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Wäre jemand so nett und würde eine Preisliste des neuen Multivans ins Forum stellen. Danke. Jürgen
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und nicht z.B. 2810, und nicht alle Modelle mit zGG 3000 bestellbar -
da kommt die nächste Auflastungswelle ...Gruß
MiKo -
Auch die Kombis können gegen Aufpreis von € 600,-- zzgl. MWST. mit zul.GG 3000 KG bestellt werden.
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>Auch die Kombis können gegen Aufpreis von € 600,-- zzgl. MWST. mit zul.GG 3000 KG bestellt werden.
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die 600 EUR gehen abzüglich dem Aufwand für den geänderten Briefeintrag (2 Mouseklicks) voll in den Gewinn von VW ein. Jaja jetzt kommt wieder das gelabere von besonderen Verstärkungen und anderer Federung. Und Millione Testkilometern mit den 3 000 kg Prototypen - Alles Lüge!
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>die 600 EUR gehen abzüglich dem Aufwand für den geänderten Briefeintrag (2 Mouseklicks) voll in den Gewinn von VW ein. Jaja jetzt kommt wieder das gelabere von besonderen Verstärkungen und anderer Federung. Und Millione Testkilometern mit den 3 000 kg Prototypen - Alles Lüge!
Meckern kann man schnell. Schon mal daran gedacht, dass eventuell andere Reifen drauf müssen, die eine erhöhte Traglast vertragen und viele andere Dinge?!? Ich glaube nicht, dass sich VW anlasten lässt, 600€ für 200kg mehr Traglast zu verlangen, ohne Änderungen vorgenommen zu haben, die die 200kg Mehrgewicht ermöglichen.
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... man hätte doch auch zGG 2810 setzen können - da gibt es ja sicher überhaupt keine technische Begründung für die glatte 2800 ...
Gruß
MiKo -
Es ist abzuwarten ob eventuell, analog des jetzigen California, eine Eintragung mit 2810 KG werkseitig bestellbar sein wird. Von der technischen Seite ist dies sicherlich kein Problem.
Verkehrsrechtlich hat die Auflastung die Auswirkung, daß bei gewerblich genutzten Fahrzeuge über 2,8 t zGG der Fahrer verpflichtet ist, "in geeigneter Weise" Nachweis über seine Arbeitszeit zu führen. (§ 6 Personalverordnung).
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Derjenige, der 200 KG weniger Nutzlast braucht zahlt 600 Euro weniger. Ist dies auch ungerechtfertigt ??
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Es wird auch noch eine 3200 kg zgg version geben.
Nur gedult, das dauert noch etwas.(ca.anfang 2004) -
>Verkehrsrechtlich hat die Auflastung die Auswirkung, daß bei gewerblich genutzten Fahrzeuge über 2,8 t zGG der Fahrer verpflichtet ist, "in geeigneter Weise" Nachweis über seine Arbeitszeit zu führen. (§ 6 Personalverordnung).
Hi,
also ich nutze meinen noch T4 gewerblich. Da ich beim T4 spezielle Felgen-Reifen Kombi fahre, verbietet sich ein Auflastung.
Aber beim T5 würde ich schon eine Nutzlast von über 600 kg haben wollen.
Müßte ich dann bei über 2,810 Tonnen zGG etwa einen Fahrtenschreiber verbauen???Gruß Sirkman
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Hallo,
der Fahrtenschreiber ist bei 2.810 bzw. 3000 KG zul. GG noch nicht zwingend vorgeschrieben. Es ist ein Lenkzeitennachweis "in geeigneter Form" notwendig. Bei einem Solofahrzeug wird warscheinlich sowieso niemand danach Fragen.