Zahlt der Baumeigentümer? Hat jemand einen §

  • >1. Kein Gesetz über Lichtraumprofil


    Landesbauordung, Bundestrassenbauordnung, kommunale Bauordnung...
    Das kann allerdings in jedem Papier was anderes drinstehen!


    >2. Umfang der Pflicht zum Freischneiden des Lichtraumprofils
    >Die allgemeinen Grundsätze über die Verkehrssicherungspflicht an Straßen haben sowohl der Bundesgerichtshof1) wie auch mehrere Oberlandesgerichte2) hinsichtlich der Einhaltung des Lichtraumprofils dahingehend ausgelegt, dass es die Verkehrssicherungspflicht nicht erfordert, den Luftraum über Straßen generell in der nach § 32 Abs.1 Nr.2 StVZO für Fahrzeuge geltenden maximalen Höhe von 4 m freizuhalten.


    Vergeßt bitte nicht, daß es um einen Baumast geht, der in Bauchhöhe getroffen hat, nicht im Luftraum 4m über der Strasse. Es geht hierbei um allgemein benutzte Verkehrsflächen.



    >Das OLG Dresden legt sich in seinen Entscheidungsgründen nicht auf die letztlich erforderliche Höhe mit Zahlenangaben fest. Es steht an keiner Stelle, dass für das Lichtraumprofil beispielsweise bis zu einer Höhe von 4,5 m Äste entfernt werden müssen. Es heißt nur, dass ein Fahrzeug mit 4 m Höhe die Straße gefahrlos benutzen können muss. "Bis zu welcher Höhe der Verkehrsraum von hereinragenden Ästen freizuhalten ist, hängt vielmehr von der Verkehrsbedeutung der Straße ab. Ihre Verkehrssicherheit und das ökologische Interesse an der Erhaltung alten Baumbestands sind gegeneinander abzuwägen."
    >
    >Soll auf deutsch heissen, wenn Du in einer unbedeutenden Strasse am Parkstreifen einen etwas in die Strasse ragenden Baum vorfindest und dagegen faehrst, haste Pech gehabt. Da eine Parkzone vorhanden ist geht fuer den fliessenden Verkehr von dem Baum keine Gefahr aus. Das gefahrlose Einparken ist ohne Probleme möglich und somit trägt die Stadt keine Verantwortung. Man muss halt nur hinschauen....Die Gefährdung bezieht sich in 99% der Fälle auf den fliessenden Verkehr, nicht aber auf einen Parkstreifen.
    >Gruss
    >Sequal


    MfG
    Roman

  • >>wo Du fährst musst Du schon selber nachschaun...
    >Ja, zahlen Sie im Rahmen der Haftpflicht. Überfahren und verbeulen sind in dem Fall zwei Paar Schuhe. Eltern haben dafür zu sorgen, daß Kinder nicht unkontrolliert in den Strassenverkehr eingreifen können. Das regelt die immer vorhandene Aufsichtspflicht! Andernfalls tritt die Haftpflichtversicherung ein, wenn die Aufsichtspflicht nicht grob fahrlässig veletzt wurde.
    >Der ergleich Kind-Baum paßt nicht, da der Baum eine abwendbare, latente Verkehrsgefährdung darstellt (unbewegliche Sache), Kinder hingegen nicht (Person). Das sind völlig verschiedene Schadensursachen und Haftungsfälle!


    Vorsicht nochmal! Regelungen beim Einparken und Rückwärtsfahren weichen drastisch ab von denen im "normalen" fliessenden Strassenverkehr. Soweit ich das verstanden habe geht es a) um Rückwärtsfahrten b) um Einparken.


    Die ganzen Geschichten mit dem Lichtraum usw. kommt im vorliegenden Fall überhaupt nicht zum Tragen. Da gilt u.a. §9 Absatz 5 der STVO, der besagt:


    "(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und <b>beim Rückwärtsfahren </b> muss sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen."


    Und genau da greift mein Vergleich Kind / Baum! Beim Rückwärtsfahren ist der Fahrer absolut 100% verantwortlich ohne wenn und aber.
    Er und nur er trägt die Schuld im Schadensfall.


    Selbst wenn das Kind sich losreisst hat er erstmal schlechte Karten. Bei einem Festen Gegenstand wie einem Baum erst recht.


    Solange wir über normale Vorwärtsfahrt reden sieht das alles anders aus.


    Hier gehts um Rückwärtsfahr & Einparken. Das sind die im OP genannten Fakten.


