Reklamationsansprüche Rückfahrwarner welche Rechte habe ich ???

  • Hallo Leute ich brauche Hilfe,
    Habe mir Rückfahrhilfen von der Fa MHW für vorne und hinten gekauft.Laut MHW gibt es keine Probleme wenn am FZ eine Anhängerkupplung montiert ist.Gibt es aber doch!Sobald ich den Rückwärtsgang einlege piept das Anzeigegerät und die beiden Leuchtdioden der inneren hinteren Sensoren leuchten rot.´Habe bei MHW angerufen und reklamiert wollte eine neue Kunststoffstoßstange ca 190 €.MHW meint das geht nicht,ich soll doch einfach die beiden Kabel der Sensoren abklemmen.Obwohl ich auf der Motorshow in Essen,und auch telefonisch nachgefragt habe sagte man mir keine Probleme mit Anhk.
    Nun meine Frage habe ich ein Recht auf eine neue Stoßstange da ich alle Sensoren benutzen möchte ???


    Vielen Dank im Voraus


    Bullytreter (Sektion Kohlenpott)


    Ansonsten würde ich mir das System immer wieder kaufen!

    Gruß Bullytreter (Sektion Kohlenpott) Verkaufe: T4 Lederteile; Handschuhfach, Handbremse, Fach über der ZE; 1 Stück 16" BBS Felge; komplettes ABS; Servo.

  • Moin,


    ich kann dir zwar nicht juristisch helfen, aber ich habe einen technischen Beitrag.
    Ich habe den in-pro ParkBoy III mit 4 Sensoren hinten und starrer AHK. Die beiden mittleren sind parallel geschaltet, und so weit von dem Kugelkopf weg, daß sie ihn nicht mehr sehen. Ich denke, du hast einfach zu dicht am Haken montiert ... Versuch doch, die Sensoren etwas nach außen zu drehen, es gibt doch normalerweise so kleine Keilscheiben als Montagehilfen.


    Gruß
    MiKo

  • Moin,


    > Ich denke, du hast einfach zu dicht am Haken montiert ... Versuch doch, die
    > Sensoren etwas nach außen zu drehen, es gibt doch normalerweise so kleine
    > Keilscheiben als Montagehilfen.


    und wenn die Anleitung keinen Abstand zur AHK vorschreibt, sehe ich gute Ersatz-Chancen, vgl. "Ikea-Klausel" - aber das ist natuerlich nur meine persoenlich Meinung und selbstverstaendlich keine Rechtsberatung!


    Gruss,


    C@.

  • >Moin,
    >ich kann dir zwar nicht juristisch helfen, aber ich habe einen technischen Beitrag.
    >Ich habe den in-pro ParkBoy III mit 4 Sensoren hinten und starrer AHK. Die beiden mittleren sind parallel geschaltet, und so weit von dem Kugelkopf weg, daß sie ihn nicht mehr sehen. Ich denke, du hast einfach zu dicht am Haken montiert ... Versuch doch, die Sensoren etwas nach außen zu drehen, es gibt doch normalerweise so kleine Keilscheiben als Montagehilfen.
    >Gruß
    >MiKo
    Hallo MiKo,
    danke für Deine schnelle Antwort,ich habe die Sensoren nach Einbauanleitung eingebaut sie werden von innen in die Stoßstange geklebt.
    Gruß
    Bullytreter (Sektion Kohlenpott)

    Gruß Bullytreter (Sektion Kohlenpott) Verkaufe: T4 Lederteile; Handschuhfach, Handbremse, Fach über der ZE; 1 Stück 16" BBS Felge; komplettes ABS; Servo.

  • >Moin,
    >> Ich denke, du hast einfach zu dicht am Haken montiert ... Versuch doch, die
    >> Sensoren etwas nach außen zu drehen, es gibt doch normalerweise so kleine
    >> Keilscheiben als Montagehilfen.
    >und wenn die Anleitung keinen Abstand zur AHK vorschreibt, sehe ich gute Ersatz-Chancen, vgl. "Ikea-Klausel" - aber das ist natuerlich nur meine persoenlich Meinung und selbstverstaendlich keine Rechtsberatung!
    >Gruss,
    >C@


    Hallo Carsten,


    Das mit der "IKEA-Klausel" isses,habe morgen einen Termin bei MHW nur ne halbe Stunde von mir entfernt.Ich freue mich schon auf meine neue Stoßstange,im Internet bei www.m-h-w.de steht auch keine Warnung für Anhk nicht geeignet.


