt" wurde im Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen eine Aktion zum Chiptuning für Fahrzeuge vom Typ Volkswagen T4 TDI unternommen.
Die Aktion hat mein Interesse geweckt.
Mein Fahrzeug hat folgende Daten: Volkswagen T4 Caravelle TDI, 111kW, langer Radstand, Motorkennung AXG, Erstzulassung 05/2003, nachgerüstet mit Dieselpartikelfilter (DPF) der Firma Oberland-Mangold, ca. 90.000 km Laufleistung.
Ich hoffe, dass Sie mir folgende Fragen beantworten können:
Durch das SKN-Chiptuning soll die grüne Feinstaubplakette mit der DPF-Nachrüstung erhalten bleiben. Können Sie das bestätigen?
Ist es richtig, dass die Firma SKN ein TÜV-Gutachten für den Nachweis zur grünen Feinstaubplakette in Auftrag gegeben hat?
Ist es richtig, dass das Gutachten gesondert erworben werden muss? Falls ja, welche Kosten entstehen dabei?
Ist das Erreichen von "Grün" mit dem SKN-Chiptuning an einen bestimmten Hersteller für den DPF gebunden, sprich die Firma Oberland-Mangold?
Waren Sie in Kontakt mit der Firma Oberland-Mangold in Bezug auf eine mögliche zusätzliche Belastung des DPFs durch das Chiptuning?
Ist Ihnen bekannt, ob es Einschränkungen der Gewährleistung des DPFs seitens der Firma Oberland-Mangold gibt?
Guten Tag Herr........,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da wir derzeit die Motorshow in Essen vorbereiten, möchten wir unsere späte
Antwort entschuldigen.
Hier die Antworten zu Ihren Fragen:
Durch die Optimierung werden die Schlüsselnummern nicht beeinflusst, das Fahrzeug behält seine grüne Feinstaubplakette.
Sie können für 141.-€ ein Gutachten erwerben, auf dem die Mehrleistung bestätigt wird. Auf diesem Dokument bleiben die Schlüsselnummern und der Fahrzeugtyp identisch zur Serie, somit gibt es keine Probleme mit dem nachgerüsteten DPF (nicht Markenabhängig) und der grünen Plakette.
Mit der Firma Oberland-Mangold stehen wir nicht direkt in Kontakt, wir überprüfen die Optimierung generell an nachgerüsteten DPF, wir beziehen uns nicht auf bestimmte Hersteller, deshalb müssten Sie bezüglich Gewährleistungsansprüchen auch mit Oberland-Mangold selbst in Kontakt treten.
Die Anfrage an Oberland-Mangold und die Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Fahrzeug wurde 02.04.2009 mit einem Partikelfilter der Firma
Oberland-Mangold nachgerüstet.
Mein Fahrzeug hat folgende Daten: Volkswagen T4 Caravelle TDI, 111kW, langer
Radstand, Motorkennung AXG, Erstzulassung 05/2003.
Es ist mir bekannt, dass die Firma SKN eines sogenanntes Chiptuning für oben
genannten Fahrzeugtyp anbietet: Leistungssteigerung ca. 22 kW.
Ein entsprechend von der Firma SKN beauftragtes Gutachten soll den Nachweis
erbringen, dass auch mit dem Chiptuning die Bedingungen für die grüne
Feinstaubplakette erreicht werden, sofern das KFZ mit einen Partikelfilter
nachgerüstet ist.
Mir ist nicht bekannt, ob das TÜV-Gutachten nur zusammen mit einem
Partikelfilter eines bestimmten Herstellers gilt. Ich habe die Firma SKN
diesbezüglich bereits angefragt und warte noch auf die Antwort.
Da aber auch ohne Chiptuning die Partikelminderungsstufe PM1 als
Voraussetzung zur grünen Feinstaubplakette nur zusammen mit dem
Partikelfilter eines bestimmten Herstellers und der dazugehörigen ABE
eingetragen wird, vermute ich, dass das TÜV-Gutachten der Firma SKN
ebenfalls an den Partikelfilter eines bestimmten Herstellers gebunden ist.
Ich hoffe daher, dass Sie mir folgende Fragen beantworten können:
Ist Ihnen bekannt, ob das TÜV-Gutachten zum Chiptuning für oben genannten
Fahrzeugtyp im Zusammenhang mit einem Partikelfilter aus Ihrem Hause
erstellt wurde?
Sehen Sie für den hier geschilderten konkreten Einsatzfall mit dem
Chiptuning der Firma SKN ein erhöhtes Schadensrisiko für den Partikelfilter?
Falls ja: Welche zusätzlichen Schäden mit dem SKN-Chiptuning könnten
auftreten und wodurch wären diese Schäden begründet?
Gibt es Einschränkungen bei der Gewährleistung für den Oberland-Mangold
Partikelfilter im Zusammenhang mit dem SKN-Chiptuning und dem genannten
Fahrzeugtyp?
Falls ja: Welche Einschränkungen sind dies?
Sehr geehrter Herr .......,
vielen Dank für Ihre e-mail vom 19.11. und entschuldigen Sie bitte die lange
Bearbeitungszeit.
Das von Ihnen genannte Chip Tuning bzw Gutachten der Fa SKN wurde nicht im
Zusammenarbeit mit dem
Oberland Partikel-Kat erstellt. d.h. unsere ABE ist nur für Fahrzeuge im
Serienzustand d.h. in
Ihrem Fall für den TW / 111 kW ausgerichtet und gültig.
Ich weiß: Sehr viel Text!
Noch ein paar Fragen, falls ich mich doch noch irgendwann für den SKN-Chip entscheide:
Wenn ich den Power-Chip nehme, bekomme ich dann automatisch die "gemäßigte" Variante?
Das TÜV-Gutachten muss ich wohl oder über mit dazu kaufen?
Kann mit dem Gutachten gleich der entsprechende Eintrag in die Zulassungsbescheinigung erfolgen oder muss ich vorher noch mal zum TÜV/Dekra, Stichwort Änderungsabnahme?
Danke für die Rückantwort!
Gruß, Clemens