Fahrzeuge ab 3,5 t

  • Hallo, habe nen recht neuen Text zu einem aktuelle Urteil gefunden. Vielleicht interessiert es wen.


    Für Kleintransporter über 3,5 Tonnen gilt Tempo 80


    Kleintransporter über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sind auf Autobahnen grundsätzlich dem Tempolimit von 80 km/h für Lastwagen unterworfen. Das stellte jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe klar. In dem vorhandenen Fall war ein Fahrer eines MB-Sprinters mit einem zul. Ges.-Gew. Von 4,6 Tonnen auf der Autobahn in eine Radarkontrolle geraten.
    Die Bußgeldbehörde verhängte daraufhin eine Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot Von diesem Vorwurf sprach ihn das Amtsgericht Freiburg zunächst frei, weil es der Auffassung war, das Fahrzeug sein entsprechend seiner Zulassung „PKW geschlossen“ als PKW einzuordnen, so dass hierfür keine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung gelte. Das sahen die OLG-Richter anders: Nach ihrer Ansicht kommt es für die Einordnung als PKW bzw. LKW im Sinne der StVO nicht auf die ausgestellten Fahrzeugpapiere an. Vielmehr sei hierfür „allein auf die konkrete Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs abzustellen“. OLG Karlsruhe; Beschluss vom 25.08.2004 Az: 2 Ss 80/0


    Gruß Klaus