Verfallsdatum von Gastanks

  • Hier der Text einer Kundeninformation der Firma Stargas:


    "Bei immer mehr Kraftfahrzeugen mit Autogas- oder Erdgasanlagen, für die eine Hauptuntersuchung ansteht, ist die in den Papieren angegebene Prüffrist bzw. Verwendungsdauer für den Druckgasbehälter gem. Tankzertifikat errreicht oder überschritten. Diese Festlegungen gelten aber seit 2006 nicht mehr.


    Nicht allen TÜV-/Dekra-Prüfern ist bekannt, daß mit dem


    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I, Nr. 13, ausgegeben in Bonn am 22. März 2006


    auch Paragraph 41a Abs. 2 und 3 der StVZO (Druckgasanlagen) neu gefasst worden ist. Danach entfällt für Gasanlagen in KFZ, deren Erstzulassung nach dem 01.04.2006 erfolgt ist, die Verwendungsbegrenzung für die Druckgasbehälter, sofern diese nach dem Bestimmungen der Zulassungsvorschriften UN ECE 67 oder UN ECE 110 hergestellt und in Verkehr gebracht worden sind.


    Dies gilt auch für Gasfahrzeuge, die vor diesem Datum zugelassen worden sind, wenn deren Druckgasbehälter ebenfalls den Bestimmungen ECE 67 oder ECE 110 (Kennzeichnung auf den Behältern) entsprechen. Für alle anderen Druckgasbehälter gilt der Paragraph 41a in der alten Fassung.


    Dresden. 24.06.2014, gez. E. Schmaehling, Geschäftsführer Stargas Deutschland GAAS OÜ & Co. KG



    Anmerkung von mir: Nochmal Schwein gehabt...... :P