LKW Zulassung

  • Hallo, Gemeinde, da ich eine Steuerliche Rückstellung im Jahr 08 gemacht habe, mit der Auflage, mir einen LKW zu kaufen., frag ich mich nun, ob es auch irgentwie geht, das ich einen Multivan als LKW für meine Firma zulasse. Größer brauch ich kein Auto. Wer hat einen Multivan als LKW ???


    Viele Grüße ! Jens

  • Zitat

    Hallo, Gemeinde, da ich eine Steuerliche Rückstellung im Jahr 08 gemacht
    habe, mit der Auflage, mir einen LKW zu kaufen., frag ich mich nun, ob es
    auch irgentwie geht, das ich einen Multivan als LKW für meine Firma
    zulasse. Größer brauch ich kein Auto. Wer hat einen Multivan als LKW ???


    ... und die Gurtaufnahmen unbrauchbar machen.
    Dann mit TÜV-Gutachten als 2- oder 3- Sitzer LKW umschreiben lassen.


    Einfacher und günstiger in der Anschaffung ist das mit einer Caravelle -und dann gleich ohne die hinteren Sitze- bei praktisch gleichem Comfort dazu bei Bedarf mit langem Radstand, den es beim Multivan nicht gibt.


    Einen langen Radstand könnte man ggf. auch mit einer 2 Sitzzreihe ausstatten und als LKW zulassen.
    Zumindest passte das so beim T4 mit LR noch.


    Das Argument ist, dass der Laderaum grösser/ länger als der Passagierraum sein muss. Es zählt die Länge von den Pedalen bis zur Rückenlehne des hintersten Sitzes.


    Dazu ggf. vorher(!) den TÜV des geringsten Misstrauens konsultieren.


    Nur ist dann eine Besteuerung als PKW sehr wahrscheinlich -ausser da pennt jmd. beim KVA oder Finanzamt-. :D



  • guten Morgen; tolles Thema;


    Wer von euch kennt jedoch auch die gesetzl. Lage in Österreich?


    6 Sitzeplätze ist glaube ich eine der Bedingungen;
    dazu kommt noch eine Teilverlasung bzw. vollständige Teilabdunkelung;


    Radstand? die oben angeführten Punkte gibt es bei uns auch mit KR,
    jedoch mit Trennwand.


    Vielleicht liese sich ja doch ein MV oder Caravelle (KR) zu einem LKW
    "missbrauchen" (umbauen):


    Letzte Scheiben zukleben; auf den Sitzschienen nur bis zu 6 Einzelsitze
    in position bringen; und ein fixes Trenngitter verschrauben;


    Somit müsste dann ein LKW-Zulassung möglich sein also ohne NoVa besteuerung.


    Ich würde z.b. nur max. 4 Einzelsitze benötigen.


    gruß Karuska


  • LKW: Trennwand rein (so wie TransVan oder Kastenwagen) und Scheiben Zumachen (je nach Prüfer).

  • hallo und guten Abend;


    danke für die Antworten!


    schließt eine Umtypisierung vom einem MV-Kombi auf einen
    LKW auch die Rückzahlung (Novabefreiung) in Ö mit ein?


    um diese ca. 10bis15% würde es mir gehen,
    da ein ein reiner Kastenwagen mit ein paar zusätzlichen
    extras sowieso schon bald den MV-Preis erreicht, habe
    ich die rücktypisierung eines MV auf LKW in Auge gefasst.
    Es würde sich aber nur rechnen wenn man mit dieser
    vorgangsweise die Nova zurückbekommen würde.


    lg. aus Wien;


    Karuska












    LKW: Trennwand rein (so wie TransVan oder Kastenwagen) und Scheiben
    Zumachen (je nach Prüfer).

  • NoVa wird schwer: da brauchst die Trennwand dafür und dann ists halt kein Multivan mehr :(
    Vorsteuer geht - aber auch für den normalen Multivan mit mehr als 5 Sitzen. Sonst frag noch im Finanzamt: da gibts eine eigene NoVa-Stelle - die wissen alles genau und sind ungewohnt hilfsbereit!

  • Guten Abend;


    Danke nochmal für die Rückantwort;
    sollte ich näheres erfahren werde ich es nochmal
    reinstellen.


    Das es danach kein richtiger MV mehr wäre würd keine Rolle
    spielen.
    Es entsteht nur folgende Überlegung:


    Einen Kombi mit allen Sicherheitsrelevanten Extras aufzurüsten,
    welche der MV schon hat (von den Seiten und Kopfairbags bis zur
    Scheinwerferreinigungsanlage) steigert die Kosten auf MV-Preis.
    Deshalb plage ich mich mit der Überlegung einen MV auf
    LKW rückzurüsten und erst ev. Wiederverkauf nach 5-10 Jahren
    das ganze Schnick-Schnack beizuglegen und fertig.



    Die Nova liegt bei ca. € 5.000,- !


    Gruß vorerst aus Wien;


    Karuska







    [quote]NoVa wird schwer: da brauchst die Trennwand dafür und dann ists halt kein
    Multivan mehr :(
    Vorsteuer geht - aber auch für den normalen Multivan mit mehr als 5
    Sitzen. Sonst frag noch im Finanzamt: da gibts eine eigene NoVa-Stelle -
    die wissen alles genau und sind ungewohnt hilfsbereit!