    Wer Zweifel hat möge sich über den ADAC beraten lassen. Das ist für Mitglieder kostenfrei!

  • Moin


    es ist zwar in den Ländern unterschiedlich geregelt, aber generell gilt:


    Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die das Lichtraumprofil ausdrücklich erwähnt oder anordnet, dass die Kronen der Straßenbäume in einer bestimmten Höhe über der Fahrbahn zurückzuschneiden sind. Die Pflicht zum Freischneiden des Luftraums über den Straßen folgt daraus, dass nach § 32 Abs.1 Nr. 2 StVZO im Straßenverkehr Fahrzeuge bis zu 4 m Höhe zugelassen sind und diesen Fahrzeugen folglich ein gefahrloses Befahren der Straßen ermöglicht werden muss.


    Gelernt hab ich mal, dass das Lichtraumprofil zum einen ein Anhaltspunkt in der Planung ist aber zum anderen keine gesetzliche Grundlage ist.
    Nur die StVZO sagt halt, das ein gefahrloses Passieren der Strasse möglich sein muss - bei einem Parkstreifen verhält es sich damit schon wieder völlig anders.


    Gruss
    Sequal

  • >Vorsicht nochmal! Regelungen beim Einparken und Rückwärtsfahren weichen drastisch ab von denen im "normalen" fliessenden Strassenverkehr. Soweit ich das verstanden habe geht es a) um Rückwärtsfahrten b) um Einparken.


    Unabhängig davon sind der Unfall mit Personenschaden (Strafrecht) und die Fahrzeugbeschädigung (Zivilrecht) zwei getrennte Sachverhalte.


    >Die ganzen Geschichten mit dem Lichtraum usw. kommt im vorliegenden Fall überhaupt nicht zum Tragen.


    Der Lichtraum betrifft insbesondere die Freihaltung der oberen Strassenbereiche für Lkw. Alles andere ist in den entsprechenden Bauordnungen (insbesondere in denen der einzelnen Bundesländer) geregelt. Es gibt kein allgemeingültiges Bundesgesetz zum Thema Strassenabmessungen. Das regeln alles die Verweise auf die Landsbauordnungen und die Richtzeichnungen des VDI. Gestaltungsvorschriften finden sich z.B. in den einschlägigen DIN (Strassen und Wege oder Strassen- und Wegebrücken), der ZTV-K und anderen Einzelvorschriften. Ich glaube kaum, daß man mit der Berufung auf diese Vorschriften wirklich Erfolg hätte ;)


    Da gilt u.a. §9 Absatz 5 der STVO, der besagt:
    >"(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und <b>beim Rückwärtsfahren </b> muss sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen."


    Du vegißt, daß im normalen Fall der Fahrzeugführer auf die ordnungsgemäße Beschaffenheit einer STrasse vertrauen darf, es sei denn, er ist durch Beschilderung etc. vorgewarnt. Eine generelle Einweisepflicht bei Rückwärtsfahrt besteht erst ab einem zulGG von 7.5t.


    >Und genau da greift mein Vergleich Kind / Baum! Beim Rückwärtsfahren ist der Fahrer absolut 100% verantwortlich ohne wenn und aber.
    >Er und nur er trägt die Schuld im Schadensfall.


    Nein, da bist Du im Irrtum, was die gültige Rechtssprechung auch belegt. der Fahrer haftet nur dann in voller Höhe, wenn er "grob fahrlässig" einen Unfall herbeiführt, der unter Anwendung "üblicher" Verhaltensweisen nicht passiert wäre. Das ist im Falle des täglichen Rückwärtsfahrens nicht immer durch Aussteigen oder Einweisen zu erledigen.


    >Selbst wenn das Kind sich losreisst hat er erstmal schlechte Karten. Bei einem Festen Gegenstand wie einem Baum erst recht.


    Beim Kind ist die Sachlage glücklicherweise eindeutig. Haftung durch die Eltern für den Sachschaden. Es sei denn, das Kind stand bereits auf dem Fahrweg und der Fahrer hat es dabei angefahren. Aber auch dann wird sehr gründlich geklärt, ob sich das Kind dort aufhalten durfte oder unberechtigt auf einer Strasse unterwegs war und auch wie lange es schon im Gefahrenbereich des Fahrzeuges war. Danach geht es zur Frage der Aufsichtspflicht und dann erst zum Schuldzuweis.
    Nochmals: Kind und Baum sind Äpfel und Birnen! Das Thema brauchen wir nicht weiter aufbauschen.