    Vielen dank Carsten


    Gruß Bullytreter (Sektion Kohlenpott)


    jetzt warte ich nur noch ganz ungeduldig auf die teile von Dir


    T4-Forum macht süchtig ! Gibts da Nebenwirkungen ?

    Gruß Bullytreter (Sektion Kohlenpott) Verkaufe: T4 Lederteile; Handschuhfach, Handbremse, Fach über der ZE; 1 Stück 16" BBS Felge; komplettes ABS; Servo.

  • >>Moin,
    >>> Ich denke, du hast einfach zu dicht am Haken montiert ... Versuch doch, die
    >>> Sensoren etwas nach außen zu drehen, es gibt doch normalerweise so kleine
    >>> Keilscheiben als Montagehilfen.
    >>und wenn die Anleitung keinen Abstand zur AHK vorschreibt, sehe ich gute Ersatz-Chancen, vgl. "Ikea-Klausel" - aber das ist natuerlich nur meine persoenlich Meinung und selbstverstaendlich keine Rechtsberatung!
    >>Gruss,
    >>C@
    >Hallo Carsten,
    >Das mit der "IKEA-Klausel" isses,habe morgen einen Termin bei MHW nur ne halbe Stunde von mir entfernt.Ich freue mich schon auf meine neue Stoßstange,im Internet bei www.m-h-w.de steht auch keine Warnung für Anhk nicht geeignet.
    >Vielen dank Carsten
    >Gruß Bullytreter (Sektion Kohlenpott)
    >jetzt warte ich nur noch ganz ungeduldig auf die teile von Dir
    >T4-Forum macht süchtig ! Gibts da Nebenwirkungen ?


    Entschuldige,


    aber ich ich glaube nicht das Du nen RECHT auf ne neue Stoßstange hast! Wie kommen die denn dazu?
    Darauf bezieht sich Gewährleistung / Grantie nicht!


    Stell Dir mal vor: Kunde kauft sich neues Waschbecken, Bad ist neu gefliest! Waschbecken paßt vom Ablauf her nicht.
    Meinst Du der baumarkt oder der Waschbencken-Hersteller bezahlt Dir jetzt ein neues Bad, den Klempner der die Anschlüsse verlegt oder was auch immer?!


    Oder - ich verkaufe nen Computer, Kunde schneidet ein Loch in seinen Schreibtisch (das Beispiel paßt noch besser) um das Kabel zum Monitor zu führen! Dann merkt er - ach - Computer ist ja kaputt - Wandelung - meinst Du der kriegt nen neuen Schreibtisch??


    Kulanz - vielleicht - Rechtsanspruch - sehr fraglich!


    Gruß


    Mat. (der Dir trotzdem Deine neue Stoßstange wünscht, aber halt nicht so drauf POCHEN)

  • Moin,


    > aber ich ich glaube nicht das Du nen RECHT auf ne neue Stoßstange hast! Wie
    > kommen die denn dazu?


    wie er schon schrieb, es geht um die sog. "IKEA-Klausel" im neuen Gesetz - ich denke, Du hast es so mit BGB :)


    > Darauf bezieht sich Gewährleistung / Grantie nicht!
    > Stell Dir mal vor: Kunde kauft sich neues Waschbecken, Bad ist neu gefliest!
    > Waschbecken paßt vom Ablauf her nicht.
    > Meinst Du der baumarkt oder der Waschbencken-Hersteller bezahlt Dir jetzt ein
    > neues Bad, den Klempner der die Anschlüsse verlegt oder was auch immer?!


    Wenn der Baumarkt eine falsche oder schlechte Anleitung (zB. falsche Bemassung der Anschluesse) dabeilegte, waere das durchaus im Rahmen des moeglichen!


    > Oder - ich verkaufe nen Computer, Kunde schneidet ein Loch in seinen
    > Schreibtisch (das Beispiel paßt noch besser) um das Kabel zum Monitor zu
    > führen! Dann merkt er - ach - Computer ist ja kaputt - Wandelung - meinst Du
    > der kriegt nen neuen Schreibtisch??


    nein, das nicht - aber wenn Du dem Kunden einen Monitor zum Einbau in die Platte verkaufst und die Einbauanleitung nicht korrekt ist (wieder zB. falsche Masse, oder halt [um die Analogie mit diesem Fall Rueckfahrwarner zu schaffen]Du nicht auf wichtige Gegebenheiten hinweist, die beim Einbau unbedingt beachtet werden muessen [beim CRT-Moni zB. Waermeableitung!]), dann bist <b>Du</b> als Hersteller dafuer haftbar.


