Müssen Scheiben-Tönungsfolien eigentlich vom Tüv abgenommen werden?

  • Hallo,
    ich war gerade bei einer Werkstatt mit mobilem Tüv-Prüfer zur HU und AU.
    Man muss dort sein Auto abgeben und kann es nach ein par Stunden wieder abholen. Nun hat der Tüv-Mensch nicht nur die HU und die AU gemacht, sondern von sich aus auch gleich ein Gutachten für die hinteren getönten Seitenscheiben erstellt.
    In der einbauanleitung der Folie stand aber drin, dass man nur das Zertifikat mit im Auto haben müsse, eine extra Tüv-Überprüfung sei nicht notwendig. Was habt Ihr für Erfahrungen?
    gibt es Chancen das Geld zurückzukriegen?


    Dann noch eine zweite Frage:
    sind 82 Euro für eine AU normal oder ist der Preis zu hoch?


    vielen Dank für die Mühe
    Jo

  • Jede Scheibenfolie die zugelassen ist hat dieses Wellenzeichen und die dazugehörige Nummer.
    Diese Nummer findest Du dann in der ABE wieder. Diese ABE hast Du immer mitzuführen im Fahrzeug solange die Folien dort angebracht sind.
    Ich würd mal so behaupten dass der gedacht hat mit Dir kann ers ja machen. Hast Du ein naives Aussehen?*grins*
    Ne ist reine Geldmacherei. Mir ist nicht bekannt dass Scheibenfolie eingtragen werden muss. Die legalen Folien haben alle ABEs und die illegalen dürfen auch nicht eingetragen werden.


    Aber ich glaube hier ist auch nen Scheibentöner im Forum wenn ich mich recht entsinne, auch aus dem Kohlenpott, der meldet sich sicher auch ncohmal zu Wort.


    mfg


    Christi@n (Sektion Kohlenpott)

  • Hi Christi@n


    >Hast Du ein naives Aussehen?*grins*
    Klar :)


    diesmal kann es aber daran nicht gelegen haben, da ich den Prüfer selbst gar nicht gesehen habe, sonst hätte ich ja gleich protestiert...


    Gruß Jo

  • Hallo Jo,
    nun, dass mit der zusätzlichen Eintragung ist eigentlich unnötig gewesen. Vorausgesetzt, dass Du wirklich eine ABG für Deine beschichteten Folie hattest.
    Denn dann ist weder eine TÜV-Abnahme noch eine Eintragung notwendig. Du mußt nur die ABG mitführen.
    Um was für eine Folie( Hersteller?)handelt es sich denn?
    Hattest Du dem Prüfer mitgeteilt, dass Du eine ABG hast? Sie ihm ggf. sogar vorher gezeigt?? Ich würde mit ihm noch einmal reden und ihm die ABG zeigen, sofern noch nicht geschehen.


    Thony

  • Ja ich finds so oder so, also ob der die ABG im Fahrzeug hinterlegt hatte oder nicht, einfach nur überflüssige Geldmacherei. Wenn der z.B. mit Rädern ankommt die nicht eingetragen sind trägt der TÜVtler die doch auch nicht ein ohne das der Kunde die will, oder wie?
    Wäre ja der Hammer, das sollte der mal bei mir probieren*grrr*
    Da fährste zur HU und AU und der macht da ne Abnahme raus.
    Fands schon Hammermäßig wie die Köppe bei der Dekra die Auflastung eingetragen haben.
    Vom VW-Wisch abgeschrieben und in den Fahrzeugbrieg getippt*grummel* und mir nen Heidengeld abgeknöpft*doppelgrummel*.
    Aber einfach so ohne vorherige Absprache mit dem TÜVtler ne Abnahme nmachen ist die Höhe.


    mfg


    Christi@n (Sektion Kohlenpott)