    >Solange wir über normale Vorwärtsfahrt reden sieht das alles anders aus.
    >Hier gehts um Rückwärtsfahr & Einparken. Das sind die im OP genannten Fakten.
    >Wer Zweifel hat möge sich über den ADAC beraten lassen. Das ist für Mitglieder kostenfrei!


    Guter Rat, es kommt nämlich immer stak auf die Umstände des Unfalles an. In diesem Fall (Ast im Bereich unterhalb der Scheibe) sieht es ganz gut aus. Es ist ganz genau geregelt, wie die Kommunen und Länder ihre Strassen und Wege für den Verkehr freizuhalten haben. Ein Pflichtversäumnis des Wegelastträgers läßt sich also einfach über die regionale Vorschrift nachweisen. Und dann ist die Schuldfrage ein Klacks für jeden brauchbaren Anwalt. Entscheidend ist, ob der Baum wirklich in den Strassenraum hineinragt oder der Wagen bereits über dem Außenbereich der Strasse angekommen war.


    MfG
    Roman


    EOT

  • >????????????????
    >MfG
    >Roman


    Moin,


    ich denk mal, dass soll heissen, dass diejenigen, die mit dem durch das Studium erlangten Wissen hier versuchen abundan eine Antwort auf eine bestimmte Frage zu geben, generell als Besserwisser, Schlaumeier und sonstiges Getier gelten. Es wird wohl nicht gern gesehen, wenn man diese Kenntnisse in die Allgemeinheit einbringt.
    Leider Gottes fühlen sich dann genau diese Leute in Ihrer Ehre gekränkt, wenn jemand durch jahrelange Lernerei eine logischere und fundiertere Lösung für ein Problem hat.


    Ich für meinen Teil hab nicht studiert um zu prahlen, sondern um meinen Beruf auszuüben, für den ein Studium zwingend notwendig ist. Wenn ich dadurch einige Dinge beigebracht bekommen habe, die ich auch hier nützlich umsetzen kann in wenigen Fällen, find ich es nicht so recht verwerflich, dies auch zu tun. Eine Gesellschaft funktioniert eben nur dann wenn verschiedene Wissensgrade zusammen- und nicht gegeneinander arbeiten. Im übrigen sollte man sich dann mal beim nächsten Anruf beim Rechtsanwalt ins Gedächtnis rufen, dass dieser sein Wissen, dass er für teures geld weitergibt auch nur durch ein Studium erworben hat, ebenso wie der Hausarzt, der einem die Rheumatropfen verschreibt. Was wäre wohl, wenn die nicht studiert hätten??


    Ich würd mich an dieser Stelle eher freuen, das dieser Thread soviel verschiedene Inhalte zutage gebracht hat, die einen guten Ansatz für weitere Aktivitäten geben, als darauf zu schimpfen, dass einige "Oberschlaue" hier leider nicht die gerne gewünschte Lösung des Problems vertreten.


    Gruss
    Sequal, der diese Sprüche, wie unnötig doch ein Studium ist, zur genüge aus seiner täglicher Arbeit kennt und am Ende dann sieht, was für eine Scheisse teilweise von genau diesen "Kritikern" verzapft wird und für teures Geld wieder ausgebügelt werden muss.

  • >Gelernt hab ich mal, dass das Lichtraumprofil zum einen ein Anhaltspunkt in der Planung ist aber zum anderen keine gesetzliche Grundlage ist.


    Als Bauzeichnerin im Tiefbau (ehemalig) kann ich das nur bestätigen!!!


    >Nur die StVZO sagt halt, das ein gefahrloses Passieren der Strasse möglich sein muss - bei einem Parkstreifen verhält es sich damit schon wieder völlig anders.


    Wenn dieser 70° Baum in den befahrenen Bereich hineinragen würde, wäre sicherlich seitens der Straßenmeisterei schon was unternommen worden. Aber in der Parkzone.....



    Ki & Ka

  • Das mit der Parkzone hat sich Sequal ausgedacht. Wenn am Straßenrand keine parkenden Autos stehen, dann kann man da auch lang fahren und mit Leichtigkeit den Baum treffen.