    Gruss,


    C@.



    Link

  • >nein, das nicht - aber wenn Du dem Kunden einen Monitor zum Einbau in die Platte verkaufst und die Einbauanleitung nicht korrekt ist (wieder zB. falsche Masse, oder halt [um die Analogie mit diesem Fall Rueckfahrwarner zu schaffen]Du nicht auf wichtige Gegebenheiten hinweist, die beim Einbau unbedingt beachtet werden muessen [beim CRT-Moni zB. Waermeableitung!]), dann bist <b>Du</b> als Hersteller dafuer haftbar.
    >Gruss,
    >C@.


    Wieso bin ICH dann Hersteller von dem Monitor? Das verstehe ich jetzt nicht!
    Hersteller vom PC - OK, aber Monitor?!?! Das mußt Du mir erklären!
    Habe ich den Einbau-Monitor hergestellt?!?! Eigentlich nicht... !



    Naja, von mir aus, ist mir auch egal! Das ganze muß ich dann auch noch beweisen und naja, die armen Hersteller!


    Im Moment interessiert mich das BGB auch viel mehr, ich brauche nämlich nen Trapo! *g*


    Gruß


    Mat.

  • >> nein, das nicht - aber wenn Du dem Kunden einen Monitor zum Einbau in die
    >> Platte verkaufst und die Einbauanleitung nicht korrekt ist (wieder zB.
    >> falsche Masse, oder halt [um die Analogie mit diesem Fall Rueckfahrwarner zu
    >> schaffen]Du nicht auf wichtige Gegebenheiten hinweist, die beim Einbau
    >> unbedingt beachtet werden muessen [beim CRT-Moni zB. Waermeableitung!]),
    >> dann bist <b>Du</b> als Hersteller dafuer haftbar.
    > Wieso bin ICH dann Hersteller von dem Monitor? Das verstehe ich jetzt nicht!


    ok, habe ich nachtraeglich geaendert, erst stand da 'Verkaeufer' - und als der bist <b>Du</b> (gesetzlich zumindest) Ansprechpartner fuer den Kunden, und Du bekommst es dann vom Gersteller (bzw. Distri) wieder...


    > Habe ich den Einbau-Monitor hergestellt?!?! Eigentlich nicht... !


    nein, aber mit (im Beispielfall mangelhafter) Anleitung verkauft - hast Du den Link gelesen?


    > Naja, von mir aus, ist mir auch egal! Das ganze muß ich dann auch noch
    > beweisen und naja, die armen Hersteller!


    Du als Haendler, oder Du als Kunde? Die Kunden kriegen mit der neuen Regelung immer mehr Rechte Haendlern gegenueber, insofern bin ich froh dass ich zB. kein Fahrzeughaendler bin, da hat man ja nur noch Stress...


    > Im Moment interessiert mich das BGB auch viel mehr,


    6, setzen - es <b>ist</b> das BGB, ueber das wir reden *grins* ;)


    Gruss,


    C@.

  • >Du als Haendler, oder Du als Kunde? Die Kunden kriegen mit der neuen Regelung immer mehr Rechte Haendlern gegenueber, insofern bin ich froh dass ich zB. kein Fahrzeughaendler bin, da hat man ja nur noch Stress...


    Naja - letztendlich zahlt der Kunde doch wieder die Kasse.
    Die Hersteller fahren derzeit alle massiv ihre Kulanzen herunter.


    VW gewährt über die Garantie/Gewährleistung hinaus so gut wie garnichts mehr.
    Seit Monatsanfang muss man regelrecht auf die Knie fallen um Kulanz zu bekommen (wenns denn überhaupt hilft)


    Der Herr Pischetsrieder hat wohl seinen Amtsantritt mit ner Vollbremse auf die Kosten angegangen.


    Eine Aktion in diesem Rahmen ist die Lifetime Waranty.
    Damit zahlt der Kunde den Kostenschnitt der Kulanzen als Garantie. Auch ne Möglichkeit zu Geld zu kommen :(


    Leider ziehen wohl die meisten Hersteller mit. DC hat bei bestimmten Modellen strikte Ablehnung von Kulanzen über den Gewährleistungszeitraum hinaus verordnet.


    Bin mal gespannt, was als nächstes kommt.

  • Moin,


    nen paar Anmerkungen hab ich auch...



