zul. gesamtgewicht

  • In meinem Fahrzeugbrief (T4) steht dazu folgendes unter Ziffer 33: "*ZIFF.15:+100 U.ZIFF.16: H.+85 B.ANH-BETRIEB"
    Mein Kenntnisstand zur Interpretation dieser Formulierung ist, dass ich im Anhängerbetrieb die Zuladung des Fahrzeugs nicht um die Stützlast verringern muss, sondern auch bei voller Zuladung das Gesamtgewicht um die genannten Werte für die Stützlast überschreiten darf.