Besteuerung T4 AAB - Zulassen als PKW oder LKW?

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich von meinem bisherigen Bulli getrennt, und durch einen neuen ersetzt. Den Frust wollte ich mir dann doch nicht mehr antun... Wie dem auch sei. Ich hänge nun beim Thema Besteuerung, da es sich bei dem neuen um einen Diesel handelt. Ein paar Beiträge hier im Forum hab ich schon gelesen, und auch ein bisschen das WWW durchsucht, bin aber nicht schlauer als vorher - ich kenn mich damit auch absolut nicht aus.


    Ich hoffe auf eure Hilfe und Tipps! Ich überlege, ob ich den Bulli nun als LKW oder PKW zulassen soll. Davon abhängig mache ich auch, ob es sinn hat ihn auf Euro2 oder besser aufzurüsten, wenn möglich. Bisher hat er den Schadstoffschlüssel 23 (S:93/59/I,G:92/97/EWG). Vielleicht hat auch hier jemand ein paar Ideen.


    Hier noch ein paar Eckdaten vom Bus.


    Baujahr 1991,
    Motorcode AAB
    Langer Radstand
    Hochdach
    zul. Gesamtgewicht 2810 kg.



    Ich bin für jeden Tipp und Hinweis, vielleicht auch von jemanden der das kürzlich erst gemacht hat sehr dankbar!
    Wenn jemand noch Zahlen hat, umso besser...


    Gruß heute aus Windeck,


    Michael

  • Ich hoffe auf eure Hilfe und Tipps! Ich überlege, ob ich den Bulli nun als LKW oder PKW zulassen soll. Davon abhängig mache ich auch, ob es sinn hat ihn auf Euro2 oder besser aufzurüsten, wenn möglich. Bisher hat er den Schadstoffschlüssel 23 (S:93/59/I,G:92/97/EWG). Vielleicht hat auch hier jemand ein paar Ideen.


    Motorcode AAB
    zul. Gesamtgewicht 2810 kg.


    Hallo aus Berlin an die Sieg!


    Die Besteuerbarkeit als LKW hängt ztu allererst an der Zulassung als LKW mit dem dazugehörigen Parameter "Ladfläche" (mind. 50% des Innenraums ab Pedal.
    Damit wäre theoretisch(!) eine zusätzliche Sitzreihe hinter dem Fahrerstz möglich.


    Aaaaber(!) das Finanzamt erkennt steuerrechtlich in aller Regel nur LKW mit maximal 3 Sitzplätzen in der Fahrerkabine an. Überzählige Gurte müssen entfernt und die Haltepunkte unbrauchbar gemacht sein.
    Je nach FA ist eine Vorführung erforderlich.


    Wenn du mehr als 3 Sitzplätze in der Fahrerkabine brauchst hat sich das Thema LKW idR. erledigt und es bleibt als steuermindernde Massnahme nur ein Oxi-Kat.
    Den gibt es für das FZ für ca. 750 - 800 EUR und hat sich nach ca 2 Jahren über die Steuerersparnis amortisiert.
    Die Besteuerung erfolgt dann für EUR2 -auch wenn aufgrund von Gewichtsgrenezen die gelbe Plakete für EUR3 erteilt wird- aber der Steuerunterschied zwischen EUR2 und EUR3 ist sowieso sehr gering.

  • Hallo screwdriver,


    danke für die schnelle Antwort. Ich habe vorne drei Sitzplätze, und das reicht mir auch. Der hintere Bereich soll nicht über Sitzplätze verfügen, die während der Fahrt genutzt werden. Gurte o.ä. sind auch nicht vorhanden. An den Oxikat von Mangold hab ich schon gedacht.


    Okay, wenn ich das richtig verstehe benötige ich einen Oxi-Kat bei PKW Zulassung um Steuern zu sparen, aber bei einer LKW Zulassung kommt die Schadstoffklasse nicht in betracht? Ich hab mal gehört, die Steuern als LKW liegen bei 172€... Ist das korrekt und aktuell?

  • die Steuern als LKW liegen bei 172€... Ist das korrekt und aktuell?


    Ja, das ist richtig.
    Und die LKW-Besteuerung ist völllig unabhängig von der Schadstoffklasse.


    Als was ist der T4 denn derzeit zugelassen?


    Die Plakette braucht man im Zweifelsfall nur für die Umweltzonen.
    Wobei man mit "Gelb" da auch nicht mehr weit kommt.


    Ein System mit Partikelfilter für "Grün" ist wohl für ca 1700 EUR mit Einzelabnahme über einen einzigen Hersteller (-> Deissler) zu haben.

  • Dat is mir jetzt ein bisschen zu teuer ;)


    Momentan ist er als PKW zugelassen, und wurde vorher im Behindertentransport eingesetzt. Laut S.1 sind 8 Sitzplätze eingetragen. Heißt also, ich muss zuerst zum TÜV und den als LKW umschreiben lassen. Kann ich das im Zusammenhang mit einer HU/AU machen?

  • OT:


    Hej screwi,


    sag mal wieso weisst du schon wieder dass Windeck an der Sieg liegt?

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

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  • Dat is mir jetzt ein bisschen zu teuer ;)


    Momentan ist er als PKW zugelassen, und wurde vorher im Behindertentransport eingesetzt. Laut S.1 sind 8 Sitzplätze eingetragen. Heißt also, ich muss zuerst zum TÜV und den als LKW umschreiben lassen. Kann ich das im Zusammenhang mit einer HU/AU machen?