  • >>................
    >Moin,
    >ich denk mal, dass soll heissen, dass diejenigen, die mit dem durch das Studium erlangten Wissen hier versuchen abundan eine Antwort auf eine bestimmte Frage zu geben, generell als Besserwisser, Schlaumeier und sonstiges Getier gelten. Es wird wohl nicht gern gesehen, wenn man diese Kenntnisse in die Allgemeinheit einbringt.
    >Leider Gottes fühlen sich dann genau diese Leute in Ihrer Ehre gekränkt, wenn jemand durch jahrelange Lernerei eine logischere und fundiertere Lösung für ein Problem hat.
    >Ich für meinen Teil hab nicht studiert um zu prahlen, sondern um meinen Beruf auszuüben, für den ein Studium zwingend notwendig ist. Wenn ich dadurch einige Dinge beigebracht bekommen habe, die ich auch hier nützlich umsetzen kann in wenigen Fällen, find ich es nicht so recht verwerflich, dies auch zu tun. Eine Gesellschaft funktioniert eben nur dann wenn verschiedene Wissensgrade zusammen- und nicht gegeneinander arbeiten. Im übrigen sollte man sich dann mal beim nächsten Anruf beim Rechtsanwalt ins Gedächtnis rufen, dass dieser sein Wissen, dass er für teures geld weitergibt auch nur durch ein Studium erworben hat, ebenso wie der Hausarzt, der einem die Rheumatropfen verschreibt. Was wäre wohl, wenn die nicht studiert hätten??
    >Ich würd mich an dieser Stelle eher freuen, das dieser Thread soviel verschiedene Inhalte zutage gebracht hat, die einen guten Ansatz für weitere Aktivitäten geben, als darauf zu schimpfen, dass einige "Oberschlaue" hier leider nicht die gerne gewünschte Lösung des Problems vertreten.
    >Gruss
    >Sequal, der diese Sprüche, wie unnötig doch ein Studium ist, zur genüge aus seiner täglicher Arbeit kennt und am Ende dann sieht, was für eine Scheisse teilweise von genau diesen "Kritikern" verzapft wird und für teures Geld wieder ausgebügelt werden muss.


    --->>> ....was wir oft bei blindfischigen Meistern und Mechanikern in VW-Werkstätten, aber auch anderswo, feststellen können.
    Im übrigen ist Bildung immer auch eine Frage von Ausbildung, wie ich häufig anzumerken pflege :) Gruß HNW

  • >Im übrigen ist Bildung immer auch eine Frage von Ausbildung, wie ich häufig anzumerken pflege :) Gruß HNW


    Die Bildung alleine ist nicht viel was wert. Die entsprechend dazu gewonnene Berufserfahrung bildet doch das gewünschte Ergebnis. Alleine mit der Ausbildung rumzupralen kommt nicht gut rüber. Wie heißt es immer so schön: Getroffene Hunde bellen laut. Es dürfte hier die Mehrheit einen vernünftigen Abschluß haben mit der entsprechenden Erfahrung. Gruß Lutz

  • >>Im übrigen ist Bildung immer auch eine Frage von Ausbildung, wie ich häufig anzumerken pflege :) Gruß HNW
    >Die Bildung alleine ist nicht viel was wert. Die entsprechend dazu gewonnene Berufserfahrung bildet doch das gewünschte Ergebnis. Alleine mit der Ausbildung rumzupralen kommt nicht gut rüber. Wie heißt es immer so schön: Getroffene Hunde bellen laut. Es dürfte hier die Mehrheit einen vernünftigen Abschluß haben mit der entsprechenden Erfahrung. Gruß Lutz


    Ja, Du hast sooo Recht: Getroffene Hunde bellen. HNW

  • >>????????????????
    >>MfG
    >>Roman
    >Moin,
    >ich denk mal, dass soll heissen, dass diejenigen, die mit dem durch das Studium erlangten Wissen hier versuchen abundan eine Antwort auf eine bestimmte Frage zu geben, generell als Besserwisser, Schlaumeier und sonstiges Getier gelten. Es wird wohl nicht gern gesehen, wenn man diese Kenntnisse in die Allgemeinheit einbringt.
    >Leider Gottes fühlen sich dann genau diese Leute in Ihrer Ehre gekränkt, wenn jemand durch jahrelange Lernerei eine logischere und fundiertere Lösung für ein Problem hat.


    Ist wirklich schade, manche abwegige Idee hat schon den richtigen Weg aufgezeigt.


    >Ich für meinen Teil hab nicht studiert um zu prahlen, sondern um meinen Beruf auszuüben, für den ein Studium zwingend notwendig ist.


    Volle Zustimmung!


