Werksverkauf von Alu Felgen???

  • für die Reifen braucht man eine Freigabe, für Dunlop habe ich die sogar im Netz! Soweit ich weiß geben die Hersteller aber keine Bescheinigungen mehr raus! Habe noch ein paar Freigaben da!


    Gruß


    Mat.


    PS: Ich fahre GY F1 und habe für den natürlich auch eine Freigabe! Eingetragen habe ich aber keinen speziellen Lastindex und auch keine Reifenmarke! Müssen sie wohl vergessen haben!



    Hier klicken für die Freigabe

  • >...vielleicht kann sich von denen ja mal einer zur Zulassungs-
    >praxis äußern.
    >Die Erfahrungen von Roman erstaunen mich jetzt schon sehr.
    >Ein Bekannter von mir fährt jedenfalls auf seinem Multivan V6
    >Dunlop Reifen in 235/45R17 94V (oder W) und hat eine entsprechende
    >Bescheinigung von Dunlop.


    Bescheinigung = Einzelfreigabe, nix Generelles!


    >Ein anderes Indiz für diese Regelung gibt es bei www.reifen.com.
    >Lasst Euch dort mal Angebote für T4-Komplettradsätze in 17 Zoll
    >machen. Die Reifen in 235/45R17 haben alle den LI 93 oder 94.
    >Für die Rial GS Felge kann man sogar das Gutachten runterladen
    >(http://www.reifen.com/alufelge…en/rial/gs/00041250.pdf),
    >unter V17 kann man in dem Gutachten lesen, dass nur von den
    >Reifenherstellern freigegebene Reifen verwendet werden dürfen.


    Ist richtig, gilt aber nur für Fahrzeuge, die nicht die hohe Achslast haben. Es sind ja auch nicht für alle T4-Ausführungen LI 97/99 RF etc. vorgeschrieben. Einige können durchaus 94V o.ä. fahren! Da passt der Satz problemlos. Bei anderen ist immer die Einzelfreigabe erforderlich.
    Für welchen T4 gilt das Angebot?


    >Irgendwann hatte ich auch mal eine entsprechende Bescheinigung
    >von einem Reifenhersteller im Web gefunden, aber ich habe sie
    >nicht mehr und finde sie leider auch nicht wieder.


    Das war mit Sicherheit eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für genau <b>einen</b> Reifentyp und genau <b>ein</b> bestimmtes Fahrzeug. Davon gibt es viele, trotzdem kann man die Gültigkeit nicht pauschal ansetzen!!!


    >Aber wie gesagt, die vielen 17 und 18 Zoll Piloten hier im Forum
    >müssten sich eigentlich bestens in dem Bereich auskennen.
    >Gruss,
    >Jens


    Sammelt so viel Ihr könnt Einzelgutachten zusammen (siehe Posting von Mathias). Das hilft fast immer, wenn man einen ähnlichen Reifen eintragen will. Generell gibt es keine Freigabe nach Methode LI runter=SI rauf oder umgekehrt!!!


    MfG
    Roman



    PS: Falsche Reifen führen ohne Ausnahme zu erloschener ABE und im Extremfall zu sofortiger Stillegung (inkl. Bußgeld, Punkte, Abschleppen, Wiedervorführung...). Damit ist nicht zu spaßen.
    Es darf grundsätzlich nur der Reifen gefahren werden, der im Brief/Schein steht oder per mitgeführter ABE für das Fahrzeug zugelassen ist.

  • Hallo Roman,


    ich stimme Dir voll zu und glaube wir sind im Prizip schon
    die ganze Zeit einer Meinung. Ich wollte auch mit meinem
    ersten Posting nicht sagen, dass es eine allgemeine Regelung
    für "Speed runter => Last rauf" gibt. Man braucht dafür eine
    Freigabe des Herstellers. Ich habe mich vielleicht etwas ungenau
    ausgedrückt, weil ich nicht gesagt habe, dass die Bescheinigung
    genau für einen Reifentyp und ein Fahrzeug gilt.
    Mit Einzelfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung oder was auch
    immer kann man jedenfalls manche Breitreifen trotz eigentlich
    zu niedrigem Load Index auf dem T4 fahren. Wenn das nicht so wäre,
    gäbe es fast keine 17 oder 18 Zoll Reifen für die stärkeren (und
    damit auch schwereren) T4s. Inzwischen entspannt sich die Situation
    etwas, da es durch die immer schwerer werdenden Luxuslimousinen
    eine wachsende Anzahl von reinforced Niederquerschnittsreifen gibt,
    von denen einige bestimmt auch für den T4 in Frage kommen (der
    Maybach markiert mit seinen 275/50R19 112W Schlappen dabei
    wahrscheinlich die unrühmliche Spitze).


    Grüsse aus München,
    Jens



    PS: Ich finde es eine gute Idee, die Einzelfreigaben (wie z.B.
    von Mathias) in den FAQs zu sammeln.

  • >Hallo Roman,
    >Maybach markiert mit seinen 275/50R19 112W Schlappen dabei
    >wahrscheinlich die unrühmliche Spitze).
    >Grüsse aus München,
    >Jens


    Boahhh! Für den Preis eines Reifens bekommt man sicherlich schon einen älteren T4 oder? Das wäre doch eine gute Möglichkeit, den Preis des Wagens ganz fix zu verdreifachen ;-))


    Also, auf jeden Fall ist es hilfreich, wenn man bei der Neubeantragung einer Reifenfreigabe einen Sack voll ähnlicher Gutachten mit sich hat.
    Die Prüfer (immerhin Prüfingenieure;-)dürfen nämlich auch nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie eine herstellerspezifische Bauartabnahme verlangen (mußt Du dann besorgen und vorlegen), oder ob sie sich auf eine Einzelfallprüfung einlassen. Da reicht es dann, wenn sie der Bauart und Gestaltung nach den Reifen technisch einem anderen, bereits zugelassenen Produkt gleichstellen können.
    Das klingt kompliziert, funktioniert aber ganz einfach:


    1. Man schleppt 5-6 Gutachten der gleichen Reifendimension und LI/SI an (möglichst alle von verschiedenen Prüfstellen).
    2. Der Prüfer fühlt sich geehrt, selbst so etwas produzieren zu dürfen und beauftragt seinen Gutachter.
    3. Die beiden machen dann reihenweise Stempel in diverse Papiere und drucken ein kleines Pamphlet aus.
    4. Man wandert zur Kasse und entrichtet ein paar Euro.
    5. Man fährt überglücklich (und arm ;) vom Hof.


    Nach dem System werden ja auch Oldtimerteile und Eigenbauten abgenommen. es ist nur halt recht teuer und lohnt sich meist nicht.


    Im schlimmsten Fall machen die Prüfer noch ein paar Fahr- und Bremstests mit dem Wagen. Meist ist dann schon alles vorbei.
    Pech hat man nur, wenn der Wagen Standardbereifung mit unpassendem LI bekommen soll. Da lassen sich TÜV und DEKRA auf keine Diskussionen ein (siehe auch mein Fall: ContiEco CP 205/65 R15 94V statt 205/65 R15 99RF). Es gibt ja schließlich passende Angebote für moderate Preise ;-((


    Also, allzeit gute Fahrt und starke Nerven beim nächsten TÜV!


    MfG
    Roman