    >Stell Dir mal vor: Kunde kauft sich neues Waschbecken, Bad ist neu gefliest! >Waschbecken paßt vom Ablauf her nicht.
    >Meinst Du der baumarkt oder der Waschbencken-Hersteller bezahlt Dir jetzt ein >neues Bad, den Klempner der die Anschlüsse verlegt oder was auch immer?!


    Dieser Vergleich hinkt etwas, da ein Waschbeckenhersteller nicht automatisch vorgibt (und auch nicht geben kann) wie Du wo was zu verlegen und anzubauen hast - soll heissen der Hersteller gibt Dir keine genauen Masse für den Anschluss an, da das Waschbecken ein Gegenstand ist, der variabel eingebaut werden kann.
    Gibt dieser Hersteller nun aber trotzdem an, dass ein Ablauf so und so hoch zu verlegen ist und Du die Bohrungen in dem und dem Abstand anzufertigen hast und stellt sich dann heraus, die Anleitung ist Müll - Deine Kacheln sind hinüber wegen diverser Löcher - so kannst Du den Hersteller in die Produkthaftung nehmen. Du kannst dann einen Schaden nach dem Produkthaftungsgesetz geltend machen und musst dem Hersteller lediglich beweisen, das die fehlerhafte Anleitung den Schaden an Deinen Kacheln verursacht hat - schon ist dieser in der Haftung. Du musst ihm nicht mal ein Verschulden nachweisen - es reicht die Anleitung zu zeigen und die Maße an den Kacheln damit zu vergleichen. Natürlich ist immer vorrausgesetzt, Du hast Dich an die Anleitung gehalten.


    >Oder - ich verkaufe nen Computer, Kunde schneidet ein Loch in seinen >Schreibtisch (das Beispiel paßt noch besser) um das Kabel zum Monitor zu >führen! Dann merkt er - ach - Computer ist ja kaputt - Wandelung - meinst Du >der kriegt nen neuen Schreibtisch??


    Der Kunde schneidet hier ja auf sein eigenen Willen hin ein Loch in den Tisch - selbst schuld wenns nicht passt. Sagt Dir der Hersteller aber - schneid da und da so ein grosses Loch hinein und es passt am Ende doch nicht - s.o


    Für den Rückfahrwarner würd ich das so interpretieren:


    Das Gerät ist vorschriftsmässig nach Anleitung und Rücksprache mit dem Hersteller angebaut, aber trotzdem in seiner Funktion eingeschränkt oder komplett lahmgelegt - das ist für mich ein Fehler des Gerätes, wenn nicht ausdrücklich auf die AHK hingewiesen worden ist (wobei man da sicher enorm streiten kann). Aus der Vorschriftsmässigen Installation ist nun ein Schaden an der Stossstange entstanden. Man kann dem Hersteller den Schaden nachweisen, indem man die Einbauanleitung mit dem eingebauten Gerät vergleicht und den Schaden deutlich machen - Produkthaftung §1 ProdHaftG. "Wird durch den Fehler eines Produktes jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produktes verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen....."


    In soweit ist ja alles gut - das Blöde an der ganzen Sache ist, das das ProdhaftG. in §11 sagt, das eine Geschädigter bei einer Sachbeschädigung einen Schaden bis zu einer Höhe von 1125DM ( also wohl bis 575,20€) selbst zu tragen hat.


    Aber gleich aufgeben muss man ja nun nie :)


    Gruss
    Sequal, der Jura hätte studieren sollen - weil um irgendwas kloppen sich die Leute immer

  • >In soweit ist ja alles gut - das Blöde an der ganzen Sache ist, das das ProdhaftG. in §11 sagt, das eine Geschädigter bei einer Sachbeschädigung einen Schaden bis zu einer Höhe von 1125DM ( also wohl bis 575,20€) selbst zu tragen hat.
    >Aber gleich aufgeben muss man ja nun nie :)
    >Gruss
    >Sequal, der Jura hätte studieren sollen - weil um irgendwas kloppen sich die Leute immer



    Aha,


    also nix mit neuer Stoßstange! Da hatte ich ja doch Recht!! UND - nix BGB (wie C@ meint - ProdHaftG - aber BGB = sowas wie Schadenersatz wegen Nichterfüllung!! (das verstehen nur C@ und ich)


    Mat. (der genug Jura nebenbei gehört hat - nur schon so langer her)

  • >aber BGB = sowas wie Schadenersatz wegen Nichterfüllung!! (das verstehen nur >C@ und ich)


    Jo, aber §325, BGB bezieht sich eben nicht auf Schäden an Dritten oder Gegenständen über das eigentliche Produkt hinaus, sondern nur auf den eigentlichen Vertragsinhalt / -gegenstand. Also in diesem Fall kann man den nicht funktionierenden Rückfahrwarner reklamieren nach BGB, aber nicht die Stossstange.