    >Ich würd mich an dieser Stelle eher freuen, das dieser Thread soviel verschiedene Inhalte zutage gebracht hat, die einen guten Ansatz für weitere Aktivitäten geben, als darauf zu schimpfen, dass einige "Oberschlaue" hier leider nicht die gerne gewünschte Lösung des Problems vertreten.


    Seh ich genauso. Lieber zuviel Diskussion als ein einziger, falscher Weg.


    >Gruss
    >Sequal, der diese Sprüche, wie unnötig doch ein Studium ist, zur genüge aus seiner täglicher Arbeit kennt und am Ende dann sieht, was für eine Scheisse teilweise von genau diesen "Kritikern" verzapft wird und für teures Geld wieder ausgebügelt werden muss.


    Kenn ich! Wie sagt man immer: gut Ding will Weile haben.


    MfG
    Roman

  • >>Im übrigen ist Bildung immer auch eine Frage von Ausbildung, wie ich häufig anzumerken pflege :) Gruß HNW
    >Die Bildung alleine ist nicht viel was wert. Die entsprechend dazu gewonnene Berufserfahrung bildet doch das gewünschte Ergebnis. Alleine mit der Ausbildung rumzupralen kommt nicht gut rüber. Wie heißt es immer so schön: Getroffene Hunde bellen laut. Es dürfte hier die Mehrheit einen vernünftigen Abschluß haben mit der entsprechenden Erfahrung. Gruß Lutz


    Reine Empirie (sogenannte Erfahrung) funktioniert häufig, aber eben nicht immer. Manchmal muß man auch die wissenschaftlichen Hintergründe kennen, und dafür quälen sich manche eben ein paar Jahre mehr auf der Schulbank.
    Jeder hat hat seine Profession und seine "Erfahrungen".


    Ich habe z.B. <u>vor</u> meinem Ingenieurstudium auch erst mal einen passenden Beruf gelernt und diesen auch lange ausgeübt. Danach weiß man zumindest, wo die Unterschiede zum Studienwissen wirklich liegen.


    MfG
    Roman


    derbeideseitenzurgenügeauserfahrungkennt

  • >>>Im übrigen ist Bildung immer auch eine Frage von Ausbildung, wie ich häufig anzumerken pflege :) Gruß HNW
    >>Die Bildung alleine ist nicht viel was wert. Die entsprechend dazu gewonnene Berufserfahrung bildet doch das gewünschte Ergebnis. Alleine mit der Ausbildung rumzupralen kommt nicht gut rüber. Wie heißt es immer so schön: Getroffene Hunde bellen laut. Es dürfte hier die Mehrheit einen vernünftigen Abschluß haben mit der entsprechenden Erfahrung. Gruß Lutz
    >Reine Empirie (sogenannte Erfahrung) funktioniert häufig, aber eben nicht immer. Manchmal muß man auch die wissenschaftlichen Hintergründe kennen, und dafür quälen sich manche eben ein paar Jahre mehr auf der Schulbank.
    >Jeder hat hat seine Profession und seine "Erfahrungen".
    >Ich habe z.B. <u>vor</u> meinem Ingenieurstudium auch erst mal einen passenden Beruf gelernt und diesen auch lange ausgeübt. Danach weiß man zumindest, wo die Unterschiede zum Studienwissen wirklich liegen.
    >MfG
    >Roman
    >derbeideseitenzurgenügeauserfahrungkennt


    Es geht doch darum, wie oft hier schon zu lesen war, das ein Einzelner seine Ing.-Urkunde in der Tasche hat und damit der Allwissende ist. Die Urkunde habe ich seit 11 Jahren. Plus den passenden Beruf vorher zu erlernen und in dem Job vor dem Studium 2 Jahre Berufserfahrung zu sammeln. Halte ich allerdings nicht für nötig das jeden Tag zu schreiben. Gruß Lutz der viele Seiten ebenso kennt