  • >Hallo,
    >ich war gerade bei einer Werkstatt mit mobilem Tüv-Prüfer zur HU und AU.
    >Man muss dort sein Auto abgeben und kann es nach ein par Stunden wieder abholen. Nun hat der Tüv-Mensch nicht nur die HU und die AU gemacht, sondern von sich aus auch gleich ein Gutachten für die hinteren getönten Seitenscheiben erstellt.
    >In der einbauanleitung der Folie stand aber drin, dass man nur das Zertifikat mit im Auto haben müsse, eine extra Tüv-Überprüfung sei nicht notwendig. Was habt Ihr für Erfahrungen?
    >gibt es Chancen das Geld zurückzukriegen?
    >Dann noch eine zweite Frage:
    >sind 82 Euro für eine AU normal oder ist der Preis zu hoch?
    >vielen Dank für die Mühe
    >Jo
    Welche Werkstatt war das den etwa VW die kann man bei den Preisen und der Vorgehensweise nur "weiterempfehlen".
    Gruß
    Bullytreter (Sektion Kohlenpott)

  • >Hallo,
    >ich war gerade bei einer Werkstatt mit mobilem Tüv-Prüfer zur HU und AU.
    >Man muss dort sein Auto abgeben und kann es nach ein par Stunden wieder abholen. Nun hat der Tüv-Mensch nicht nur die HU und die AU gemacht, sondern von sich aus auch gleich ein Gutachten für die hinteren getönten Seitenscheiben erstellt.
    >In der einbauanleitung der Folie stand aber drin, dass man nur das Zertifikat mit im Auto haben müsse, eine extra Tüv-Überprüfung sei nicht notwendig. Was habt Ihr für Erfahrungen?
    >gibt es Chancen das Geld zurückzukriegen?
    >Dann noch eine zweite Frage:
    >sind 82 Euro für eine AU normal oder ist der Preis zu hoch?
    >vielen Dank für die Mühe
    >Jo
    Hallo Jo,


    auch ich beschichte hauptberuflich Autoscheiben.
    Also, eintragen kann man die Folie schon. So man es wünscht! Da aber zugelassene Folien eine eigene ABG-Nummer haben reicht es die Bescheinigung mitzuführen. Allerdings muß man peinlichst darauf achten, daß die ABG-Nummer auf jeder einzelnen Scheibe zu lesen ist!
    Das könnte möglicherweise der Mensch vom TÜV gemeint haben. Denn ein Gutachten darf er gar nicht für die Folie erstellen. Das geht in die tausende Euros. Da müßte er ein Splittergutachten erstellen- sprich mindestens eine Scheibe zerstören. Dann auf jeden Fall die Lichtdurchlässigkeit mit einem Lichtdentsiometer festgestellt werden. Das machen nur die Importeure der Folie um die ABG zu erhalten.
    Was hat der TÜV-Mensch denn genau geschrieben?
    Was hat er genau berechnet?
    Was steht denn nun überhaupt genau in diesem Gutachten?


    Vor allem wo hast Du die Folie gekauft, welche ABG-Nummer hat die Folie, wer ist der Hersteller?


    Gruß
    Sirkman

  • Hi Sirkman,
    Klar hat er kein neues Gutachten erstellt, habe mich da undeutlich ausgedrückt, er hat nur eine Bestätigung erstellt, das die Folie ordnungsgemäß verbaut ist und den Anforderungen entspricht.
    Die Folien sind von Folia Tec und haben eine ABG. Den Zettel vom Kraftfahrt-Bundesamt mit Nummer (D 5080) und Hersteller war mit bei den Papieren.


    Genau steht in der Bescheinigung:
    Nachweis gem. §19 Abs. 4 Satz 1 StVZO


    für: - Foliendaten -


    Bestätigung der ordnungsgemäßen Anbaus gemäß §19 Abs.3 StVZO

  • >Welche Werkstatt war das den etwa VW die kann man bei den Preisen und der Vorgehensweise nur "weiterempfehlen".


    Nee, war eine Tankstellenwerkstatt bei mir um die Ecke, aber der Prüfer kam vom TÜV Rheinland/Berlin Brandenburg e.V.
    Werde morgen mal da anrufen :-/