    Gruss
    Sequal

  • >>aber BGB = sowas wie Schadenersatz wegen Nichterfüllung!! (das verstehen nur >C@ und ich)
    >Jo, aber §325, BGB bezieht sich eben nicht auf Schäden an Dritten oder Gegenständen über das eigentliche Produkt hinaus, sondern nur auf den eigentlichen Vertragsinhalt / -gegenstand. Also in diesem Fall kann man den nicht funktionierenden Rückfahrwarner reklamieren nach BGB, aber nicht die Stossstange.
    >Gruss
    >Sequal


    Jep, ich weiß ja, dabei gehts auch weniger um nen Rückfahrwarner! ;o)
    Wobei hier ja auch eher Schlechtleistung vorliegt (beim Rückfahrwarner)!


    Gruß


    Mat.

  • >
    >>Du als Haendler, oder Du als Kunde? Die Kunden kriegen mit der neuen Regelung immer mehr Rechte Haendlern gegenueber, insofern bin ich froh dass ich zB. kein Fahrzeughaendler bin, da hat man ja nur noch Stress...
    >Naja - letztendlich zahlt der Kunde doch wieder die Kasse.
    >Die Hersteller fahren derzeit alle massiv ihre Kulanzen herunter.
    >VW gewährt über die Garantie/Gewährleistung hinaus so gut wie garnichts mehr.
    >Seit Monatsanfang muss man regelrecht auf die Knie fallen um Kulanz zu bekommen (wenns denn überhaupt hilft)
    >Der Herr Pischetsrieder hat wohl seinen Amtsantritt mit ner Vollbremse auf die Kosten angegangen.
    >Eine Aktion in diesem Rahmen ist die Lifetime Waranty.
    >Damit zahlt der Kunde den Kostenschnitt der Kulanzen als Garantie. Auch ne Möglichkeit zu Geld zu kommen :(
    >Leider ziehen wohl die meisten Hersteller mit. DC hat bei bestimmten Modellen strikte Ablehnung von Kulanzen über den Gewährleistungszeitraum hinaus verordnet.
    >Bin mal gespannt, was als nächstes kommt.


    Hallo Leute,
    da habe ich ja ne tolle Diskussion angeregt.
    War heute bei MHW habe mich gütlich geeinigt,ich habe mir zwei neue Sensoren geben lassen.Die bau ich jetzt weiter außen ein,und schließe sie an.Die Anderen bleiben dann in der Stoßstange,und sind nicht angeschlossen.Habe noch gute Preise für ein paar andere Teile bekommen und bin zufrieden nach Hause gefahren !
    Vielen dank für Eure Tipps.
    Gruß
    Bullytreter (Sektion Kohlenpott)

    Gruß Bullytreter (Sektion Kohlenpott) Verkaufe: T4 Lederteile; Handschuhfach, Handbremse, Fach über der ZE; 1 Stück 16" BBS Felge; komplettes ABS; Servo.

  • >>Moin,
    >>> Ich denke, du hast einfach zu dicht am Haken montiert ... Versuch doch, die
    >>> Sensoren etwas nach außen zu drehen, es gibt doch normalerweise so kleine
    >>> Keilscheiben als Montagehilfen.
    >>und wenn die Anleitung keinen Abstand zur AHK vorschreibt, sehe ich gute Ersatz-Chancen, vgl. "Ikea-Klausel" - aber das ist natuerlich nur meine persoenlich Meinung und selbstverstaendlich keine Rechtsberatung!
    >>Gruss,
    >>C@
    >Hallo Carsten,
    >Das mit der "IKEA-Klausel" isses,habe morgen einen Termin bei MHW nur ne halbe Stunde von mir entfernt.Ich freue mich schon auf meine neue Stoßstange,im Internet bei www.m-h-w.de steht auch keine Warnung für Anhk nicht geeignet.
    >Vielen dank Carsten
    >Gruß Bullytreter (Sektion Kohlenpott)
    >jetzt warte ich nur noch ganz ungeduldig auf die teile von Dir
    >T4-Forum macht süchtig ! Gibts da Nebenwirkungen ?



    Hmmm!


    Die Familje könnte drunter leiden!


    Gruß


    Adi