  • >>>>Im übrigen ist Bildung immer auch eine Frage von Ausbildung, wie ich häufig anzumerken pflege :) Gruß HNW
    >>>Die Bildung alleine ist nicht viel was wert. Die entsprechend dazu gewonnene Berufserfahrung bildet doch das gewünschte Ergebnis. Alleine mit der Ausbildung rumzupralen kommt nicht gut rüber. Wie heißt es immer so schön: Getroffene Hunde bellen laut. Es dürfte hier die Mehrheit einen vernünftigen Abschluß haben mit der entsprechenden Erfahrung. Gruß Lutz
    >>Reine Empirie (sogenannte Erfahrung) funktioniert häufig, aber eben nicht immer. Manchmal muß man auch die wissenschaftlichen Hintergründe kennen, und dafür quälen sich manche eben ein paar Jahre mehr auf der Schulbank.
    >>Jeder hat hat seine Profession und seine "Erfahrungen".
    >>Ich habe z.B. <u>vor</u> meinem Ingenieurstudium auch erst mal einen passenden Beruf gelernt und diesen auch lange ausgeübt. Danach weiß man zumindest, wo die Unterschiede zum Studienwissen wirklich liegen.
    >>MfG
    >>Roman
    >>derbeideseitenzurgenügeauserfahrungkennt
    >Es geht doch darum, wie oft hier schon zu lesen war, das ein Einzelner seine Ing.-Urkunde in der Tasche hat und damit der Allwissende ist. Die Urkunde habe ich seit 11 Jahren. Plus den passenden Beruf vorher zu erlernen und in dem Job vor dem Studium 2 Jahre Berufserfahrung zu sammeln. Halte ich allerdings nicht für nötig das jeden Tag zu schreiben. Gruß Lutz der viele Seiten ebenso kennt


    Sehr richtig.


    Tomy N (auch Dipl.- Ing. (FH))

  • ... es geht aber auch ohne.
    Das Protzen mit Bildung läßt eher auf geringe Kultur und schwache Persönlichkeit schließen, was zusammen von geistiger Armut zeugt.
    Das sollen wir diesem Forum ersparen.


    "Es ist nicht einzusehen, weshalb gerade heute erstmals das Gegenwartswissen fehlerfrei oder auch nur fehlerfreier als früher sein müsse. Wie zu allen Zeiten pflegen die Menschen sich und ihre Leistungen als wichtig und richtig anzusehen. Dabei blickt jede Generation auf mehr Irrtümer der Vergangenheit zurück als die vorangegangene. Die letzte Generation könnte deshalb um so besser und um so leichter den Schluss ziehen, wie viele Fehler in der Gegenwart verborgen sein werden.


    Mit Überzeugung schreibt ein Lehrbuchautor dem anderen ab; zitieren sich die Experten gegenseitig, stützen sie ihre Erkenntnisse auf den Fehlleistungen anderer ab; nicht immer überprüfen sie mit den neuesten Methoden oder spüren Widersprüchen zu Ergebnissen anderer Gebiete nach. Nicht zuletzt übernehmen die Studenten aus prüfungstaktischem Opportunismus die Thesen ihrer Lehrer - oft für ihr ganzes Leben.


    Die Überheblichkeit, mit der manche Forscher, Techniker und Wissenschaftler bloße Thesen und Behauptungen als endgültige Wahrheit darstellen und verbreiten, wirkt lächerlich und unvorsichtig."
    Martin Knapp


    In diesem Sinne


    Dr. Dr. Bartholdy


    Pisa, im April 2003 ;)

  • >Die Bildung alleine ist nicht viel was wert.


    Manchmal allerdings hilft Bildung in den unwichtigsten Alltagssituationen weiter - und sei es nur im Satzbau...


    >Die entsprechend dazu gewonnene Berufserfahrung bildet doch das gewünschte >Ergebnis. Alleine mit der Ausbildung rumzupralen kommt nicht gut rüber.


    Komisch - der Einzige der hier am laufenden Meter Scheisse schreibt bist nur Du - alle anderen haben versucht, Dir Anregungen und Antworten auf Deine Frage zu geben. Geprahlt hat hier schon niemand. Aber Dein Verhalten ist ja nun hinlänglich bekannt hier. Da müsste man eigentlich nichts mehr zu schreiben.


    >Wie heißt es immer so schön: Getroffene Hunde bellen laut. Es dürfte hier die >Mehrheit einen vernünftigen Abschluß haben mit der entsprechenden Erfahrung.


    Dann frage ich mich, wieso Du derart merkwürdige Kommentare von Dir gibst?


    Nunja, es erübrigt sich jedes weitere Wort


    Gruss
    Sequal, der Berufsausbildung, Studium und mehrere Jahre Berufserfahrung vor, während und nach dem Studium mit sich bringt...

  • Kannst du keine eigenen Texte bilden? Nix gelernt?
    Ich kann mich gut errinnern als du dich aufregtest, als deine und anderer Leute Texte zitiert wurden. Außerdem habe ich auch keine Lust, alles doppelt und dreifach zu lesen.