    Gruß Jo

  • >Hi Sirkman,
    >Klar hat er kein neues Gutachten erstellt, habe mich da undeutlich ausgedrückt, er hat nur eine Bestätigung erstellt, das die Folie ordnungsgemäß verbaut ist und den Anforderungen entspricht.
    >Die Folien sind von Folia Tec und haben eine ABG. Den Zettel vom Kraftfahrt-Bundesamt mit Nummer (D 5080) und Hersteller war mit bei den Papieren.
    >Genau steht in der Bescheinigung:
    >Nachweis gem. §19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    >für: - Foliendaten -
    >Bestätigung der ordnungsgemäßen Anbaus gemäß §19 Abs.3 StVZO
    Hallo Johannes, genau diese (von Seiten der Vorgesetzten angestrebte)Geldmach- erei hat mich vor geraumer Zeit bewogen, diesen Job zu kündigen. Es geht nicht um die Sicherheit, sondern nur noch um Kohle (machen). Kleiner Tip : Lass dich
    nicht von irgendeinem Disponenten (Tel-Nr. meißt oben rechts auf dem Prüfbe-richt) abspeisen, lass dir sofort den Regionalleiter geben. Und drohe einfach mal mit der Presse, dann wirst du dein Geld zurückbekommen. Im Gegenzug gibts du die Anbaubescheinigung einfach zurück !! Bei Problemen, schick ne mail..
    Viel Glück !!


    Colonius

  • >Hi Sirkman,
    >Klar hat er kein neues Gutachten erstellt, habe mich da undeutlich ausgedrückt, er hat nur eine Bestätigung erstellt, das die Folie ordnungsgemäß verbaut ist und den Anforderungen entspricht.
    >Die Folien sind von Folia Tec und haben eine ABG. Den Zettel vom Kraftfahrt-Bundesamt mit Nummer (D 5080) und Hersteller war mit bei den Papieren.
    >Genau steht in der Bescheinigung:
    >Nachweis gem. §19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    >für: - Foliendaten -
    >Bestätigung der ordnungsgemäßen Anbaus gemäß §19 Abs.3 StVZO


    Hi,


    also in dem Fall hat der Meister wohl zu viel des Guten getan. Er muß Dir nicht die ordnungsgemäße Beschichtung bescheinigen. Das fordert die ABG, und dafür bist Du oder der Fachbetrieb verantwortlich. Das einzige was er ohne Sonderberchnung machen darf, ist das ganze im Rahmen des TÜVs zu begutachten aber es lediglich anführen, nicht aber extra berechnen. Sonst müßte er ja alles einzeln begutachten und berechen, wie die Bremsscheiben.
    So lange alles gemäß der Herstellerforderungen erfolgt ist sollte es keine Probleme geben.
    Einen Geschäftspartner ist es mal passiert, daß ein Tüv-Prüfer einen schlechten Tag hatte und die fehlende Nummer an einem winzigen Dreiecksfenster eines Audi A4 monierte. Da mußte er selbstverständlich kostenlos die Folie austauschen.
    Ich sag nur Deutschland und seine Beamte.


    Solltest Du weiteren Stress haben halte mich mal auf dem laufenden, vielleicht könnte unsere Rechtsabteilung da was machen.
    Ist zwar Sl-llumar aber die würden mir sicher was heraussuchen was auch auf Dich zutrift.



    Gruß
    Sirkman

  • wenn man ein Fahrzeug hat wo auch alternativ
    zu Scheiben Blech eingebaut sein könnte.
    Beim T4 kann ich also hinten (ohne Sitzplätze) reinkleben
    was ich will.
    Muß ja auch beim Unfall keiner raus.


    Gruß,
    Thilo

  • >
    >wenn man ein Fahrzeug hat wo auch alternativ
    >zu Scheiben Blech eingebaut sein könnte.
    >Beim T4 kann ich also hinten (ohne Sitzplätze) reinkleben
    >was ich will.
    >Muß ja auch beim Unfall keiner raus.
    >Gruß,
    >Thilo


    Hi,


    wir sind hier in Deutschland. Außen auf das Glas kannst Du undurchsichtige Folien aufkleben, soviel Du Lust hast. Aber wenn es Folien sind, die innen verlegt werden und durch die man irgendwie hindurchsehen kann, muß man hier in Deutschland eine ABG dafür vorweisen können. Auch wenn Du einen Trapo mit Trennwand und hinten Glas ohne eingetragene Sitze hast.
    Sicher, von meiner Seite aus gebe ich Dir recht. Nur so will es die STVZO.


    Und im Falle eines Unfalles würde man sich gierig auf die Folien werfen um nicht zahlen zu müssen.


    Gruß Sirkman