Auflastung mal ganz anders ... (ziemlich viel Text)

  • Moin,


    wie vermutlich hinlänglich bekannt, fahre ich einen der frühen 111er Caravelle (EZ 11/98), die sich mit den Achslasten 1400/1230 und zGG 2610 zufrieden geben müssen.
    Vor einigen Wochen hatte ich mal die Waage des örtlichen Landhandels besucht und ein Leergewicht von 2100 (ohne Insassen und fast ohne Sprit, dafür mit dem üblichen Kleinkram im Auto) festgestellt.


    Daraufhin habe mich ein Fax an VW Hannover geschickt, in dem ich folgende Rechnung aufgemacht habe:
    <table><tr><td>offizielles Leergewicht</td><td>1822 - 2035</td></tr><tr><td>tatsächliches Leergewicht</td><td align='right[/img]2100</td></tr><tr><td>7 Sitze mit Normpersonen à 75</td><td align='right[/img]525</td></tr><tr><td>- zGG</td><td align='right[/img]-2610</td></tr><tr><td colspan='2' align='right[/img]----------------</td></tr><tr><td>Differenz</td><td align='right[/img]<b>-25</b></td></tr></table>


    Es ergibt sich also eine Überlast, ohne daß auch nur eine dieser 'Normpersonen' ein Stück Gepäck dabei hat - und zudem ist der Tank dabei nahezu leer!


    Ich habe also um Überprüfung gebeten, da es ja nicht sein kann, daß man Autos verkauft, die nicht bestimmungsgemäß nutzbar sind.


    Nach ca. 4 Wochen kam die Antwort:
    Eine Auflastung ist nicht möglich, und das für das individuelle Fahrzeug ermittelte inkl. Fahrer und 90% gefülltem Tank Leergewicht sei auf dem Fahrzeugdastenträger vermerkt.


    Also habe ich mal die mir bekannten 'Fahrzeugdatenträger' gesucht:
    die Aufkleber im Serviceheft und unter dem Sicherungskasten lassen keinen Hinweis auf ein Gewicht erkennen. Und das Typenschild hat zwar Daten zu Achslasten, zGG und max. Zuggewicht, aber mehr auch nicht.


    Also habe ich mir eine Rückfrage erlaubt, wo ich denn diesen 'Fahrzeugdatenträger' finden könne.


    Die Antwort kam relativ postwendend, nur 4 Tage später:
    Wir haben Ihnen eine Fehlinformation gegeben, das individuelle Leergewicht wird nicht ausgewiesen.
    Einer Auflastung auf zGG 2675 unter Erhöhung der VA-Last auf 1510 und Beibehaltung der HA-Last 1230 wird ohne technische Änderungen zugestimmt.


    Ich verstehe zwar nicht ganz, wie eine überwiegend hinten verteilte Last sich durch Erhöhung der VA-Last auffangen läßt, aber ich bin ja auch kein Ingenieur, sondern nur Informatiker. Mir fällt allerdings auf, daß die Erhöhung um 65 kg genau die Differenz ist, die mein Auto leer gegenüber der Werksvorgabe mehr wiegt ...


    Das ist ja auf jeden Fall schon mal ein kleiner Sieg :) Mein Problem, ob ich mit 2 Personen und 2 Motorrädern fahren darf, ist damit nämlich erledigt.


    Was man jetzt aus den eingetragenen 'Ziff15: +100 u. Ziff16: +70 bei Anh.Betr.' machen kann, muß ich mir noch überlegen ...


    Gruß
    MiKo

  • >Moin,
    >wie vermutlich hinlänglich bekannt, fahre ich einen der frühen 111er Caravelle (EZ 11/98), die sich mit den Achslasten 1400/1230 und zGG 2610 zufrieden geben müssen.
    >Vor einigen Wochen hatte ich mal die Waage des örtlichen Landhandels besucht und ein Leergewicht von 2100 (ohne Insassen und fast ohne Sprit, dafür mit dem üblichen Kleinkram im Auto) festgestellt.
    >Daraufhin habe mich ein Fax an VW Hannover geschickt, in dem ich folgende Rechnung aufgemacht habe:
    ><table><tr><td>offizielles Leergewicht</td><td>1822 - 2035</td></tr><tr><td>tatsächliches Leergewicht</td><td align='right[/img]2100</td></tr><tr><td>7 Sitze mit Normpersonen à 75</td><td align='right[/img]525</td></tr><tr><td>- zGG</td><td align='right[/img]-2610</td></tr><tr><td colspan='2' align='right[/img]----------------</td></tr><tr><td>Differenz</td><td align='right[/img]<b>-25</b></td></tr></table>
    >Es ergibt sich also eine Überlast, ohne daß auch nur eine dieser 'Normpersonen' ein Stück Gepäck dabei hat - und zudem ist der Tank dabei nahezu leer!
    >Ich habe also um Überprüfung gebeten, da es ja nicht sein kann, daß man Autos verkauft, die nicht bestimmungsgemäß nutzbar sind.
    >Nach ca. 4 Wochen kam die Antwort:
    >Eine Auflastung ist nicht möglich, und das für das individuelle Fahrzeug ermittelte inkl. Fahrer und 90% gefülltem Tank Leergewicht sei auf dem Fahrzeugdastenträger vermerkt.
    >Also habe ich mal die mir bekannten 'Fahrzeugdatenträger' gesucht:
    >die Aufkleber im Serviceheft und unter dem Sicherungskasten lassen keinen Hinweis auf ein Gewicht erkennen. Und das Typenschild hat zwar Daten zu Achslasten, zGG und max. Zuggewicht, aber mehr auch nicht.
    >Also habe ich mir eine Rückfrage erlaubt, wo ich denn diesen 'Fahrzeugdatenträger' finden könne.


    Hallo Miko,


    das ist genau das, was viele nutzer des t4 kriminalisiert, mangelnde zuladung ab werk.
    wäre ich verkehrsminister, so würde kein fahrzeug mehr verkauft werden dürfen, das pro sitzplatz nicht wenigstens 30 kg gepäck (+ dachlast, + stützlast) ermöglicht.
    frechheit vom hersteller, nicht mal die sitzplätze belegen zu lassen, die fahrgäste können nicht mal ne rolle klopapier mitnehmen.


    bruno


    >Die Antwort kam relativ postwendend, nur 4 Tage später:
    >Wir haben Ihnen eine Fehlinformation gegeben, das individuelle Leergewicht wird nicht ausgewiesen.
    >Einer Auflastung auf zGG 2675 unter Erhöhung der VA-Last auf 1510 und Beibehaltung der HA-Last 1230 wird ohne technische Änderungen zugestimmt.
    >Ich verstehe zwar nicht ganz, wie eine überwiegend hinten verteilte Last sich durch Erhöhung der VA-Last auffangen läßt, aber ich bin ja auch kein Ingenieur, sondern nur Informatiker. Mir fällt allerdings auf, daß die Erhöhung um 65 kg genau die Differenz ist, die mein Auto leer gegenüber der Werksvorgabe mehr wiegt ...
    >Das ist ja auf jeden Fall schon mal ein kleiner Sieg :) Mein Problem, ob ich mit 2 Personen und 2 Motorrädern fahren darf, ist damit nämlich erledigt.
    >Was man jetzt aus den eingetragenen 'Ziff15: +100 u. Ziff16: +70 bei Anh.Betr.' machen kann, muß ich mir noch überlegen ...
    >Gruß
    >MiKo