Wohnmobilzulassung leicht gemacht??

  • Hallo an alle!
    Bin neu hier im Forum und möchte den thread mal wieder ausgraben! :)


    Ich habe auch vor, meinen Bus (LKW-Zulassung, 2 Sitzplätze, Trennwand) als WOmo zuzulassen. Wollte ihn eigentlich als LKW zulassen, aber meine Versicherung will wahnwitzige 2500.-(!) Euro für Vollkasko im Jahr, da es ein Zweitwagen sei und dann keine SFK Prozente übernommen werden, sprich , ich fange wieder bei 100% an! X(


    Ich war heut mal beim zuständigen TÜV und der meinte:


    PKW-Umschreibung geht ebenfalls nicht, da hierzu die nötigen Sitz- und Gurtbefestigungen fehlen!


    Zum Womo - Umbau meinte er:


    - er will Stehhöhe 1,70 m haben!!!!
    - der Schrank soll O-TOn "schon was Gescheites" sein. Als ich ihn nach genauen Maßen fragte, meinte er, " der soll schon Fahrzeuginnenhöhe haben und mindestens 50 cm breit sein!"
    - der Kocher muss fest angeschraubt sein!
    - das Becken muss auf jeden Fall mit elektrischer Pumpe betrieben sein!
    - vor dem Küchenblock müssten auf jeden Fall 1-1,5 m² freier Platz sein!


    da ich mich vorbereitet hatte, legte ich ihm den Ausdruck vom TÜV-Nord vor.(http://www.busumbau.net/download/Infoblatt.pdf). Da steht z.B. drin, dass Stehhöhe nicht(!) erforderlich sei!
    Der sei veraltet, er habe die neuen Bestimmungen. Diese konnte (oder wollte) er mir jedoch nicht aushändigen, ich würde sie schon im Internet finden!
    (Hab ich leider immer noch nicht gefunden!)


    Hat jemand von euch nen link zu den aktuellen(!), gültigen Ausbaurichtlinien?
    Hat jemand von euch vor kurzem sein umgebautes Wohnmobil eintragen lassen und könnte mir seine Erfahrungen mitteilen?


    Nachdem ich die Erfahrungen in diesem thread gelesen habe, kommt mir zumindest die geforderte Stehhöhe etwas willkürlich vor!
    Können die Prüfer an den verschiedenen TÜV-Stellen wirklich so unterschiedliche Forderungen stellen?


    Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe im Voraus



    Markus

  • Zitat

    Können die Prüfer an den verschiedenen TÜV-Stellen wirklich so unterschiedliche Forderungen stellen?


    Ja klar.... die behaupten einfach was ihnen Spass macht. ;)
    Sind auch nur Menschen, die dich ärgern wollen.


    Die Stehhöhe ist seit dem 12.12.12 nicht mehr existent - Es sei denn es wurde in den letzten Tagen wieder geändert. - Was ich nicht glaube.


    Gehe zu Dekra.
    Auf deren Webseite steht, das sie nach dem TÜV-Merkblatt 740 arbeiten.
    Und in dem Merkblatt steht, das die Stehhöhe nicht erforderlich ist.
    http://www.dekra.de/de/1479

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

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  • Hallo Dieter!
    Vielen dank für die schnelle Antwort!


    Das mit der dekra hab ich auch schon versucht!
    Ich komm aus Bayern, da darf die DEKRA nach eigenen Aussagen solche Einträge nicht machen, die haben mich an den TÜV verwiesen. DEKRA macht wohl vorwiegend die neuen Bundesländer! :S


    Das hab ich grad im Kastenwagenforum.de gefunden:



    Zitat

    Zum Merkblatt Nr. 740 - hier die Antwort vom VdTÜV (Stand 14.07.2014):


    ... das VdTÜV-Merkblatt Kraftfahrwesen 740 „Anforderungen an – Sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil“ wurde zurückgezogen, da die Anforderungen an Wohnmobile nicht mehr gültig sind. ...


    kann stimmen, beim Download für die VdTüv-Merkblätter gibts das 740er anscheinend nicht mehr!



    Was ich halt immer noch suche, ist eine aktuelle , gültige Richtlinie, am besten vom TÜV selbst!



    Danke
    Markus

  • Zitat

    Was ich halt immer noch suche, ist eine aktuelle , gültige Richtlinie, am besten vom TÜV selbst!


    Du kannst doch das aktuelle Merkblatt beim TÜV anfordern (gegen Gebühr)


    Zitat

    VdTÜV (Stand 14.07.2014):
    ... das VdTÜV-Merkblatt Kraftfahrwesen 740 „Anforderungen an – Sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil“ wurde zurückgezogen, da die Anforderungen an Wohnmobile nicht mehr gültig sind. ...


    Das wäre ja der Hammer wenn jetzt wieder Stehhöhe gefordert würde.....

  • Hallo
    Ich habe mal beim TÜV und Dekra angefragt.
    Das Merkblatt 740 wurde tatsächlich zurückgezogen.


    Aussage TÜV

    Zitat

    Es gibt dazu kein gültiges Merkblatt mehr, da die Anforderungen an das Wohnmobil in der EG-Rahmenrichtlinie 2007/46/EG definiert sind (Mindestausrüstung des sog. Wohnmobils siehe RL 2007/46/EG, Anh. II, Teil A, Punkt 5.1). Eine weitergehende Anforderungsliste ist nicht zulässig.



    Aussage Dekra


    Heißt also Stehhöhe für die Steuer nicht relevant.
    Aber der eine Prüfer kann sie verlangen, der andere will sie nicht.
    Reine Ermessenssache des Prüfers.. (Willkür)


    Es gibt momentan keine Rechtssicherheit. Ausser... RL 2007/46/EG, Anh. II, Teil A, Punkt 5.1


    @maxlui
    Du schreibst:

    Zitat

    PKW-Umschreibung geht ebenfalls nicht, da hierzu die nötigen Sitz- und Gurtbefestigungen fehlen!


    Das verstehe ich irgendwie nicht. Du hast doch auch als LKW 2 Sitze mit Sitzbefestigungen.


    Ein Bekannter hatte noch diesen Tip für dich:


    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

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  • Moin zusammen,
    vielleicht helfen meine aktuellen Erfahrungen vom TÜV Nord (Hannover):


    . Fahrzeug war seid der Erstzulassung 1999 als Transporter zugelassen.
    . Ich hatte dann einen WoMo umbau gemacht aber zunächst nicht umgemeldet.
    Kurzbeschreibung:
    Rückwand raus, fester Schrank ähnlich Californiaausbau, Reimo Schlafbank rein, kein fester Herd und die 5Kg Probangasflasche im Urlaub mit Spangurten festgemacht. KEINE Stehhöhe!


    Der nette Mensch vom TÜV hat sich alles sehr genau angesehen und den 2Flammen Gaskocher freundlicherweise durchgewunken. Nun ist der TraPo als "Sonder KFZ WoMo" zugelassen und hat 4 Sitzplätze eingetragen.


    Über die Stehhöhe sprachen wir explizit! Die ist für seine Bewertung nicht relevant gewesen.


    Es scheint sich also wirklich um willkürliche Bewertungen einzelner TÜVtler zu handeln... evtl wissen ja auch nur die in Bayern noch nicht so ganz Bescheid. ... soll ja vorkommen
    Vg olsenbande