    Ja, musst du dann umschreiben lassen und die Eintragung der Sitzplatzzahl auf "3" incl. Fahrersitzplatz ändern lassen.
    Dazu muss dann auch die Beifahrer-2er-Bank vorne drin sein und nicht 2 Einzelsitze.


    Die Kosten für das Gutachten sind unabhängig von der HU/ AU.


    Kläre vorher mit dem TÜVer ab, was er für die Umwidmung zum LKW evtl. sehen will.
    Manche kommen auf so komische Ideen wie Fenster zuschweissen und Abtrennung hinter den Sitzen....



    Wenn der so anfängt such dir gleich nen anderen TÜV.

  • Danke, dann bring ich das Montag gleich mal alles in Erfahrung... ;)


    Oberbergischer Kreis? Ich bin im Rhein-Erft Kreis in meiner Heimat, im Kreis Düren wohnhat, und halte mich momentan nur hier in Windeck auf für ein DRK Seminar. Sind wir nicht alle Weltenbummler? :cheer:

  • Meine alte Heimat liegt "nebenan" im Oberbergischen Kreis ;)


    wo genau?


    Ich bin in Hennef aufgewachsen und hab in Herchen Abi gemacht....

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Nochmal back to Topic :D



    Aaaaber(!) das Finanzamt erkennt steuerrechtlich in aller Regel nur LKW mit maximal 3 Sitzplätzen in der Fahrerkabine an. Überzählige Gurte müssen entfernt und die Haltepunkte unbrauchbar gemacht sein.
    Je nach FA ist eine Vorführung erforderlich.


    So, das ist anscheinend von FA zu FA unterschiedlich. Der TÜV handelt regional nach den Vorgaben des Finanzamtes. Das FA Bergheim möchte maximal drei Sitzplätze, und eine Trennwand. Die Trennwand kann sein wie sie will (Blech, Holz) und muss bis zur Kopfstütze gehen. Dann müssen alle Gurte und weiteren Sitze ausgebaut werden. Damit geben die sich zufrieden, wenn der TÜV das bestätigt...


    Und da gehts los. Der eine TÜV möchte eine Trennwand mit der B-Säule verbaut, geschweißt oder geschraubt ist egal, der andere sagt einfach ne Trennwand - die kann auch am Boden verankert sein. Was die Gurte angeht, isses wieder gleich. Gurtstellen müssen dicht gemacht werden; dem einen reicht Gurte raus, dem anderen Punktschweißen, und wieder einem anderen rundherum zu. Der Begriff "unbrauchbar" machen ist hier sehr weit dehnbar und von Prüfstelle zu Prüfstelle unterschiedlich. Was sie aber auch wollen, ist eine Wiegekarte für die Umschreibung...


    Ich frag nochmal beim VW Fachmann nach, und lass mir ne Auskunft kommen, ob das nicht einfacher geht.



  • Dafür, dass die Trennwand nicht erforderlich ist, gibt es wohl einschlägige Urteile.
    Such es dir raus und argumentiere damit, wenn es dir wichtig ist..
    Ansonsten ist eine Sperrholztrennwand schnell gebastelt (mit Pappeschablone) und hinterher genauso schnell wieder entfernt..


    Eine Wiegekarte ist dann das geringste Problem.


    Der VW-Mensch kann dir nicht wirklich weiterhelfen.
    Ausser der hat einen Werkstatt- TÜVer, der die Umwidmung durchziehen darf.
    Das dürfen nämlich noch längst nicht alle TÜV/ Dekra- Mitarbeiter.


    Wenn du die Gurte und Sitze raus hast mach in die Gurtgewinde Maler-Acyl rein, eine dünne Lage GFK-Stachtel drüber und ein wenig Lack in Wagenfarbe. Dann sind die Löcher verschwunden und später ohne grosse Aktion bei Bedarf wieder herstellbar.


    Ich hatte die Gurtgewinde einfach "vergessen" und es hat niemanden interessiert.
    Um die Sache zu beschleunigen und "lautere Absicht" zu demonstrieren hatte ich mir aber eine geschlossenen Sperrholztrennwand reingesetzt und später auf ca. 1/3 Höhe gekürzt. Das hilft im Winter deutlich gegen Kälte von hinten.
    Die Trennwand selber wurde nicht eingetragen.


    Ich hatte zum "Sonstigen KFZ Reparatur-FZ" umwidmen lasssen.
    Da sind dann aber noch ganz andere Ausstattungsmerkmale wesentlich und hat für mich den charmanten Vorteil dass es kein LKW ist und ich ohne Zweckbeschränkung auch Sonntags mit Anhänger fahren darf.

  • meiner alte Dicke warvom Werk als LKW ausgeliefert worden und sie hatte keine Trennwand.


    Die Trennwand bekam man auch beim LKW nur gegen Aufpreis. Sie ist kein LKW bestimmendes Element.
    Bestimmend ist der Zweck des Fahrzeugs.


    Umgekehrt hatten es einige Spediteure darauf abgesehen ihre LKW als PKW zuzulassen, damit sie das Sonntasgfahrverbot umgehen konnten.
    Sie haben also gerne die erhöhten PKW Ateuern gezahlt.


    Aber es gab Verfahren in denen gerichtlich festgstellt wurde dass der Zweck Gütertransport die LKW bestimmende Eigenschaft ist und nicht die Ausstattung mit oder ohne Gurte und sie mussten das übliche Bussgeld berappen und bekamen ihre drei Punkte für verbotenes sonntagsfahren.
    Seit dem fahren dann eben immer zwei Sprinter als einer mit Hänger am Wochenende.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)